Diskussion:Kabinett Adenauer V

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Kabinettumbildung 1962[Quelltext bearbeiten]

Moin! Ich habe nach wie vor Zweifel, ob es ein Kabinett Adenauer V staatsrechtlich gab. Denn meiner Meinung nach steht ein Kabinett in unmittelbarem Zusammenhang mit der Amtszeit des Bundeskanzlers, und Adenauer wurde 1962 nicht noch mal zum Bundeskanzler gewählt. Was sagen andere dazu? --EBB 14:39, 12. Jun 2004 (CEST)

Ich glaube, dass es staatsrechtlich gar keine Kabinett in dem Sinne gibt, das man sie hier wie hier so aufzählen kann. Nur Normalerweise, ist eine Kabinettsumbildung mit einer BTW verbunden. Warum wurde im Dezember 1962 das Kabinett neu aufgestellt. Das sollte hier erwähnt werden. rusti 10:41, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Wegen der Spiegel-Affäre traten am 19. November 1962 sämtliche FDP-Bundesminister aus Protest zurück. Als dann zugesichert wurde, Strauß werde einem neuen Kabinett nicht wieder angehören, wurde im Dezember 1962 das neue Kabinett gebildet. --TMFS 11:51, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Danke. Sollte man vielleicht unter die Tabelle einen Absatz "Kabinettsumbildung 1962" setzen und diese Begründung hineinschreiben, oder? rusti 11:52, 5. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]
Staatsrechtlich gibt es diese Zählung von Kabinette in der Tat nicht, deshalb kann "Adenauer V" auch nicht staatsrechtlich falsch sein. Ich sehe auch keine Belege für so etwas?
"Nur Normalerweise, ist eine Kabinettsumbildung mit einer BTW verbunden." gilt wenn man sich auf die letzten Jahre bezieht. Im 20. Jahrhundert waren Kabinettsumbildungen z.B. nach 2 Jahren durchaus keine Seltenheit. Wann man ein neues Kabinett zählt, ist letzlich Willkür des Sprachgebrauchs. Str1977 (Diskussion) 00:52, 28. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]

Artikel sollte mit dem Artikel Kabinett Adenauer IV zusammengefasst werden[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist dieser Artikel irreführend bzw. redundant: Es hat kein Kabinett Adenauer V gegeben, lediglich eine Umbildung des Kabinetts Adenauer IV. Ein neues Kabinett konstituiert sich mit der Wahl des Bundeskanzlers und endet mit dessen Amtszeit (das deckt sich mit der Weise in der das Funktionieren der Bundesregierung im GG beschrieben wird, insbesondere Artikel 69 (1) und (2)). In dieser Zeit kann der BK soviele Minister austauschen (bzw. dem Bundespräsidenten zum Austausch vorschlagen) wie er/sie will und sogar den Koalitionspartner wechseln, gerne auch mehrfach (staatsrechtlich gibt es soetwas wie Koalitionen gar nicht, das Wort taucht im GG nicht ein einziges Mal auf, es gibt nur eine Bundesregierung deren Existenz sozusagen am Kanzler "hängt" und mit der Erledigung seines Amtes aufhört zu existieren bzw. durch eine neue ersetzt werden muss). EBB's Darstellung vor 15 Jahren war fachlich/sachlich absolut richtig; dieser Artikel muss m.E. weg, es sei denn jemand kann nachweisen, dass Adenauer nach dem Rücktritt der FDP-Minister zurückgetreten ist und sich dann wieder hat zum BK wählen lassen, denn nur das hätte zur Konstituierung eines Kabinetts Adenauer V geführt. Wenn dieser Nachweis nicht erfolgt bzw. andere Argumente nicht erbracht werden, werde ich die Zusammenführung in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. --Alektor89 (Diskussion) 01:42, 27. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Austausch vieler Minister zu einem neuen Kabinett führt (auch wenn es staatsrechtlich die gleiche Regierung ist), aber da bei jener Umbildung die überwiegende Mehrheit der Minister im Amt blieb, fällt das auch weg. Also Zustimmmung.
