Diskussion:Justizvollzugsbeamter

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Einstellungsalter[Quelltext bearbeiten]

das Einstiegsalter beträgt mind. 18 Jahre, wobei des ideale Alter auf etwa 25 Jahre festgelegt ist.(nicht signierter Beitrag von 91.65.65.101 (Diskussion) 19:40, 8. Feb. 2007 (CET))[Beantworten]

In NRW besteht bezüglich des Einstellungsalters folgende Regelung:

Das Mindestalter beträgt 20 Jahre zum Einstellungszeitpunkt, das 27. Lebensjahr darf jedoch noch nicht vollendet sein. Eine Ausnahmeregelung besteht jedoch für Bewerber mit Eingliederungs- oder Zulassungsschein (z.B. für Bundeswehrabgänger), diese dürfen noch vor Vollendung des 40. Lebensjahres eingestellt werden.

Ich glaube, wir sind da in einem ähnlichen Dilemma wie bei den Justizwachtmeistern. Bestimmte Bedingungen in der Ausbildung usw. sind halt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da die JVA´en jeweils den Ländern unterstehen.scif 10:59, 22. Aug. 2007 (CEST)

Das mit dem Mindestalter scheint wirklich von Land zu Land unterschiedlich zu sein. Bei uns in Bremen hat am 1.4. der neue Ausbildungslehrgang begonnen und für den konnten bzw. haben sich sogar 17-Jährige bewerben/beworben. Aktuell ist der jüngste Teilnehmer 19 Jahre alt. --Dominic+++Diskussion 10:53, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


Schußwaffen[Quelltext bearbeiten]

Ich kann das mit den Schußwaffen in der JVA nicht ganz glauben. Waffen sind dort in der Regel unter Verschluß und werden nicht ständig am Mann getragen, schon aus Gründen der Eigengefährdung. Lediglich im Fahrdienst ist immer min. ein Beamter bewaffnet.scif 10:59, 22. Aug. 2007 (CEST)

Soweit ich weiß, ist dann noch nicht einmal ein Beamter ständig bewaffnet, sondern es befindet sich eine Schusswaffe an Bord des Transporters unter Verschluss. --Dominic+++Diskussion 10:53, 4. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Richtig ist,dass bei Ausführungen die Mitnahme von Waffen (Schusswaffe/Pfefferspray) angeordnet werden muss.Eine "pauschale" Bewaffnung findet nicht statt.Die Anordnung umfasst wieviele Beamte die Ausführung begleiten und wieviele mit was bewaffnet sind.

Zitat: "Der Beamte ist gemäß seinem gesetzlichen Auftrag verpflichtet, flüchtende Gefangene unter allen Umständen und mit jedem zur Verfügung stehenden Mittel zu verfolgen und ihre Rückführung in die zuständige JVA zu gewährleisten (Festnahmerecht). Der Schutz der Allgemeinheit hat hier oberste Priorität." - Frage: Wird da auf flüchtende Insassen einfach so geschossen, oder gibt es eine Warnung vorher ("Halt, stehenbleiben!")?

Der Schusswaffengebrauch ist immer anzudrohen (analog zur Polizei). Nur bei einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben kann diese unterbleiben. Als Androhung zählt auch ein "Warnschuss". 37.209.75.222 11:14, 7. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Vorzeitiger Ruhestand.[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund der immer höher werdenden psychischen Belastung ( u.a. aufgrund permanenten Personalmangels und unfähiger und überforderter Anstaltsleitungen) stieg der Anteil an Frühpensionierungen kontinuierlich an, je nach Bundesland liegt der Anteil an Frühpensionierungen zw. 46 u. 56 Prozent. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen ist mit einem Anteil von 56% an Frühpensionierungen Spitzenreiter.

