Diskussion:Kopierschutz

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Ich besitze 5.25" Originaldisketten von dem Spiel M1 Tank Platoon und Pirates! von Microprose bei diesen kommt das Laserhole Verfahren als Kopierschutz zur Anwendung. Bei 5.25" Disketten befindet sich anstatt eines Schreibschutzriegels eine Einkerbung an der Seite, diese muss zugeklebt werden, damit die Diskette beschrieben werden kann. Dies ist bei diesen beiden Spielen ein Muss, denn die Spiele verlangen einen Schreibzugriff auf die Disketten, dies wird als Bildschirmmeldung angezeigt, wenn der Schreibschutz gesetzt ist. Denn sonst verweigert das Spiel die weitere Ausführung. Das kann man auch verstehen, wenn man das Verfahren versteht, wie Laserhole arbeitet.
Zum Verfahren, auf der Magnetschichtscheibe befindet sich, wenn man diese um ihren Mittelpunkt dreht, so dass das Sichtfenster die ganze Diskette durchläuft irgendwo ein sichtbares kleines Loch, dieses ist für das Laserholeverfahren zuständig und wurde, wie der Name schon sagt, mit einem Laser in die Diskette gebrannt. Dieses kann ich auf meinen Disketten sehen.
Das Verfahren funktioniert auch gar nicht im reinen Lesebetrieb, weil das Verfahren darauf basiert, einen Schreibzugriff durchzuführen. D.h. es wird bspw. versucht ein Bit auf der Diskette von einer 0 in eine 1 zu ändern.
Anschließend wird der Wert wieder gelesen. Logischerweise kann man auf ein Medium, an deren Stelle sich ein Loch anstatt der erwarteten Magnetschicht befindet keine Daten speichern. Deswegen bleibt dort eine 0* und wird nicht zu einer 1. Nimmt man aber eine normale Diskette auf der das Spiel draufkopiert wurde, dann befindet sich da kein Loch und die 0 wird zu einer 1. Daran erkennt der Kopierschutz, dass es sich um keine Originaldiskette handelt, denn bei diese dürfte sich dieser Wert nicht ändern können.
So funktioniert Laserhole und nicht anders. Und so wie es im Artikel vor meiner Änderung beschrieben war, ist es definitiv falsch, aber du Benutzer:Stepro kannst gerne die Quelle liefern oder zumindest mal durch logische Überlegung versuchen zu beweisen, dass es auf die im Artikel zuvor beschriebene Weise funktioniert, also so wie du es dir vorstellst und du es im Artikel belassen möchtest. Ich kann dir jedenfalls versichern, dass dies falsch ist und hier konnte ich dies sogar technisch mit Logik, Verstand und Vernunft belegen. Ein englischsprachige Quelle gibt es im Internet durchaus, da habe ich das auch mal selbst durchgelesen, momentan ist mir die URL dazu aber entfallen. PS; Selbstverständlich funktioniert das Laserhole Verfahren auch bei 3,5" Disketten. Als auf dem PC dieses Diskettenformat die Rechner eroberten, war das Laserhole aber schon längst wieder so gut wie vom Markt verschwunden. Die Gründe liegen in der einfachen Crackbarkeit bzw. geringen Schutz und den hohen Fertigungskosten, sowie in der Anfälligkeit der Originalmedien gegenüber Schadsoftware, was ja auch logisch ist, wenn das Originalmedium mit nicht gesetztem Schreibschutz in den Rechner geschoben werden soll. Für den Amiga 500 oder Macintosh könnte es aber durchaus genug 3,5" Medien mit Laserhole Kopierschutz gegeben haben. Auf dem PC trifft man dieses Verfahren eher bei 5,25" Disketten an. --77.0.40.117 01:23, 10. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Noch eine Ergänzung * natürlich setzt das vorraus, was von dem Laufwerk gelesen wurde, da wo nichts ist, also sich ein Loch befindet. Dieses Loch könnte auch als 1 interpretiert werden, dann ist es genau anders herum, am Verfahren ändert sich aber nichts. Entscheident ist der Bitwechsel, der nach einem Schreibversuch detektiert wird. Kann dieser erfolgreich durchgeführt werden, dann ist der Bitwechsel erfolgreich und es muss sich eine Magnetschicht an der Stelle befinden und kein Laserhole und somit ist es kein Originalmedium. Erfolgt der Bitwechsel durch den Schreibversuch nicht, dann ist da ein Loch oder, unwahrscheinlich, die Diskette ist dort an der Stelle generell fehlerhaft. --77.0.55.0 01:51, 10. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]