--Helmut w.k. (Diskussion) 13:30, 3. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da das GG die Existenz einer Bundesregierung ganz klar an die Amtszeit des Kanzlers – also die Zeit von seiner Wahl bis zum Ende seiner Amtszeit (oder ihrer) – bindet, würde ich meinen, dass ein Kanzler sogar die komplette Ministerriege austauschen kann und es bliebe dennoch dasselbe Kabinett. Umgekehrt käme es immer zu einem neuen Kabinett, wenn der Kanzler neu gewählt würde. Fantasieszenario: Die Koalition platzt, der Kanzler tritt zurück. Die bisherigen Koalitionäre können jeweils keine andere Regierung bilden, raufen sich mangels Alternativen wieder zusammen, wählen den bisherigen Kanzler wieder ins Amt und er schlägt dem Bundespräsidenten wieder exakt dieselben Minister vor, die er vor seinem Rücktritt hatte. Es ist dann dennoch ein neues Kabinett. <- das wäre sozusagen das extreme Gegenbeispiel. Aber im konkreten Fall sind wir uns ja einig; ich warte mal noch ein paar Tage, ob es noch mehr Beiträge gibt. --Alektor89 (Diskussion) 23:06, 3. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Nein. --Benatrevqre …?! 01:24, 6. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Staatsrechtlicher Unsinn[Quelltext bearbeiten]

"Staatsrechtlich handelte es sich beim fünften Kabinett Adenauer jedoch nur um das stark umgebildete Kabinett Adenauer IV. "

Das Grundgesetz enthält keine Regelungen, wie man eine Bundesregierung nummeriert. Es ist reine Theoriefindung hier zu meinen, es wäre staatsrechlich geregelt, wie man Bundesregierungen nummeriert.

--213.211.255.214 03:44, 18. Sep. 2023 (CEST)[Beantworten]

Volle Zustimmung! Deshalb gibt es für all diese Behauptungen ja auch keine Belege. Str1977 (Diskussion) 00:48, 28. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]
  • 1.) Es ist vielleicht im Grundgesetz nicht geregelt, wie man nummeriert, aber es ist sehr wohl und sehr klar geregelt, wann und wie eine Bundesregierung (ugs. "Kabinett") gebildet wird und wann/wie sie endet bzw. aufgelöst wird. Eine Bundesregierung wird durch die Wahl des Bundeskanzlers gebildet und endet, wenn dieser sein Amt verliert (dies passiert bei Zusammentritt eines neu gewählten Bundestages, Abwahl durch konstruktives Misstrauensvotum, durch Rücktritt, durch Tod und - nach herrschender Meinung - auch bei dauerhafter Amtsunfähigkeit; hier gibt es aber in der Tat keine Regelung im GG und es wird die abweichende Ansicht vertreten, auch ein dauerhaft amtsunfähiger Kanzler könne nur durch konstruktives Misstrauensvotum ersetzt werden / im konkreten Fall spielt das keine Rolle). Dies geht sehr deutlich aus GG Art. 63 (2) und Art. 69 (2) hervor. Es steht hingegen nirgendwo, dass eine Bundesregierung endet, wenn dem Bundeskanzler ein Koalitionspartner flöten geht oder eine größere Zahl von Ministern zurücktritt bzw. ausgetauscht wird. In diesem Fall handelt es sich immer um Kabinettsumbildungen, die er ja gerade deswegen gemäß GG Art. 64 (1) durchführen kann, weil er unbeschadet der geänderten Zusammensetzung seiner Regierung im Amt verbleibt und die durch seine Wahl gebildete Bundesregierung fortbesteht.
  • 2.) Es ist völlig richtig, dass in Wikipedia keine Theoriebildung stattzufinden hat. Deswegen ist es am sinnvollsten immer dann von einem neuen Kabinett auszugehen, wenn eine erfolgreiche Kanzlerwahl stattfindet, anstatt willkürlich zwischen "kleineren" Kabinettsumbildungen, die die Regierung fortbestehen lassen, und größeren, die zu einer neuen Regierung führen, zu unterscheiden. Wo wäre hier die Grenze? Das müsste man definieren, und eine solche Definition wäre dann in der Tat Theoriebildung.
