Diskussion:Kriminalfall von Amstetten

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Commons Commons: Namensnennung entfernt case – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

[Bearbeiten] Meta Diskussion

meta:Wikimedia_Forum. Computerjoe 15:28, 9. Apr. 2009 (CEST)

Ich überlege ernsthaft, in dem Abschnitt dort einen ausführliche und polemischen Beitrag zu schreiben um den Leuten mal zu erklären, was Zensur wirklich bedeutet. Ich hab mich ja ausführlicher mit dieser Problematik befasst. Wenn Wikipedia in China nicht zu erreichen ist, weil wir einen Artikel über das Tian'anmen-Massaker haben der der chinesischen Regierung nicht gefällt, dann ist das Zensur. In diesem Fall ist die Meinungsfreiheit eingeschränkt, weil die Bevölkerung Chinas natürlich ein Recht darauf hat, ihre Regierung zu kritisieren. Dieses Recht ist in der westlichen Welt zwar verwirklicht, wenngleich es auch hier unter Angriff ist, aber was machen die Menschen in der westlichen Welt? Anstatt die Regierungen, wenn nötig, zu kritisieren, berichten die westlichen Medien mehr und mehr über das völlig belanglose Privatleben von sogenannten 'Prominenten'. DAS ist keine Öffentlichkeit, sondern "öffentlich zur Schau gestelltes Private". (Hannah Arendt) Anstatt sich also über Zensur zu sorgen, wenn, wie es in vielen westlichen Ländern bereits geschieht, Internetdomains geblockt werden, vorgeblich wegen Kinderpornographie aber faktisch ohne dass man die Möglichkeit hat, die Gründe, oder allein die Namen Seiten, die geblockt werden, zu erfahren, beschweren sich manche Editoren über Zensur, wenn sie den Eindruck haben dass man irgendwo, in diesem Fall auf der deutschen Wikipedia, nicht schonungslos die Identität einer Frau bekannt geben kann, die nur deswegen erwähnenswert ist, weil sie von ihrem eigenen Vater über 3000 mal vergewaltigt wurde. Die Debatte die ich auf der englischen WP in einen ähnlichen Fall geführt hatte, lief nach diesem Muster: AH, HIFLE, CENSORSHIP! Viele Menschen wissen anscheinend gar nicht, was Meinungsfreiheit bedeutet. Meinungsfreiheit besagt, dass man sich ÜBER SACHEN DES ÖFFENTLICHEN INTERESSES frei informieren und austauschen kann. Große Kriminalfälle sind zwar immer auch Gegenstand eines legitimen öffentlichen Interesses, weil stets die Frage ist, ob diese nicht hätten verhindert werden können. Sprich: Es geht um die Beurteilung der Arbeit von Polizei, Justiz und dergl., was auf jeden Fall eine öffentliche Sache ist. Der Bürger muss das Recht haben, diese zu kritisieren. Aber, ist es für solche Fragen wichtig, zu wissen, wie das Opfer (oder auch der Täter hieß)? Soll es gar wichtig sein, zu wissen, wo das Opfer heute lebt? Wenn irgendwelche Hanseln sich für die Medien prostituieren und ihr Privatleben öffentlich machen, dann kann man denen das nicht verbieten (genauso wenig wie es möglich ist, Prostitution überhaupt zu verbieten). Aber das heißt noch nicht, dass man alles öffentlich machen kann, was man will.
Der Fall F. ist tatsächlich ein guter Anlass, dies mal auf Wikipedia zu diskutieren. Es gibt da einen Blogger (oder etwas in der Art), Marcus J. Oswald, der das weit ausbreitet: http://diegalerie.wordpress.com/2008/08/22/josef-f*****-prozess-landesgericht-st-poelten-will-privat-verhandeln/
"Die Aufgabe des Anwalts Christoph Herbst (für “Mediensachen” zuständig) ist dubios. Er wurde beauftragt, jede Publikation zur Ybbsstraße 40 sofort zu klagen. Offiziell geht es um das vorgeschobene und scheinheilige Argument des “Persönlichkeitsschutzes”. In Wahrheit sollen seine Klagen ein zu starkes Umrühren in der Lokalpolitik Niederösterreichs verhindern. Herbst kündigte in der Tat bereits an, ein Fritzl-Buch eines Österreichers, das im November 2008 erscheinen soll, “zu klagen” (ohne den Inhalt zu kennen). Anwalt Herbst agiert angeblich für die “Grundrechte” der Fritzls. Sein Einsatz dient aber auch niederösterreichischen Interessen der Gesichtswahrung.
Rollen der Jugendwohlfahrt, Bezirkshauptmannschaft, Sozialarbeiter
