Diskussion:Jitzchak Kahan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Formulierung[Quelltext bearbeiten]

„In Belgien wurde zwar 2002 wegen des Massakers zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eröffnet, die Anklage wurde jedoch wieder fallen gelassen.“ – Der Satz erscheint mir – als juristischem Laien – unlogisch. Eine Anklage ist IMHO immer mit einem Gerichtsverfahren verbunden, weil erst in einem Gerichtsverfahren auch Anklage erhoben wird (vulgo: eine Klageschrift erstellt und übermittelt wird). Oder es wurden eben nur die Ermittlungen eingestellt. Nachweise? PS. Und es muss natürlich "gegen Scharon" heißen, weil es sonst missverständlich ist. --Rxdl Kennzeichen D 08:07, 7. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]