  • 3.) Konrad Adenauer wurde am 14. November 1961 zum vierten (und letzten) Mal zum Bundeskanzler gewählt und bildete damit sein viertes Kabinett. Dieses verlor im November 1962 seine Mehrheit durch Rücktritt der FDP-Minister und wurde damit zu einer reinen Unions-Minderheitsregierung, bestand aber fort; im Dezember trat die FDP wieder mit (teils anderen) Ministern in die Regierung ein, womit wieder eine parlamentarische Mehrheit gegeben war. Was nicht stattgefunden hat, war ein Rücktritt Adenauers und eine erneute Kanzlerwahl. Die demokratische Legitimation der Regierung Adenauers speiste sich somit bis zum Schluss aus der Kanzlerwahl am 14.11.61. Eine fünfte Regierungs(neu)bildung unter Konrad Adenauer hat es nie gegeben, und somit braucht es für die Zusammensetzung des Kabinetts ab Dezember '62 auch keinen eigenen Wiki-Artikel (und mithin auch keine Nummer). --Alektor89 (Diskussion) 14:55, 15. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: Wir können uns (im Hinblick auf Punkt 3) gerne darauf einigen, diesen Artikel zu entfernen, und bei Adenauer IV entsprechend zu kürzen. --Alektor89 (Diskussion) 15:16, 15. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Wir können nicht einen Artikel zu etwas entfernen, weil wir behaupten, dass es theoretisch nicht existieren dürfte - während es gleichzeitig in der Literatur durchgängig so bezeichnet wird (siehe Google Suche). Es ist sinnvoll, beschreibend zu erläutern im Artikel, dass es sich nur um eine Umbildung durch zwischenzeitlichen Aus- und veränderten Wiedereintritt des Koalitionspartners handelt und keine Neubildung des Kabinetts durch Kanzlerwahl. Als darüber hinausgehende Interpretation zu schreiben, dass es damit nach GG keine neue Regierung und eigentlich kein neues Kabinett sei, können nicht wir eigenverantwortlich als Wikipedia-Autoren machen (maßgebliche Literatur scheint es nämlich gerade anders zu sehen). Für eine Interpretation braucht es einen Beleg. Ansonsten muss die unbelegte Interpretation bei Beanstandung aus dem/den Artikel(n) entfernt werden. --Palastwache (Diskussion) 13:53, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Das ist so richtig, scheint mir aber auch sehr nah am diskutierten, bereits bestehenden Status quo zu liegen bzw. diesem sogar zu entsprechen: Wir haben auf der einen Seite das Phänomen, dass für die Zeit nach Nov/Dez '61 machmal (siehe PS) von einem Kabinett Adenauer V die Rede ist, anderseits die Tatsache, dass sich dieses angebliche Kabinett fundamental von den anderen 24 dt. Bundesregierungen dadurch unterscheidet, dass es nicht durch eine Kanzlerwahl, sondern nur durch eine recht erhebliche Neubesetzung der Ministerien gebildet wurde. Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass es einerseits einen Artikel für das Kabinett Adenauer IV von der Bildung per Kanzlerwahl bis zum Ende durch Adenauers Rücktritt zugunsten Erhards gibt, und anderseits einen Artikel für das sog. Kabinett Adenauer V, in dem das nüchtern erklärt und auf Basis z.B. der Sitzungsprotokolle des Bundestages belegt werden kann (keine Kanzlerwahl im Dez. '62/nur FDP-Minister werden ernannt und vereidigt, CDU/CSU-Minister bleiben einfach im Amt).
Ich würde das ein Stück weit vergleichen mit dem deutschen "Vizekanzler": Die Bezeichnung ist auch umgangssprachlich verbreitet, insofern heißt der WIKI-Artikel auch so, aber es wird gleich im ersten Absatz klargemacht, dass das eigentlich nicht korrekt ist (eigtl. Stellvertreter des Bundeskanzlers).
Insofern meine Präferenz: Entweder so lassen wie jetzt oder alles in einem Artikel zusammenführen und das Problem (natürlich beleggestützt, siehe unten) klären.
PS.: Kommt immer drauf an, wie man sucht, oder? Man findet nämlich auch ganz leicht Belege dafür, dass im Hinblick auf Nov./Dez. '61 nur von einer Kabinettsumbildung die Rede ist, z.B.: W. v. Sternburg: Deutsche Republiken. Scheitern und Triumph der Demokratie, München 1999, S. 414 u. 416; G. Metzler, Konzeptionen politischen Handelns von Adenauer bis Brandt. Politische Planung in der pluralistischen Gesellschaft, Paderborn u.a. 2005, S. 72. [1].
