Diskussion:Karl Konstanz Viktor Fellner

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Die Gesetzgebende Versammlung und die Ständige Bürgerrepräsentation der Freien Stadt lehnten diesen Vorschlag jedoch am 23. Juli 1866 ab, um gegen die Behandlung der Stadt zu protestieren. Der preußische Stadtkommandant, Generalmajor von Röder, legte dies als offene Rebellion aus und forderte Fellner auf, bis zum nächsten Morgen eine Proskriptionsliste mit den Namen und Besitzverhältnissen aller Mitglieder der städtischen Körperschaften offenzulegen. Andernfalls drohte er mit der Bombardierung und Plünderung der Stadt.

Insbesondere der letzte Satz bedarf eines klaren Belegs. Gegen die behauptete Drohung mit Plünderung, Bombardierung etc. steht die Aussage des damaligen preußischen Zivilkommissars v. Diest, "es sei weder von ihm noch von General Röder von Plündern, Bombardement, Brandlegen und anderen im Publikum verbreiteten Maßregeln gesprochen worden," (Schwemer, Geschichte der freien Stadt Frankfurt a. M. Band 3, Teil 2, S. 352) Nucifraga 22.11.2011, 12.15 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 91.59.19.111 (Diskussion) )

Guter Hinweis! Es war wohl nicht General Röder, der mit Plünderung drohte, sondern General Manteuffel am 20. Juli. Siehe Wolfgang Klötzer, Frankfurt 1866. AFGK 50, Frankfurt am Main 1966, S. 155/56: Die Senatoren erklärten dies (sc. die Bezahlung der Kontribution von 25 Millionen Gulden binnen 24 Stunden) als eine Unmöglichkeit. Manteuffel erwiderte: „Sprechen Sie dieses Wort nicht aus, denn Sie würden Ihre Stadt der Plünderung ausetzen“. Einer Deputation von Kaufleuten soll Manteuffel erwidert haben: „Wenn nicht bezahlt wird, dann Wehe über Euch. Mir liegt nichts daran, wenn man mich einen zweiten Herzog von Alba nennt“.
Röder wurde am 21. Juli zum Stadtkommandanten ernannt, die Ernennung aber erst am 24. öffentlich angezeigt. Am 22. Juli sandten die Sekretäre der russischen, französischen, englischen, spanischen und belgischen Gesandtschaft in Frankfurt eine Note an General Röder. Darin baten sie um "Beruhigung ihrer Landsleute wegen Befürchtungen der Beschießung und Plünderung der Stadt". Mündlich hatten sie zuvor von dem bisherigen Stadtkommandanten Oberst v. Kortzfleisch die Antwort erhalten, daß diese Befürchtungen nicht unbegründet seien. General Röder antwortete am 23.7., daß "ihre Landsleute nichts von den Maßregeln zu fürchten haben, die in dem eventuellen Falle der Stadt Frankfurt gegenüber getroffen würden." (a.a.O. S. 157)
Am 23.7. forderte General Röder von Fellner die Proskriptionsliste: "Ich ersuche Sie, dafür Sorge zu tragen, daß ich morgen vormittag spätestens 10 Uhr im Besitze einer Liste der Namen sämtlicher Mitglieder des Senats, der Ständigen Bürgerrepräsentation und der Gesetzgebenden Versammlung, unter Angabe der Wohnung derselben sowie einer Mitteilung bin, wer von denselben Hausbesitzer ist." (a.a.O. S 160)
Am 24.7., also nach Fellners Selbstmord, gab das Polizeiamt bekannt: "Anlässlich der geforderten Kontribution...sind unter der hiesigen Bevölkerung die beunruhigendsten Nachrichten, wie von einer Beschießung, einer Plünderung der Stadt und dergl. verbreitet. Es gehört alles derartige, wie wir versichern dürfen, zu jenen bedauernswerten Gerüchten, welche schon so viel Unheil angestiftet haben." (a.a.O. S. 162)
Am 26.7. gab Lord Stanley eine Erklärung im englischen Unterhaus über die preußischen Maßnahmen gegen Frankfurt ab. Darin geht er auch auf die "widersprechenden Berichte" über die Drohung mit Bombardierung und Plünderung ein und erklärt indessen scheint es, daß Drohungen der erwähnten Art zwar angewandt worden sind, aber ohne die Gutheißung hoher Autorität. (a.a.O S. 173)
Aus der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 29.7. über Fellners Beerdigung am 26.7.: "Wenn von Berlin aus amtlich dementiert wird, daß mit Beschießung, auch Plünderung der Stadt gedroht worden sei, so führe ich demgegenüber folgende Tatsache an: 1) Manteuffel hat den großen Kaufleuten schon in der ersten Besprechung über die Kontributionszahlung erklärt, daß er eventuell nicht vor einer Plünderung zurückschrecke; 2) gestern (i.e. am 25.7.) wurde in Sachsenhausen gegenüber dem Zentrum eine halbe Batterie aufgeführt und alles zur Beschießung vorbereitet; 3) auf dem Rossmarkt und Goetheplatz war ebenfalls Artillerie sowie ein Teil der in Frankfurt anwesenden Truppenmacht aufgestellt, um die Exekution zu beginnen." (a.a.O. S. 170)
Fellner hatte somit nur die Wahl, seinen Eid zu erfüllen und ein willfähriger Kollaborateur zu werden oder ihn zu brechen und zum Märtyrer einer verlorenen Sache zu werden. Er hat sich für die zweite Alternative entschieden. Die Drohung mit der Plünderung spielte für ihn wahrscheinlich keine große Rolle, wohl aber beeinflußte sie die Stimmung in der Gesetzgebenden Versammlung und der Ständigen Bürgerrepräsentation, so daß sie sich gegen Fellner stellten und die Kontribution ablehnten.
Ich ändere den Hinweis auf die drohende Plünderung so ab, daß klar wird, daß nicht Röder damit gedroht hatte. --Flibbertigibbet 22:29, 22. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]