Diskussion:KPD-Verbot

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Zeitliche Abfolge[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

Im Artikel steht "Gegen das KPD-Verbot gab es insbesondere aus der Arbeiterschaft keine großen Proteste... Seit der Spiegel-Affäre warfen die Medien wie der Spiegel, die Zeit und die Süddeutsche Zeitung einen kritischeren Blick auf die rechtsstaatliche Praxis in der Bundesrepublik, was bis zum Vorwurf der politischen Justiz gipfelte und schließlich auch Diskussionen um eine Wiederzulassung der KPD Raum gab."

Mich stört das "seit". Das Verbot der KPD war 1956, die Spiegel-Affäre sechs Jahre später. Durch das "seit" wird (zumindest in meinem Sprachverständnis) eine zeitlich Aufeinanderfolge beschrieben, konkret: Durch die Spiegel-Affäre waren die angeführten Medien sensibilisiert und daher kritisch gegenüber dem Verbot der KPD. Da aber 6 Jahre zwischen beiden Vorkommnissen lag passt das nicht. Ich fände daher eine Fomulierung in der Art "In der Folge der Spiegel-Affäre warfen Medien wie...." oder "Erst nach der Spiegel-Affäre warfen Medien..." (wobei das "erst" auch wertend verstanden werden kann und deswegen evtl nicht ideal ist).

Gruß

Verfassungsfeindlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Mit welcher Begründung konnten eigentlich schon 1951 KPD-Mitglieder aus dm öffentlichen Dienst entlassen werden, wenn doch die Partei erst 1956 verboten wurde? --Rita2008 (Diskussion) 22:32, 26. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

Das war durch den sogenannten Adenauer-Erlass möglich (alles weitere steht im dazugehörigen Artikel). 2.juni (Diskussion) 11:16, 3. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]

Urteil des BVerfG[Quelltext bearbeiten]

@2.juni Ob man die DKP als eine Ersatzorganisation des KPD sehen möchte, darüber kann sicherlich gestritten werden. Aber die Behauptung, dass das Urteil des BVerfG deswegen nicht mehr angewendet würde ist schlicht weder belegt, noch belegbar. Daher bitte ich dies zu unterlassen. Vielen Dank. --Pastelfa (Diskussion) 21:13, 12. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]

Ich bitte es zu unterlassen hier einen Edit-War zu beginnen. Ich denke es ist fakt, dass es nicht mehr angewendet wird, das deuten Quellen die ich habe habe aber auch nur an, als das sie es endgültig sagen. Diese Aussage steht hier seit 15 jahren, niemand störte sich darin, weil es beobachtbar ja der Fall ist - oder kennst du ein aktuelles Urteil das sich auf das KPD-Verbot bezieht?
Ein weiteres Problem in deinem Edit ist ja die Behauptung nur Symphatisanten und Anhänger würden sich für die Aufhebung des Urteils einsetzten - Rolf Gössner tut es und Ich, schonmal 2 auf die symphatisantentum nicht zutrifft, also falsche Aussage. Ich kann dich nur bitten dich weiter mit diesem komplexen thema zu beschäftigen und hier keinen Edit-War zu betreiben. 2.juni (Diskussion) 22:46, 12. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Kannst du es vielleicht umschreiben? Ich störe mich an der Aussage, dass das Urteil nicht mehr angewandt wird. Das ist einfach missverständlich formuliert. Würde die KPD sich neu Gründen und würde ein Gericht dann entscheiden, dass es das Urteil nicht mehr anwendet, wäre es etwas anderes. --Pastelfa (Diskussion) 15:22, 13. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Das ist echt schwierig, weil man da schnell in der Theoriefindung landet. Vielleicht etwas wie " Aktuell (2023) liegen keine Verfahren oder Gerichtsurteile wegen verstoßes gegen das KPD-Verbot vor". Das wäre schlicht und einfach die Wahrheit. Bin offen für bessere ideen. 2.juni (Diskussion) 21:22, 17. Nov. 2023 (CET)[Beantworten]
Kann man sicherlich so schreiben. Ich fand auch diese Formulierung auf der Website des Bundesarchiv ganz in Ordnung:
"Das KPD-Verbot ist nie aufgehoben worden. Die Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) im Jahr 1968 wurde geduldet." vG --Pastelfa (Diskussion) 17:03, 6. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]