Schaut man in die Kabinettsprotokoll der Bundesregierung, ist das ein bisschen inkonsequent gehandhabt; einerseits wird ein Kabinett Adenauer V ausgewiesen; anderseits werden die Kabinettssitzungen weitergezählt, es gibt keine 1. Sitzung Adenauer V, sondern es geht einfach mit der 58. Sitzung weiter. --Alektor89 (Diskussion) 16:26, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
PS. zum PS. Man sucht - und findet hoffentlich - immer genau das, was man belegen will. Deshalb habe ich nach "Kabinett Adenauer V" gesucht, weil gerade die Existent eines solchen vorher bestritten wurde. Die Kabinettsumbildung dagegen wurde von niemandem bestritten und die genannte Quelle nennt ja keine Kabinettsnummerierung. Eine Inkonsequenz der Kabinettsprotokolle ist nur ein weiterer Beleg dafür, dass keine Bezeichnung "korrekter" ist als die andere. Str1977 (Diskussion) 16:44, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Sehe ich im Ergebnis auch so, siehe unten. --Alektor89 (Diskussion) 16:49, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
@Alektor89:
Nein, wir können uns nicht darauf "einigen", schon allein deshalb, weil es keine Einigung wäre. Es wäre exakt das, was sie bereits in ihrem ersten Kommentar auf dieser Seite wollten: diesen Artikel hier entfernen und alles unter Adenauer abzuhandeln. Dies ist Ihr POV, den sie durchgehend damit begründen, dass nur bei neuer Kanzlerwahl ein neues Kabinett anfangen könne. Das ist es aber genau, was hier umstritten ist, das ist es, was hier in der Überschrift als "staatsrechtlicher Unsinn" benannt wird.
Entscheidend darüber, ob wir von einem Kabinett Adenauer sprechen können, ist ob dieser Ausdruck gebraucht wird. Eine Google-Suche ergab, ohne Wikipedia, 517 Ergebnisse. Es war zu erwarten, dass es nicht viele Ergebnisse gibt, denn schließlich war dies das kürzeste der Adenauer-Kabinette. Nun sind darunter auch einige falsche Ergebnisse, in den das "v" als Abkürzung für "von" steht (oder ähnliches), aber es erscheint auch immer wieder klar die Bezeichnung "Kabinett Adenauer V", z.B. (nun beschränkt auf Google Books, um eine gewissen Qualität zu sichern):
  • Politische Zeittafel 1949-1979: drei Jahrzehnte ... - Hans Ulrich Behn, ‎Erhardt Eisenacher · 1981 - Seite 107 (direkter Link zeigt das leider nicht, die Suchliste schon.
  • Die Bundesrepublik Deutschland: Politik - Wolfgang Benz, ‎Gerold Ambrosius · 1983 - Seite 389 ‎ Link
  • Endstation Rücktritt: warum deutsche Politiker einpacken - Pascal Beucker, ‎Frank Überall · 2006 - Seite 70 Link
Es dürfte somit feststehen, dass die Bezeichnung "Kabinett Adenauer V" durchaus benutzt wird.
Für die "staatsrechtliche Erklärung", die Bezeichnung sei falsch, gibt es keine Grundlage. Deshalb ist diese sofort zu entfernen.
Diskutieren können wir darüber, ob bzw. wie wir die unterschiedlichen Ansichten "Kabinett IV dauert bis 1963" und "Kabinett IV wird von Kabinett V" abgelöst berücksichtigen. Das kann auch in einem Artikel erfolgen, oder halt in zwei Artikeln wie bisher. Im ersteren Fall wäre darauf hinzuweisen, dass der Artikel die Kabinette IV und V behandelt, wobei letzteres von manchen als Fortsetzung von Kabinett IV betrachtet wird. Im letzteren Fall wäre im jeweiligen Artikel auf den anderen hinzuweisen, dass es den anderen gibt und dass die Kabinette teilweise getrennt, teilweise als ein Kabinett gezählt werden. Dies ist eine Frage, wie man das besser darstellt, nicht der "Korrektheit".
In Auflistungen der Kabinette (z.B. in der Navigationsbox oder unter Liste_der_deutschen_Bundesregierungen) ist es allerdings angebracht zu trennen).
In keinem Fall darf eine Zählung als korrekter als die andere hingestellt werden - dafür bräuchte es einer Grundlage entweder im Grundgesetz (gibt es nicht) oder in einem anderen Gesetz (bisher keines vorgelegt). Alles andere ist nur Meinung.
