Diskussion:Kopenhagener Kriterien

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politische Kriterien[Quelltext bearbeiten]

Das mit den politische Kriterien finde ich ja interessant. Also

  1. ) Wie lautet der Text, wo drinsteht, das diese Kriterien eben schon vor dem Beginn der Verhandlungen erfüllt werden müssen ?
  2. ) Was heisst das konkret? Jede Demokratie verletzt auch Menschrechte (z.B. in der Asypolitik). Wo wird die Grenze gezogen ?
  3. ) Insgesamt: Wie verbindlich oder wie unscharf sind die "Kopenhagener Kriterien"?

-- Vinci 23:23, 16. Dez 2004 (CET)

Das mit dem erfüllen der Politischen Kriterien habe ich auch erfolglos gesucht. Ich schlage deshalb vor, dass man dies aus dem Artikel streich. Als klares Indiz, dass dies zumindest nicht so gehanhabt wird ist das "Negotiation Framework for Turkey", dass besagt, dass vor allem auch die Politischen Kriterium "bis zum Beitritt" erfüllt sein müssen. Daraus folgt implizit, dass sie es zu beginn der Verhandlungen nicht waren.
http://europa.eu.int/comm/enlargement/intro/criteria_de.htm
http://europa.eu.int/comm/enlargement/turkey/docs.htm
Beles
Das Problem mit der unschärfe ist gegenben. Ich versuche gerade zu sehen, wo man bei den Menschenrechten klare Kriterien finden könnte. Teilweise wird dabei auf die Grundrechte Charta, aber auch die EMRK verwiesen. Das Problem ist, dass 2004 nicht nur die Türkei, sondern Polen, Frankreich und 2003 Italien viele Verurteilungen durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hatte (dabei muss man Anmerken, dass im neusten Bericht der Kommission der Türkei gute Noten für die Verbesserungen und den langsam "brauchbaren" Zustand bezüglich Folter und verschwinden von Personen beschieden werden).
Alex:
Mein Vorschlag: Nehmt das, was im Zitat steht. Also "institutionelle Stabilität von demokratischer und rechtsstaatlicher Ordnung".
Im Gegensatz zum aktuellen Punkt 1 steht da die Institutionelle Stabilität mit drin, also: Es muss Institutionen geben (beinhaltet Struktur in der Judikative), außerdem "Stabilität". (nicht signierter Beitrag von 80.187.106.169 (Diskussion | Beiträge) 19:31, 1. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]
"Jeder europäische Staat, der die (...) (u.a. Rechsstaatlichkeit) genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden." --> Da steht, jeder Staat, der achtet, also jetzt und nicht irgendwann einmal. Konkret: vor und nicht nach Beantragung.
Die erwähnte Unschärfe bzgl. der Beitrittskriterien ergibt sich aus der gewohnt fachlich schwachen medialen Präsentation. Dabei müssten sie nur mal einen Juristen fragen. Die Kriterien haben auch nichts mit Politik zu tun. Die Politiker sind nur zum Vermarkten und Verhandel da. "Was geht und was nicht" stecken die Juristen im Hintergrund ab.
Die Kriterien sind klar definiert und nicht interpretationsbedürftig.
Im Fall der Türkei ist es zum Beispiel fraglich, ob alle Vorstellungen, die gegenüber einem Rechtsstaat bestehen, bereits erfüllt werden. Die Prozessmaximen des deutschen Strafverfahrens und des Zivilverfahrensrechts können hier beispielhaft als Maßsstab angesetzt werden. So ist die Annahme eines "Rechtsstaates Türkei" nicht erst, aber u.a. seit dem Fall "Marco W." in der Türkei überwiegend abzulehnen, da hier z.B. gegen die Prozessmaxime "Beschleunigungsgebot im Strafverfahren" verstoßen wurde. Damit ist die Türkei mangels erfüllung der Aufnahmekriterien nach wie vor (noch) kein Kandidat für die EU. (nicht signierter Beitrag von 88.65.64.193 (Diskussion | Beiträge) 13:27, 29. Mär. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Begriffsverwirrung[Quelltext bearbeiten]

Ich möchte darauf hinweisen, das in der öffentlichen Debatte verschiedene Begriffe parallel verwendet werden: "Beitrittskandidat" und "Mitgliedsstaat". Die Frage ist hier auch welche Kriterien jetzt exakt für einen Kandidaten und für ein Mitglied gelten. Es gibt zu diesen Begriffen eben dne Status "noch kein Beitrittskandidat" und "noch kein Mitgliedsstaat". Sehr verwirrend. -- Vinci 23:35, 16. Dez 2004 (CET)

Die Kriterien gelten für beide. Will ein Staat beitreten, muss er die Kriterien "erfüllen und fördern" und ein Staat, der "drin bleiben" will, muss sie auch "erfüllen und fördern". (nicht signierter Beitrag von 88.65.64.193 (Diskussion | Beiträge) 13:27, 29. Mär. 2010 (CEST)) [Beantworten]

