Diskussion:Konsignationslager

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Hallo Leute,

ich schreibe gerade eine Arbeit zum Thema Konsignationslager. leider ist es sehr schwer geeingete Literatur über die Einführung, Wirtschaftlichkeit und Verwaltung dieser zu finden. Für gute Literaturtipps wäre ich sehr dankbar. An Einsichten in andere Arbeiten bin ich auch interessiert. Falls ihr Infomaterial zu diesem Thema habt würde ich mich sehr darüber freuen diese zu bekommen. Alle Tipps sind wünschenswert. Meine Adresse lautet: fbatljan@googlemail.com

Gutschriftsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn auf die Entnahme aus dem Lager keine Rechnung sondern eine Gutschrift erfolgt? Was ist der Unterschied in diesem Fall zwischen Gutschriftsverfahren und normales Rechnungsverfahren?

Vielen Dank schon mal. Mit freundlichen Grüßen

Annalia

Konsignationslager eines Lieferanten aus Drittland[Quelltext bearbeiten]

Spannend wird es wenn ein Lieferant aus einem Drittland (nicht EU) liefert hinsichtlich der Fälligkeit von Einfuhrumsatzsteuer. Kann jemand hierzu Erfahrungen beisteuern?

Hallo,

Wenn ein Lieferant aus einem Drittland oder auch EU bei einer in Deutschland ansässigen Firma ein Konsignationslager einrichtet, muss er seine Firma in Deutschland auch steuerlich anmelden. Daraus folgt, dass die komplette Verzollung etc. der Lieferant tätigen muss. Es wird dann bei einer Rechnung oder Gutschrift der aktuelle deutsche MWSt. Satz ausgewiesen.

Ich hoffe, dass dir das weiterhilft.

Unterschied Gutschriftverfahren - normales Rechnungslegungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

Hallo Annalia,

beim normalen Rechnungslegungsverfahren schreibt der Lieferant dem Auftraggeber nach Lieferung bzw. erbrachter Leistung eine Rechnung, die ein definiertes Zahlungsziel (z.B. 30 Tage netto) enthält. Die Rechnung wird vom Auftraggeber gebucht und nach erfolgreicher Prüfung innerhalb des Zahlungszieles bezahlt. Der Prozess ist oftmals mit erhöhtem Prozessaufwand verbunden, da insbes. in größeren Unternehmen viele Schnittstellen vorhanden sind.

Beim Gutschriftverfahren entfällt für den Lieferanten die Rechnungslegung. Nach erfolgter Lieferung und Wareneingangsbuchung bzw. nach erbrachter Leistung muss die Lieferung bzw. Leistung vom Auftraggeber erfasst werden. Nach der Erfassung erfolgt ein i.d.R. automatisiierter Zahlungsausgleich. Der Lieferant erhält als steuerlichen Beleg eine Gutschriftanzeige.

Wenn Du noch weitere Fragen hierzu hast, sprech mich gerne an.

Viele Grüsse Meinolf

Meinolf.Klute@t-online.de

Vor-/Nachteile[Quelltext bearbeiten]

Es könnte noch erwähnt werden, dass die Einrichtung eines Konsignationslagers ein beliebtes Mittel des Abnehmers der Waren ist, um Cash Flow dauerhaft vom Lieferanten auf sich selbst zu übertragen. In diesem Sinne handelt es sich im Grunde um nichts anderes als eine Ausweitung des Zahlungszieles. Da ein solches Lager zudem mit enormem kapazitätsbezogenem Aufwand (Einrichtung der IT Schnittstelle insbesondere bei VMI, Einsatz von Auditteams,...) ist für den Lieferanten hingegen kein klarer Vorteil zu erkennen.--12.148.189.25 17:21, 26. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Die ist bei enger Betrachtung auch richtig. Bezieht man aber die Kosten beim Lieferanten für die eigene Lagerhaltung, den eigenen zu bevorratenden Lagerbestand, logistisches Handling mit ein ergeben sich erhebliche Vorteile für den Lieferanten

Beispielhaft: - kostenloses Lager beim Kunden - Material wird aus der Produktion direkt zum Kunden gefahren - Lieferant kann liefern wann er möchte

VG Achim

klasen@orbitlog.com (nicht signierter Beitrag von JoachimKlasen (Diskussion | Beiträge) 15:49, 23. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Plus langfristige Verträge und starker Kundenbindung Yotwen (Diskussion) 06:53, 24. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nach meinem Verständnis bilden die Begriffe eine Einheit, das heißt eine Konsignation gibt es nur mit dem zugehörigen Lager und die rechtliche und steuerliche Würdigung betrifft den ganzen Vorgang.

Wäre es da nicht angemessen, den Artikel dort einzuarbeiten? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:56, 31. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Du hast Recht, da ist eine deutliche Redundanz. Yotwen (Diskussion) 10:40, 29. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Sind die Angaben im ersten Abschnitt noch aktuell?[Quelltext bearbeiten]

Gemäss der angegebenen Quelle (https://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/index.html) sind die betreffenden Artikel 41,50 weggefallen und daher nicht mehr anwendbar. Welche Implikation dies auf die steuerliche Beurteilung hat, kann ich nicht beurteilen. Ich würde diese Information daher weglassen.

Wenn die Artikel entfallen sind, dann sollte vermerkt werden, dass bis tag/montat/jahr... und seither neu ...???... gilt. Andernfalls würden Leute die aktuelle Situation in die Vergangenheit ausdehnen und ggf. Fehler feststellen.
Ich habe allerdings (noch) keine Quelle, wie die Lage heute ist. Yotwen (Diskussion) 12:09, 13. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Hallo in die Runde, bin gerade auf der Suche nach eigentlich etwas anderem über dieses Schreiben "gefallen": Grenzüberschreitende Warenlieferungen in ein inländisches sog. Konsignationslager; BFH - Urteile vom 20. Oktober 2016, V R 31/15, und vom 16. November 2016, V R 1/16. Hilft das was bei der Klärung bzw. als Einzelnachweis? Grüße von Iva 13:14, 29. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]