Diskussion:Japan
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[Bearbeiten] Bevölkerung
Die Bevölkerung Japans hatte 2011 128 Mio und sie wird bis 2050 zwischen 90 Mio und 100 Mio und 2100 unter 50 Mio haben. 2100 wird in Japan denn nur noh ein drittel der heutigen Bevölkerung leben und ab 2050 bis 2100 wird sich die Bevölkerung nochmals halbieren. (nicht signierter Beitrag von 87.187.100.225 (Diskussion) 17:21, 18. Dez. 2011 (CET))
[Bearbeiten] Staatsoberhaupt de facto?
Wenn Kaiser Akihito de facto Staatsoberhaupt ist, wer ist es dann de iure? mfg, 80.108.185.49 08:46, 22. Jan. 2012 (CET)
- De jure hat Japan kein eigenes Staatsoberhaupt. Wer im Protokoll am höchsten steht was einer der Japaner hier.--Antemister 10:03, 22. Jan. 2012 (CET)
- Vielleicht hat jemand etwas Erhellendes zu den Diskussionen hier und hier beizutragen.--Katakana-Peter 10:22, 22. Jan. 2012 (CET)
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- Sehr interessant die Diskussionen über den Tenno. Wenn es aber kein offizielles Staatsoberhaupt gibt, muss man das in der Liste auch erwähnen, sonst stellen sich die Leute dann die Frage, die ich auch gestellt habe. Grüße, 80.108.185.49 11:34, 22. Jan. 2012 (CET)
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[Bearbeiten] Amtssprache
Wo die Frage nach dem Staatsoberhaupt und de jure/de facto wieder aufkommt ist mir folgendes aufgefallen. Bis zu dem entsprechenden Gesetzesakt 1999 wurden auch Nationalflagge und -hymne nur de facto als solche verwendet. Jetzt ist mir aber diese Kolumne auf den Seiten des Legislativbüros des Oberhauses aufgefallen, wo beschrieben wird das auch Japanisch nicht als Amtssprache de jure festgelegt ist (「公用語は日本語であるなどと定める条文はないんだ」). Müsste da auch jetzt ein de facto dahinter in der Infobox, wie es enWP unter Berufung auf diese Kolumne macht?
Zudem ist Japanisch denn de facto die alleinige Amtssprache? Wie verhält es sich denn in der Präfektur Okinawa? Kann man da mit den Ämtern in der jeweiligen Ryūkyū-Sprache korrespondieren? --Mps 12:13, 22. Jan. 2012 (CET)
- Wie recht du hast, Mps! Ich denke auch, dass es wahrscheinlich reicht, nur "Kaiser Akihito" ohne das "de facto" hinzuschreiben. Gruß, 80.108.185.49 13:36, 22. Jan. 2012 (CET)
- @80.108.185.49/de-facto-Staatsoberhaupt: Du meinst so, wie im Artikel Vereinigte Staaten als Amtssprache lauter Kompliziertheiten statt einfach nur „Englisch“ steht? Eine verständliche Darstellung ist etwas anderes als die Leser unwissend halten. Die Realität ist leider manchmal etwas komplizierter als Wikipedia-Infoboxen. Und das soll nicht heißen, dass die diesbezügliche Darstellung nicht verbesserungsfähig ist. Dazu wäre es hilfreich – s. Katakana-Peters Wunsch im Abschnitt eins drüber –, wenn die Rechtsexperten einig wären, was ein Staatsoberhaupt definierend ausmacht. Außerdem müsste man die japanischen Verfassungsdebatten in der Nachkriegszeit (Hatoyamas erstes Anliegen war Artikel 9; aber es wurde auch über die Volkssouveränität und die Frage diskutiert, den Tennō explizit als Staatsoberhaupt in die Verfassung aufzunehmen.) und in jüngerer Zeit (Nakasone, Koizumi, etc.; wobei nachzuprüfen wäre, inwieweit die Staatsoberhauptdebatte dabei überhaupt noch eine erhebliche Rolle spielte. Vgl. diese Umfrage aus den späten 50ern: damals schon eine überwältigende Mehrheit für den status quo als „Symbol“, allerdings auch eine knappe Mehrheit für Vertretungsbefugnis im Ausland) darstellen.