GANZ MEINE MEINUNG (nicht signierter Beitrag von 80.136.100.210 (Diskussion | Beiträge) 17:40, 13. Jun. 2006‎)

Wie es aussieht ( und sich auch aus: "2003 - Regelmäßiger Bericht über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt" ergibt) wurde im Jahre 1999 in Helsinki etwas gesagt, das nun als scharfes Kriterium interpretiert wird: "Die Türkei ist ein beitrittswilliges Land, das auf der Grundlage derselben Kriterien, die auch für die übrigen beitrittswilligen Länder gelten, Mitglied der Union werden soll. Auf der Grundlage der derzeitigen europäischen Strategie soll der Türkei wie den anderen beitrittswilligen Ländern eine Heranführungsstrategie zugute kommen, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll." -- Vinci 23:52, 16. Dez 2004 (CET)

Ist die Abschaffung der Todesstrafe nicht auch ein Kriterium? (nicht signierter Beitrag von 84.161.99.70 (Diskussion | Beiträge) 17:33, 7. Nov. 2008‎)

Da sich die Todesstrafe schlecht mit den Menschenrechten und Grundrechten der Eu (in der Charta von Nizza festgelegt) verträgt und die Wahrung der Menschenrechte ein Kriterium ist, so muss die Todesstrafe folglich abgeschafft werden, sonst werden ja nicht die Menschenrechte eingehalten. (nicht signierter Beitrag von 84.188.221.218 (Diskussion | Beiträge) 00:06, 13. Nov. 2008‎)
Hm...in Lettland ist sie aber zumindest im Kriegsrecht noch vorhanden. Widerspruch?--Treuss 14:17, 24. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Todesstrafe verstoßt gegen die Menschenrechte? Steht das irgendwo? Die EU Charta (wie auch Verfassungen o.ä.) ist kein Beitrittskriterium. (nicht signierter Beitrag von 88.65.64.193 (Diskussion | Beiträge) 13:27, 29. Mär. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Die EU-Charta ist selbstvertändlich ein Beitrittskriterium, schließlich ist sie über Art. 6 EU-Vertrag Teil des EU-Primärrechts. Allerdings hat die Charta hier nur dieselbe Reichweite wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die eine Abschaffung der Todesstrafe auch in Kriegszeiten nur in ihrem 13. Zusatzprotokoll fordert, das von einer Handvoll EU-Mitgliedstaaten noch nicht ratifiziert worden ist - unter anderem eben von Lettland. In Lettland ist daher die Todesstrafe in Kriegszeiten noch möglich. Allerdings sieht der Vertrag von Lissabon auch vor, dass die EU selbst der EMRK beitritt und dann sehr wahrscheinlich auch das 13. Zusatzprotokoll übernimmt. Ob dann die Todesstrafe in Kriegszeiten in Lettland noch europarechtskonform sein wird, ist mir nicht ganz klar.--El Duende 14:49, 17. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Die Verweisung auf die Artikel im EU-Vertrag sind nicht aktuell Der Artikel 6 Absatz 1 ist etwas ganz anderes, was hier gemeint ist ist seit dem Vertrag von Lissaboner der Artikel 1 Demnach ist auch der Artikel 49 falsch zitiert Ich bitte um eine Überarbeitung meine Quelle (bitte auch zur Bearbeitung nutzen) http://dejure.org/gesetze/EU (nicht signierter Beitrag von 84.188.82.209 (Diskussion | Beiträge) 14:51, 15. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Überarbeitung und Prüfung von was? 2010?[Quelltext bearbeiten]

folgender Satz steht aktuell drin: "Außerdem wurde dies noch einmal überarbeitet und wird 2010 noch überprüft." Das ganze ist völlig sinnfrei, weil es nicht zum vorhergehenden Satz passt. Ich schlage vor diesen Satz zu streichen, dann kann man auch gleich den Baustein wegen der angeblichen 2010er Überprüfung wegnehmen. Alternativ könnte man eine Quelle einfügen, wo diese mysteriöse Überprüfung im Jahre 2010 erwähnt wird. Ich bezweifle aber, dass man eine findet. -- Kino Muza 19:39, 26. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Ich war so frei und habe diese Änderungen vollführt. -- Kino Muza 12:23, 28. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

neue Systematik der Kriterien ?[Quelltext bearbeiten]

Ich verstehe nicht, warum der Beitrag das bestens bekannte Ordnungssystem von 4 Kriterien (natürlich mit Unterpunkten) durch ein eigenes System ersetzt? Das dient weder der Übersichtlichkeit, noch der Verständlichkeit, auch sind die Angaben sehr knapp gehalten. --Minuex 15:05, 3. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]