Diskussion:Kapitalherabsetzung

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Vorraussetzung vereinfachte Kapitalherabsetzung[Quelltext bearbeiten]

Voraussetzung für eine vereinfachte Kapitalherabsetzung, ist dass gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklage zusammen NICHT mehr als 10% des gezeichneten Kapitals nach der Kapitalherabsetzung ausmachen. Dieses NICHT fehlt in diesem Artikel. (nicht signierter Beitrag von 78.54.185.172 (Diskussion) 12:53, 17. Aug. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Besten Dank für den hinweis, hättest Du/Sie aber auch direkt in dem Artikel verbessern können ;-) Grüße Bahnemann 17:22, 17. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]