Str1977 (Diskussion) 16:20, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
@Str1977 Die Variante "alles in einem Artikel, [der] IV und V behandelt, wobei letzteres von manchen als Fortsetzung von Kabinett IV betrachtet wird" finde ich gut bzw. zustimmungsfähig (Titel: Kabinett Adenauer IV/V?); zweieinhalb Belege für die Ansicht "Kabinettsumbildung" sind schon mal im meinem PS in der Antwort an Palastwache; ich kann gerne noch mehr raussuchen, wenn gewünscht, dürfte nicht schwierig sein. Viele Grüße --Alektor89 (Diskussion) 16:31, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Alektor,
dann schauen wir mal was User:Palastwache sagt. Ich habe ja dargelegt, welchen Spielraum und welche No-gos ich sehe. Deinen Lemma-Vorschlag finde ich schon mal einen guten Kompromiss.
Auch bei dieser Variante (vereinigter Artikel) sollte aber IV und V in der Liste_der_deutschen_Bundesregierungen getrennt bleiben. In der Navigationsbox wäre das nur durch das IV/V-Lemma nicht nötig.
Belege für die Kabinettsumbildung besagen allerdings wenig, denn dass es eine Umbildung des Kabinetts gab, ist ja unbestritten. Es bräuchte Belege dafür, dass die Regierung auch mit der neuen Mannschaft als "Kabinett Adenauer IV" bezeichnet wird.
Str1977 (Diskussion) 16:39, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Str1977 Letzteres sehe ich anders, sowohl streng semantisch (wenn ich von einer Umbildung spreche, ist klar, dass das Umgebildete, wenn auch verändert, fortbesteht) als auch im Hinblick auf den Sprachgebrauch (von "Kabinettsumbildungen" ist doch eigentlich immer nur die Rede, wenn ein Reg.-chef zwischen den Wahlen in größerem Stil Minister austauscht). Deswegen würde ich dabei bleiben: Wer im Dezember '62 von einer Kabinettumbildung spricht, geht implizit von einem Fortbestehen des Kabinetts aus. Man muss dann nicht extra sagen, dass es auch wirklich noch das Kabinett Adenauer IV ist, die Autoren haben ja nicht mit dem Wissen geschrieben, dass wir hier mal diese Diskussion führen ;). - Aber egal, da wir uns ja praktisch geeinigt haben, sollten wir es dabei belassen und die Sache nicht unnötig verkomplizieren jetzt; Formulierungsvorschlag: "Teilweise ist von einem Kabinett Adenauer V die Rede, teilweise wird die Neubesetzung der FDP-Ministerien auch als Kabinettsumbildung bezeichnet" ... oder so oder so ähnlich... --Alektor89 (Diskussion) 16:47, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Korrekt ist, dass man unter eine Kabinettsumbildung einen Austausch von Ministern im größerem Stil versteht. Das ist aber 1962 unbestritten geschehen, egal wie man die Regierung danach bezeichnet. Kabinettsumbildung bedeutet nicht, dass es sich immer um das gleiche Kabinett handeln muss. Das kann so sein (und ist auch bei den Bundesregierungen meistens so), muss aber nicht.
Vorschlag prinzipiell okay, aber geben wir Palastwache noch ewas Zeit. Str1977 (Diskussion) 16:53, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
PS. Schau Dir als Beispiel für meinen Standpunkt mal diese Liste der englischen WP und die Kabinettsnummerierungen dort an: List_of_prime_ministers_of_the_United_Kingdom - da gab es auch neue Kabinette ohne Wahl (Attlee, z.B.) aber auch Kabinette über die Wahl hinaus. Zugegebenermaßen werden englische PMs auch nicht gewählt, aber auch Attlee wurde zwischendurch nicht erneut ernannt. Str1977 (Diskussion) 17:00, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Str1977 Clement Attlees Kabinette wurden beide nach Wahlen gebildet, das erste nach der Wahl 1945 und das zweite nach der Wahl 1950, jeweils per Ernennung Attlees durch Georg VI. Ein weiteres Beispiel sehe ich jetzt spontan nicht, außer bei den Kriegskabinetten (Alles was vor 1902 war, ist nicht vergleichbar, weil bis dahin viele noch PMs im House of Lords saßen, die Wahlen also für die Regierungsbildung nur bedingt relevant waren [vergleichbar dem Deutschen Kaiserreich] - auch da dürfte aber immer die Ernennung durch den Monarchen maßgebend gewesen sein, soweit ich sehe).