Tätigkeitsfelder der JVA[Quelltext bearbeiten]

Was ist der Sinn dieser Liste? Gleich davor gibt es einen Text "Tätigkeitsfelder [der Justizvollzugsbeamten]". Die Liste zeigt, dass es in der Justizvollzugsanstalt eine Küche gibt, in der gearbeitet wird - was hat das mit dem Thema zu tun? Wenn die Aussage sein soll, dass Justizvollzugsbeamte auch mal in der Küche arbeiten, kann man das mit einem Satz sagen: "Neben diesen Tätigkeitsfeldern übernehmen Justizvollzugsbeamte aber auch alle anderen anfallenden Arbeiten in einem Gefängnis, die nicht durch die Insassen selbst erledigt werden, wie beispielsweise Küchendienst oder Sportbeaufsichtigung." Meinungen? --TheRealPlextor 13:28, 20. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Justizvollzugsbeamter[Quelltext bearbeiten]

Der Eingangssatz ist falsch. "Justizvollzugsbeamter" ist eine Berufsbezeichnung oder Tätigkeitsbezeichnung ggf. könnte man auch Dienststellung sagen. Die Amtsbezeichnung bezieht sich auf das einem Beamten konkret verliehenes Amt, z.B. das eines Justizvollzugsobersekretärs bei der JVA D-Dorf, wobei dann der Justizvollzugsbeamte Müller die Amtsbezeichnung "Justizvollzugsobersekretär" hat. --Gloster (Diskussion) 20:07, 6. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Belastungen und Rahmenbedingungen[Quelltext bearbeiten]

Ich finde den Abschnitt nicht neutral formuliert: "Die Vollzugsbeamten sind aber in der Regel auch dank ihrer zweijährigen Ausbildung und Praxiserfahrung in der Lage, mit kritischen Situationen professionell umzugehen." Das klingt wie Werbung, nicht wie eine angemessen kritische Beschreibung der Rahmenbedingungen dieses Berufs. Angesichts der absurden Bedingungen in deutschen Knästen und der vielen vielen Beschwerden über Justizvollzugsbeamte kann der professionelle Umgang "in der Regel" zumindest angezweifelt werden.

https://ggboberlin.blackblogs.org/in-der-jva-neumuenster-wiederholend-persoenlichkeitsrechte-vs-menschenrechte/?fbclid=IwAR2tl0SEBnndyXIks-wJ2roTIRBuvLanvjEvWbE-B0dmw8OKZ-0UpUApYUk

https://ggboberlin.blackblogs.org/revolte-in-der-jva-tegel/

https://www.tagesschau.de/regional/nordrheinwestfalen/syrer-jva-kleve-101.html

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ermittlungen-in-jva-heilbronn-gefaengnisbeamte-verschicken-hitler-bilder.c5b382af-6e07-452b-aa65-190e55a920f0.html?fbclid=IwAR2w8OUGeoqWGrw6Dye1oLW08ODclXW9cwZHwSuSEV16slvmtYFZ5wLLm_Y

Judikative, Exekutive[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Da die Beamten allerdings für die Judikative und nicht für die Exekutive arbeiten, tragen ihre Uniformen und Abzeichen die Aufschrift „Justiz“ statt „Polizei“." ist hier leider eine Fehlinformation. Ungeachtet der Namenswurzel sind die Justizverwaltungen und deren Vollzugsanstalten und Vollzugsbeamten ebenso wie die Staatsanwaltschaft nicht Bestandteil der Judikative, sondern der Exekutive. --2003:E7:F1A:C620:61A8:64FE:49FB:D86 15:28, 15. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Die Aussage der IP ist bei genauer Betrachtungsweise für den deutschen Rechtsraum sogar richtig. Nur Entscheider der Spruchkörper zählen zur Judikative. Also Richter, stimmberechtigte Schöffen und Rechtspfleger, die als Richter fungieren (aber kein Richteramt inne haben). VOrschlag: diesen Absatz erstmal rausschmeissen, bis jemandem eine bessere Erklärung einfällt. --88.128.88.101 16:46, 15. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]