Das Ganze funktioniert gaaaanzu einfach: Das Programm prüft, ob es das lesen kann, wass es gerade in den mit LH versehenen Block geschrieben hat. Wer sich mit der Aufzeichnungsart eines Diskettenlaufwerkes auch nur ein bischen auskennt, weiß, dass dies niemals nur ein einzelnes Bit sein kann. Genauso Mumpitz ist, dass das ein physisches Loch auf der Diskette wäre. Mit dem Laser wird auf einer Seite in einer Spur ein Teil eines Sektors unbrauchbar gemacht, in dem an dieser Stelle die Eisenoxidschicht zerstört wird. Damit kann das Laufwerk an dieser Stelle weder eine 1 noch eine 0 lesen, den die 1 unterscheidet sich von der 0 durch die Ausrichtung der Magnetisierung und nicht durch nicht vorhanden oder vorhanden. Diese erste Ausrichtung wird beim Low-Level-Format aufgebracht. Dies ist dann der Unterschied zwischen lesbar, aber ungültig und gar nicht lesbar. Auch die bestene Nibble-Copys der damaligen Zeit konnten keine überhaupt nicht lesbaren Blöcke erzeugen. Lesefehler waren dann auf ungültig lesbare Blöcke reduziert. 79.212.144.98 09:29, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Teilweise werden zur Identifizierung von "cracks", welche den Kopierschutz von kommerziellen Programmen umgehen, gezielt Fehler eingebaut, die durch bestimmte Muster, die bei der Umgehung des Kopierschutzes angewandt werden, aktiv werden. Diese Fehler werden nur für die Nutzer dieser bestimmten Methoden zur Umgehung des Kopierschutzes sichtbar. Werden derartige Fehlfunktionen öffentlich thematisiert, beispielsweise in Foren, lassen sich daraus Rückschlüsse auf die Anzahl der Nutzer dieser Umgehungsmethoden und deren Anwendungsverhalten ziehen. (nicht signierter Beitrag von 217.254.135.197 (Diskussion) 01:21, 3. Jan. 2015 (CET))[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 10:02, 27. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Analoge Lücke[Quelltext bearbeiten]

Gibt es irgendeinen Grund, nicht auf die einschlägige analoge Lücke einzugehen? Außer die Ausrede: "SD-Video is voll scheiße, Mann"? So, wie der Artikel bisher dasteht, erweckt er mit seinem vermeintlich kategorischen Verbot nämlich ein völlig falsches Bild von der Rechtslage. Juristisch gesehen hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, analoge Kopierschutzmaßnahmen unbegrenzt zu knacken und/oder digitale Kopierschutzmaßnahmen durch Abgreifen analoger Ausgänge zu umgehen, solange er kein Geld dafür nimmt, sprich sich dafür als Dienstleister bezahlen läßt, urheberrechtlich geschützte Inhalte anzubieten. --79.242.219.119 17:53, 3. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]

Nicht technischer Kopierschutz[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel geht ausschließlich auf technischen Kopierschutz ein. Gehört Beilagenreferenzierung in diesen Artikel? Beispiel: Der Verpackung eines Computerspiels liegt eine Landkarte bei, die Koordinaten einer Insel enthält. Ohne diese Koordinaten ist die Insel in der Spielwelt nicht zu finden. Viele Grüße, Grueslayer 15:53, 13. Aug. 2017 (CEST)[Beantworten]