- @Mps/de-facto-Amtssprache: Im Prinzip ja, wobei dahinter meines Wissens keine so (beim Staatsoberhaupt zumindest ehemals) große politische/soziale Streitfrage dahintersteckt. Interessanter wäre wahrscheinlich die Sprachpolitik im Kaiserreich sowie die Debatte über die Schriftreform & Kanji-Abschaffung von Meiji- bis Besatzungszeit. Frage ist daher eher, wie man die Infobox gestaltet. Angesichts des bereits genannten Beispiels der Vereinigten Staaten, wo sogar eine ausführlichere Erklärung enthalten ist, wohl ja. Besser wäre noch, wenn der Artikel Japanische Sprache weiterführen würde; (en) hat dort z.B. einen eigenen Abschnitt "Official status".
Die Ryūkyū-Sprachen haben meines Wissens keinerlei offiziellen Status, auch wenn es wie bei den Ainu Gruppen gibt, die sich dafür einsetzen; von den Präfekturbehörden gibt es inzwischen wohl einige Bemühungen zur Sprachpflege (bzw. Dialektpflege, s.u.) wie den jährlichen shima-kutuba no hi (OPA). Da müsste man zum Verständnis irgendwo ergänzen, dass es die Insulaner selbst waren, die ihre Sprache unter der US-Militärregierung zu einem japanischen Dialekt erklärt bzw. ganz abgelehnt haben, weil sie mehrheitlich das Ende der Besatzung und die Zugehörigkeit zum japanischen Staat wollten (vgl. diesen Japan-Focus-Artikel mit einigen weiterführenden Refs). An Ref-fähigem finde ich auf der Müllhalde z.B. noch dieses, werde aber auch demnächst die Augen nach einer kompakten Darstellung offen halten. --Asakura Akira 08:31, 27. Jan. 2012 (CET)
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- Gut, dann schreibt aber bitte in der Infobox, dass es de iure kein Staatsoberhaupt in Japan gibt! Ich kann das nicht machen, da die Seite wegen Vandalismus für Unangemeldete gesperrt ist. mfg, 80.108.185.49 17:09, 27. Jan. 2012 (CET)
- Aber genau das ist doch die politische und juristische Streitfrage, auch wenn das Eisen nicht mehr so heiß wie früher ist, weil alle ganz gut mit dem Status quo leben können (das könnte sich ändern, falls eine – dieses Jahr mögliche/wahrscheinliche – mitte-rechts-Regierung eine eher unwahrscheinliche Verfassungsänderung anginge). S. z.B. die Darstellung in Ruoff: The people's emperor, aus dem ich oben die Umfrage verlinkt habe: Linke und Linksliberale wollten die Verfassung schon wegen Artikel 9 unter keinen Umständen ändern. Einige Konservative und Liberale wollten die Verfassung ändern, damit der Tennō Staatsoberhaupt ist. Andere Konservative sagten: Er ist es, auch wenn er nicht als solches in der Verfassung steht; also muss man die auch dafür nicht ändern (P.S.: Eine verfassungspolitisch konservative Zweidrittelmehrheit ist auch in Japan schwer zu bekommen). Peter hatte schon mal „umstritten“ eingesetzt (wurde mit diesem Edit entfernt). Das träfe die innenpolitische Situation meines Erachtens gut, auch wenn der eigentliche Streit eine Weile zurückliegt; aber ich würde daran nichts mehr ändern wollen, solange niemand klar abgrenzen kann, wie die rechtliche Definition im Allgemeinen ist: Ist jemand Staatsoberhaupt, wenn er nur vom ausländischen Protokoll als solches behandelt wird oder muss er eigenständige völkerrechtliche Vertretungsbefugnis haben? Sollte ersteres der Fall sein, kann man den Tennō ohne jeglichen Zusatz wieder einsetzen. Ist letzteres der Fall, stimmt de iure: keines (oder dann eigentlich Premierminister/Kabinett?). Stimmt beides nicht, passt „umstritten“ vielleicht besser. Grüße, Asakura Akira 20:00, 27. Jan. 2012 (CET)
- Gut, dann schreibt aber bitte in der Infobox, dass es de iure kein Staatsoberhaupt in Japan gibt! Ich kann das nicht machen, da die Seite wegen Vandalismus für Unangemeldete gesperrt ist. mfg, 80.108.185.49 17:09, 27. Jan. 2012 (CET)
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