Diskussion:Kaufoption

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Zu beachten ist, dass bei Long-Calls die Beschränkung des Verlustgeschäfts ökonomisch anders zu bewerten ist: Die Gewinnzone ist erreicht, sobald Basiswert (BW) minus Ausübungspreis (AP) größer als die Prämie ist. Die Verlustzone hingegen ab (BW) minus (AP) kleiner der Prämie.

Der Ausübungspreis ist fix bzw. als konstant zu betrachten (AP = const.). Der Basiswert, also der Marktwert des jeweiligen Guts ist nach marktwirtschaftlichen Gesetzen nach oben unbeschränkt und nach unten gegen Null (0 ≤ BW ≤ unendl).

Daher ist der maximale Verlust aus Sicht des Long-Call nicht gleich der Prämie, sondern dem (AP) plus der Prämie. Dies ist ein Extremfall der in der Realität nicht vorhanden ist, da in aller Regel Preise nicht auf Null sinken. Jedoch zeigt dieser Fall den theoretisch maximalen Wert eines Verlustgeschäfts auf, der auf jedenfall den Wert der Prämie übersteigen kann (max. Verlust = Prämie + (AP)).

--84.58.213.252 02:51, 23. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Falsch. Falls der Kurs am Ausübungstag unter den AP sinkt, übt der Optionsinhaber (Long Call) nicht aus (sonst wäre es keine Option, sondern ein Forward). Seine Option verfällt wertlos, und er verliert die eingesetzte Prämie.
Basiswert ist übrigens nicht der Marktwert des zugrundeliegenden Gutes, sondern das zugrundeliegende Gut selber (also Deutsch für Underlying).
Was ein Verlustgeschäft sein soll, weiß ich nicht.
Auch wenn es schon ein bisschen her ist, hoffe ich geholfen zu haben. --Marinebanker 19:07, 9. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]

Die beiden unteren Graphiken sollten überarbeitet werden. Ich schätze sie sollen ein Koordinatensystem darstellen, dann fehlen aber zumindest die Pfeile an den Achsen. (nicht signierter Beitrag von 89.0.33.126 (Diskussion) 23:37, 20. Jan. 2011 (CET)) [Beantworten]

"Kann der Käufer sein Recht nur zu einem bestimmten Zeitraum ausüben, spricht man von einer europäischen Optionen. Steht ihm für die Ausübung ein bestimmter Zeitraums zur Verfügung, spricht man von einer amerikanischen Optionen." macht keinen sinn (nicht signierter Beitrag von 79.229.176.109 (Diskussion) 18:26, 21. Okt. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Da hast Du recht, ist jetzt korrigiert. Danke für den Hinweis. --Marinebanker 19:53, 21. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Unterschied wir hier gut beschrieben: https://en.wikipedia.org/wiki/Option_style --24.134.165.126 10:03, 2. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Herrje. Danke. Man sollte bei einer Korrektur den ganzen Satz lesen, und zwar mit Sinn und Verstand. --Marinebanker (Diskussion) 19:54, 2. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Verkauf/Handel während der Laufzeit[Quelltext bearbeiten]

Der Fall Kauf/Verkauf i.S. Handel sollte der Vollständigkeit halber (ist ja wohl nicht so selten) auch erwähnt werden. Ebenso die Faktoren, die in die Berechnungsformel für den Optionspreis ("lässt sich eindeutig berechnen"; wie?) eingehen. Das sind m.W. u.a. die Markteinschätzung (subjektiv), der Basis- und Underlyingpreis, die Volatilität und insbesondere auch die Restlaufzeit. Wer kennt sich hier aus? --VÖRBY (Diskussion) 19:27, 4. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Evtl. können diese Details auch in 'Option' beschrieben werden, denn Kauf- oder Verkaufsoption sind lediglich Varianten des allgemeingültigen Begriffs Option.

Weiterhin könnte auch der Unterschied zwischen Option und Optionsschein (OS) näher erläutert werden. --VÖRBY (Diskussion) 18:18, 5. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]

