Diskussion:Kreuzbergerkenntnis

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Unvollständig! das Kreuzbergerkenntnis gilt als Anfang der Entpolizeilichung, ja, vor allem wurde in diesem Zusammenhang in dem Urteil jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entwickelt und gelangte erstmals zur Anwendung! Die VHMK ist mit Abstand die wichtigste Schranke-Schranke und findet hier nicht mal Erwähnung! Sollte dringend und schnell geändert werden, bin leider auf der Arbeit und somit "quellenlos". In der derzeitigen Fassung ist der Artikel mindestens unvollständig, eher irreführend.

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das Erkenntnis? (nicht signierter Beitrag von 87.185.254.171 (Diskussion | Beiträge) 10:15, 2. Nov. 2009 (CET)) [Beantworten]

Jawohl, laut Duden ist das Erkenntnis sächlich.--Rotkaeppchen68 02:29, 14. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

In meinem digitalen Duden stehen zwei Eintragungen:

  1. Er|kennt|nis, die; -, -se (Einsicht)
  2. Er|kennt|nis, das; -ses, -se (österr., sonst veraltet für richterl. Urteil)

Da es sich bei dem Lemma zwar nicht um ein österreichisches, sondern preußisches, aber dennoch um ein ziemlich veraltetes richterliches Urteil handelt, ist das das wohl zulässig, aber halt nur ausnahmsweise. --Peter Buch 14:10, 7. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Wäre es möglicherweise sinnvoll, den Artikel auf Kreuzberg-Erkenntnis zu verschieben? Dadurch vermeidet man, dass der Begriff als Kreuzberger Kenntnis missverstanden wird. --Forevermore (Diskussion) 16:48, 17. Sep. 2016 (CEST) +1 - vor allem wegen das Artikel;-)--Mideal (Diskussion) 14:54, 14. Jun. 2017 (CEST)[Beantworten]

[1] (nicht signierter Beitrag von Bancki (Diskussion | Beiträge) 17:19, 19. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]