Diskussion:Kindschaftsrecht (Österreich)

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Der Artikel ist sehr schlecht formuliert und sollte überarbeitet werden. Einige Sätze sind unverständlich bzw. zweideutig. -- Joe T 20:36, 30. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Definition Pflegekind ist absolut unrichtig formuliert - ich empfehle das Studium des § 186 ABGB und div. anderer Gesetzesstellen --Glumac 16:12, 10. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]