Die Möglichkeit zur Veräußerung (= Handel) habe ich in Option (Wirtschaft) ergänzt.
Berechnungsdetails könnten durch Verweis auf Black-Scholes-Modell#Preisformeln eingestellt werden. --VÖRBY (Diskussion) 18:04, 7. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Was einen Optionsschein ausmacht, ist bei Option (Wirtschaft) erklärt.
Tatsächlich bildet sich der Peis durch Angebot und Nachfrage, eindeutig lässt er sich nicht berechnen. Ansonsten findet sich der Link zu Black-Scholes in Option (Wirtschaft).
Bereits das Schreiben einer Option ist ein Handelsgeschäft (Finanzinstrument). In wie weit der Rechteinhaber sein Recht weiterverkaufen kann dürfte von der Vertragsgestaltung abhängen. Bei Optiosscheinen ist das bauartbedingt so. An der EUREX geht es nicht. Bei OTC-Optionen dürfe es unüblich sein. Ich finde den Punkt aber nicht wesentlich. --Marinebanker (Diskussion) 00:02, 8. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Diese Möglichkeit des späteren Handels(*) ist nirgends explizit erwähnt. Die Häufigkeit solcher Geschäfte ist aber nicht "unwesentlich", zumindest bei manchen Typen. Der bisherige Rechte-Inhaber ist dabei einfach der Verkäufer. Hierzu den Gegensatz zum Stillhalter aufzuzeigen (auch als 'Verkäufer' bezeichnet), scheint mir 'relevant'.
(*) Oder ist das (vorzeitige) Veräußern der Option gar kein normaler 'Handel'; es kauft also kein Dritter - sondern der Stillhalter/Broker nimmt die Option nur zurück? Somit eine 'Ausübung'? Auch bei europ. Option so möglich? Geht wohl nur bei Long-Positionen (= Rechteinhaber); Shortpositionen (= Stillhalter) kann man nicht 'veräußern', oder doch? Texte sind diesbezglich unvollständig.
Bist Du sicher mit 'Angebot und Nachfrage'? Ich hatte das anders in Erinnerung. Das mag aber veraltet sein, entsprach aber auch der bisherigen, jetzt einfach gelöschten Aussage "lässt sich eindeutig berechnen". Oft gibt es auch nur das Angebot, keine Nachfrage; da MUSS etwas berechnet werden.
Der Text zu 'Optionsschein' in Option (Wirtschaft) erklärt nicht wirklich den Unterschied; was heißt 'als Wertpapier gestaltet'?
Statt den ganzen Absatz zu löschen, hätte man ihn korrigieren/ergänzen können.
--VÖRBY (Diskussion) 09:58, 8. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
ergänzt: --VÖRBY (Diskussion) 16:04, 8. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
ergänzt: --VÖRBY (Diskussion) 14:04, 9. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
umtexten: --VÖRBY (Diskussion) 09:59, 10. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Optionsschein: Als Wertpapier gestaltet heißt, dass ein Optionsschein eine Sorte Option ist, die die Eigenschaften eines Wertpapiers erfüllt. Die konkrete Ausgestaltung der Option ist, dass man das Recht in ein Wertpapeir gegossen hat. Sorry, ich befürchte, ich wiederhole nur die Erläuterung. Vielleicht kannst Du genauer sagen, was daran Verständnisprobleme bereitet.
Angebot und Nachfrage: Ja, ich bin sicher. In dem Sinne, dass sich Preise auf Märkten, wo Handelnde zusammenkommen, dadurch bilden, was die Handelnden wollen und bereits sind dafür zu bezahlen bzw. was sie dafür verlangen.
Du stellst möglicherweise darauf ab, dass es Preisformeln gibt, die nach bestimmten theoretischen Ananhmen "faire" oder arbitragefreie Preise ergeben. Das steht der Tatsache aber nicht entgegen, dass sich die Preise nach Angebot und Nachfrage ergibt. Wenn es nur Angbot gibt, gibt es strenggenommen keinen Preis. Der Fall ist übrigens nicht auf Optionen beschränkt, siehe Börsenkurs#Kursarten, Taxakurs. Davon abgesehen ist es von der Artikelsystematik her sinnvoll, allgemeingültige Dinge in den übergreifenden Artikeln darzustellen, und in Option (Wirtschaft) steht ja etwas zum Black-Scholes-Modell.
Was Du mit "normalem Handel" hier meinst, weiß ich leider nicht. Woher beziehst Du die Information, dass die Häufigkeit des Weiterverkaufs bestehender Option "nicht unwesentlich" ist? Und ist das bei optionen anders als bei anderen Derivaten? --Marinebanker (Diskussion) 20:59, 13. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für die ausführliche Antwort.
  • Zu OS: Unterschied besser erläutern ist von mir nur eine Feststellung. Vielleicht könnte man festhalten, dass OS individuell gestaltet sind, während andere Optionen i.d.R standardisiert sind.
  • Angebot und Nachfrage: Es fällt auf, dass in Service-Plattformen wie Finanzen.net oder Finanztreff oft Preise genannt werden, obwohl keine Nachfrage vorliegt. Diese Preise ändern sich z.T. in kurzfristigen Abständen (mit rot/grüner Markierung). Ich denke, da wird wirklich 'berechnet'. Das sollte schon irgendwie beschrieben werden, klar, im übergreifenden Artikel.
  • Normaler Handel: Ich hatte das oben bereits ergänzt. Wenn jemand eine Option kauft und sie X Tage später (aber vor Fälligkeit) wieder verkauft, ist das dann a) eine 'normale' Veräußerung an einen Dritten (wie zB Vkf von Aktien; Häufigkeit "nicht unwesentlich") - oder b) liegt hier ein Fall von (hier vorzeitiger) Ausübung vor (gegen Barausgleich; kaum - weil der Optionspreis zB 'aus dem Geld' liegen kann); ist das nur bei amerikanisch möglich? - oder c) nimmt der Broker diese Option zurück? Ich denke, das wäre, wie auch immer, erwähnenswert; denn im Artikel steht nur, was eine Option IST, aber nicht vollständig, was man damit TUN kann. Ebenfalls zum übergeordneten Lemma gehörend.
Du bist wohl hier der Spezialist. Ergänze bitte die entsprechenden Artikel ggf, so wie Du meinst - oder nicht. Ich wollte nur Vorschläge zur Verbesserung der Info-Qualität einbringen. Grüße von --VÖRBY (Diskussion) 09:56, 14. Mär. 2016 (CET); ergänzt: --VÖRBY (Diskussion) 10:35, 15. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]