Diskussion:Kommissar für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik

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Hallo,

Es ist nicht richtig, dass die Verfassung vorsah, das Amt eines Hohen Repräsentanten für Außen-und Sicherheitspolitik einzuführen. Richtig ist, dass das Amt eines EU-Außenministers entstehen sollte, dass die Fusion der beiden im Artikel genannten Ämter beinhalten sollte. Auch wenn es vielleicht eine Kleinigkeit ist, halte ich die begriffliche Unterscheidung für wichtig. Die Bezeichnung "EU-Außenminister" wurde jedoch besonders von Frankreich und Großbritannien entschieden abgelehnt - deswegen die Änderung im Vertrag von Lissabon.

Ansonsten könnte der Artikel noch ausgebaut werden - schließlich ist die Funktion des EU-Außenkommissars nicht unwichtig-sie/er vertritt schließlich außenpolitisch die vergemeinschafteten Bereiche der EU. (-- 92.196.97.159 23:21, 17. Feb. 2009 (CET))[Beantworten]