Diskussion:Judikative

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Historische Aspekte der juristischen Trias[Quelltext bearbeiten]

sie fehlen völlig. Ein weltweiter Vergleich fehlt ebenso. Was unterscheidet die Judikative in einem Staat um die 1600 und 2000? 78.51.198.19 16:45, 16. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Anregung einer Diskussion[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel sollte dringend überarbeitet werden, da es in der deutschen Wirklichkeit entgegen der im deutschen Bewusstsein verankerten Gewaltenteilung, soetwas wie unabhängige Justiz nicht gibt.

1) Ausübung der Dienstaufsicht (Auswahl, Anstellung und Beförderung) über Richter durch die Exekutive.

2) Gerichtspräsidenten sind als Behördenleiter Beamte und somit nachgeordnete Organe der Exekutive. Diese Beamten schreiben auch die Beurteilungen der "Leistung" von Richtern.

3) Die Übertragung der Rechtsprechenden Gewalt auf einen eigenen (Macht)träger hat entgegen des in dieser Beziehung recht eindeutigen GG nicht stattgefunden.

Massiven Änderungen, die unbedingt nötig sind, sollte eine Diskussion vorangehen.

-- Uwe Richard

Wenn Du zu den ganzen Punkten noch die jeweiligen Quellen hinzufügst, ist das kein Problem.--Dark Almöhi (Diskussion) 13:45, 27. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]
siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung#Kritik_an_der_umgesetzten_Gewaltenteilung --80.144.87.31 20:05, 12. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

früher: Jurisdiktion?[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Jurisdiktion" als Ausdruck für die dritte Gewalt wird in zeitgenössischer juristischer Standardliteratur weiterhin verwendet; so lehrt Katz, Alfred: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht (18., völlig neubearbeiteten Auflage, 2010, Heidelberg et. al.) Bd. IX; S. 93 die traditionelle Terminologie von" Legislative, Exekutive und Jurisdiktion", verwendet Sakowski, Klaus: Einführung in das bürgerliche Recht (Berlin, Heidelberg 3. Aufl. 2014); S. 1 "Judikative bzw. Jurisdiktion" im ersten Kapitel seiner "Einführung in das Rechtssystem" zur Bezeichnung der Gewaltentrennung parallel. Wenn sich kein Widerspruch regt, werde ich die unbelegte Behauptung demnächst herausnehmen.--Thomas Ottermann (Diskussion) 02:34, 23. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

ungewüöhnlich skuril: die Zusammenfassung länger als das eigentliche Lemma !?[Quelltext bearbeiten]

--Über-Blick (Diskussion) 04:32, 29. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

dritte Gewalt[Quelltext bearbeiten]

Googeln mit "dritte Gewalt" führt zu diesem Artikel , aber im Artikel selbst - Fehlanzeige. --Quetsch mich aus, ... itu (Disk) 18:24, 16. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]