Diskussion:Insider

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Unternehmensverbund[Quelltext bearbeiten]

"Insider im Sinne des Gesetzes sind Personen, die

   * am Kapital eines Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens beteiligt sind"

Was sind, bitte, Personen, die am Kapital eines mit einem Unternehmen verbundenen Unternehmens beteiligt sind?

Gemeint sind damit beispielsweise Konzernverflechtungen. Wenn also jemand Aktien sowohl von einer Mutter- wie von einer Tochtergesellschaft besitzt, kann er zum Insiderkreis zählen. Die Beteiligung am verbundenen Unternehmen muss aber 20 % der Anteile umfassen, wenn sie in der Bilanz nach deutschem Recht ausgewiesen wird (§ 271 Handelsgesetzbuch - [[1]]).
Bitte (Diskussions-)Beiträge mit der Zeichenfolge --~~~~ unterschreiben, damit man erkennt, wer wann was geschrieben hat (Vergleiche Wikipedia:Signatur). Danke! --Aloiswuest 17:11, 24. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Einfügung vom 23. März 2008[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den IP-Beitrag entfernt. Abgesehen davon, dass es in zwei Sätzen drei Schreibfehler gibt (Daer, Begrif, Zusammenhng), liegt ein deutlicher Widerspruch darin, das im Duden unbekannte Wort "brudal" als "normales" Wort zu bezeichnen. Vielleicht ist ja "brutal" gemeint. Auch die Formulierung die Person/en die über die Nutzung eingeweiht sind, werden als Insider bezeichnet. ist so mit der Kombination von Singular und Plural unglücklich. Ein alternativer, richtiger Satz wie die Person/en, die über die Nutzung eingeweiht ist/sind, wird/werden als Insider bezeichnet. wird sich in Enzyklopädien höchst selten finden. --Aloiswuest 00:54, 24. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Auch bei Witzen gibt es sogenannte "Insider", also Witze, deren Inhalte sich nur aus dem gemeinsamen Wissen eines bestimmten Personenkreises ergibt. --Honza (Diskussion) 16:55, 24. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]