Diskussion:Kirchenpatronat

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Wer ist denn zivilrechtlicher (sachenrechtlicher) Eigentümer der Grundstücke und Gebäude, die unter Kirchenpatronat stehen? Was steht in der Grundakte und in den verschiedenen Abteilungen des beim jeweiligen staatlichen Grundbuchamt geführten Grundbuchs dazu? --84.142.147.23 19:16, 6. Apr. 2011 (CEST)[Beantworten]

Je nach Inhalt des Patronats(-vertrages) entweder weiterhin der/die Stifter oder (wenn die jeweilige Kirche selbst Rechtspersönlichkeit haben soll, was möglich ist und nach Kirchenrecht zu beurteilen wäre) die Kirche (deren Vermögen) selbst, oder auch das Patronatsvermögen (Kirchenfabrik, Fabrikgut und andere Begriffe sind möglich) oder ein übergeordneter Verband (Diözese usw.) der jeweiligen Glaubensrichtung. Eine generelle Regel gibt es dafür nicht.--Josef Moser 13:22, 1. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Rechte und Pflichten des "Patrons"[Quelltext bearbeiten]

Wäre hier der Begriff "Patronatsherr" nicht deutlicher als "Patron"? Ein Namenspatron oder ein Schutzpatron haben keine "Rechte und Pflichten", erstere müssen höchstens um Erlaubnis für die Benennung gefragt werden. Tatsächlich ging es doch beim Kirchenpatronat meistens auch um Entscheidungsgewalt / Macht / Herrschaft. --80.145.199.75 14:22, 27. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

einzelnachweise, hier: #3[Quelltext bearbeiten]

dazu gibts nen Link zum Nachlesen: http://www.sueddeutsche.de/kultur/glaube-der-herr-graf-und-seine-seelen-1.2526906
--Weltklasse (Diskussion) 10:42, 1. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]