Ist aber auch egal, wie gesagt, die Lösung mit einem Artikel für Adenauer IV/V können wir, wenn Palastwache einverstanden ist und sonst kein Widerpruch kommt, gerne so umsetzen. Schönen Feierabend! --Alektor89 (Diskussion) 19:22, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Oh je, da habe ich eine Wahl übersehen. Eine erneute Ernennung durch den König gab es aber definitiv nicht. Er blieb einfach im Amt. (Das andere Beispiel war Eden, der über eine Wahl hinaus einem Kabinett vorstand.) Die Wahlen waren immer relevant für die Ernennung - zumindest seit den 1830ern, da ja auch ein PM aus den Lords eine Mehrheit im Unterhaus brauchte. Aber wie gesagt: es ist egal. Str1977 (Diskussion) 20:04, 21. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Prinzipiell finde ich den Vorschlag auch okay, sehe aber ähnlich wie Str1977 keinen Widerspruch zwischen Kabinettsumbildung und neuem Kabinett. Eine Kabinettsumbildung kann innerhalb einer bestehenden Regierung geschehen, aber hier war sie offensichtlich so gravierend, dass flächendeckend von einem neuen Kabinett gesprochen wird. Entscheidend ist nicht die semantische Logik, sondern der praktische Sprachgebrauch. Ein bisschen adaptierter Formulierungsvorschlag wäre "Teilweise ist von einem Kabinett Adenauer V die Rede, auch wenn dabei durch die Neubesetzung der FDP-Ministerien nur die Regierung in größerem Maße umgebildet wurde". Vereinigen kann man die Artikel zu IV und V grundsätzlich, da beide sich unmittelbar aufeinander beziehen. Vielleicht kann die Abgrenzung in einem einzigen Artikel besser erklärt werden. --Palastwache (Diskussion) 19:32, 18. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Da kann ich aus meiner Warte nur "Amen" sagen. Ich würde sagen, wir warten mal noch ein paar Tage, ob hier noch andere Meinungen geäußert werden, und sonst würde ich das mal so umsetzen und hier einen entsprechenden Entwurf posten, den ihr dann monieren oder absegnen könnt ;). Viele Grüße --Alektor89 (Diskussion) 10:55, 20. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Entschuldigung. Ich merke gerade dass ich vor ein paar Tagen meine Antwort nicht abgeschickt habe. Hier ist sie nun:
Dann würde ich vorschlagen, wir legen die Artikel unter dem Lemma Kabinett Adenauer IV/V (oder sollten wir den Schrägstrich vermeiden? Die Listen sind ja beide schon vorhanden. Dieser Artikel hier wird dann zum Redirect und im Text erklären, wir 1. dass das Kabinett umgebildet wurde und 2. auch als Kabinett V bezeichnet wird. Falls noch eine Quelle für Kabinett IV für die letzten Monate auftaucht, dann (aber auch nur dann) könnten wir das einfügen. Str1977 (Diskussion) 20:04, 21. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Ja, genau so. (Eine schöne Alternative für den Schrägstrich fällt mir gerade nicht ein). In dem Artikel Liste der deutschen Bundesregierungen können wir es, wie gesagt, so lassen, würde da nur entsprechend nochmal eine Fußnote setzen um auf den Sonderfall aufmerksam zu machen und per rowspan es so machen, dass beide Regierungen in der Spalte ganz Links als 4. Regierung gezählt werden (damit die Zahl an Regierungen mit der Anzahl an Artikeln zu Kabinetten übereinstimmt).
Was die Quellenfrage angeht: Ich denke die Darstellung in den Kabinettsprotokollen der Bundesregierung (zwei verschiedene Kabinette auf der Makroebene als editorische Entscheidung, aber durchgängige Zählung der Kabinettssitzungen - eigentlich wird in jedem Kabinett neu ab 1 gezählt) wäre eine Erwähnung (in einer Fußnote vielleicht) wert, um die Zweideutigkeit der ganzen Sache zu illustrieren, also den Unterschied zwischen der konventionellen Benennung und der "formalen Korrektheit", die intern in der Bundesregierung offenbar gewahrt wurde. --Alektor89 (Diskussion) 13:57, 22. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]