Es geht es in diesem Prozess um sehr spannende Fragen, etwa an den Bezirkshauptmann von Amstetten, der sich nach wie vor ahnungslos gibt und bei einer Tagung in Wien zum Herausgeber dieser Seite im Small Talk wörtlich von “einer Kampagne der Kronen Zeitung” sprach. Es geht um harte Gerichtsfragen unter Wahrheitspflicht an die Jugendwohlfahrt von Amstetten und an die Oberaufsicht im Landhaus St. Pölten. Bei all den Zeugenbefragungen soll keine Öffentlichkeit dabei sein? Bitte, bitte nicht!"
Dieser Oswald gibt vor, dass es ihm um ein legitimes öffentliches Interesse geht und spart nicht mit unterstellenden Formulierungen wie "vorgeschobene und scheinheilige Argument". Aber anstatt dann diese Fragen öffentlichen Interesses zu vertiefen, schreibt er überwiegend über den Medienrummel http://diegalerie.wordpress.com/category/dossiers/josef-f*****-dossiers/ Wenn man die Inkompetenz der Behörden in Amstetten erweisen will, dann könnte man auch darüber schreiben ohne einmal den vollen Namen von E.F. zu schreiben. Soll er doch sagen, warum er wirklich will, dass die Kinder E.s im Gericht hätten aussagen müssen und die Presse darüber hätte berichten dürfen. Bei mir entsteht bei sowas jedenfalls der Verdacht, und dazu steh ich: Solchen Leuten geht es nicht um ein legitimes öffentliches Interesse. Angesichts des Dramatik in solchen Fällen können sie nicht anders als gaffen zu wollen, was in diesem Fall heißt - sie wollen die Opfer noch mehr leiden sehen!
P.S.: Meine heutige Suche nach Quellen zur Rechtslage hat aber auch zwei Quellen erbracht die für eine sachliche Diskussion nützlich sein könnten. [1], [2]. Zara1709 18:13, 9. Apr. 2009 (CEST)
+1 Ich bin extrem dankbar für jeden Beitrag, der sichtlich fundiert an die Sache herangeht und Ernsthaftigkeit im Sinne einer zukünftigen Vorgangsweise beweist. Die meisten Leute hier wird man bei Wikipedia nicht mehr treffen, wenn das hier vorbei ist, wenn der nächste Fall passiert, werden sie dann wie die Fliegen wieder um das Aas herumschwirren. Leider. --Hubertl 18:57, 9. Apr. 2009 (CEST)
quetsch:Nur werden manche anscheinend nicht beachtet, die sich auch fundiert beteiligen wollen/wollten. Den Berliner-Zeitung-Link hatte ich z.B. schon mal eingefügt ohne dass irgendwer darauf reagiert hat. Fundierte antwort nochmal ganz unten --Star Flyer 09:40, 16. Apr. 2009 (CEST)
Okay. Ich mußte Google Translate benutzen, um deine Diskussion zu lesen. Ich hoffte, dass wir in MetaWiki sprechen konnten, weil das Diskussion in viele Wikis ist. Er hat keine Privatsphäre; es gibt jetzt zu viel Google-Treffer. Ein Wikipedia Eintrag werde nicht wichtig sein.
Ach so! Sein Familienname ist wie 'Voldemort'? Jeder kennt es, aber niemand kann es benutzen? Computerjoe 22:02, 9. Apr. 2009 (CEST)
Wie ich die Diskussion so verfolgt habe, wird jetzt nur noch mit Opferschutz argumentiert und nach $7a Mediengesetz.[3] Dieser sagt mMn aber, dass die Veröffentlichung in Ordnung ist wenn nach (1) "ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung dieser Angaben bestanden hat" Des Weiteren sehe ich noch nach (3) gegeben, dass "es sich um die Abrufbarkeit auf einer Website handelt, ohne dass der Medieninhaber oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat." Theoretisch müsste das unter (1) genannte öffentliche Interesse (das auf dieser Seite zumindest häufig gezeigt wurde, da viele den Fall nur unter dem gegebenen Namen kennen) für eine Nennung im Fließtext genügen, (3) müsste zumindest für eine Interwiki-Nennung genügen. Denn: Die Namen sind geändert worden [4], somit sollten keine "schutzwürdige[n] Interessen [...] verletzt" werden und eine "Bloßstellung des Opfers" nach (2)1. durch Namensnennung kaum noch möglich sein.
Jetzt mal zu Webquellen: [hier] wird gesagt, dass "Klagsvorbringen vor den hiesigen Landesgerichten Salzburg und Feldkirch die Namensnennung der E.F. [Abkürzung durch WP-Autor] verhindern" wollten. Aber: "Die Klagen wurden nicht einmal zugelassen". Die einzigen zugelassenen Klagen waren anscheinend Klagen gegen zu persönliche Informationspreisgabe [5] [6] Dies zeigt auch diese Seite, wo vllt. auch die Quelle der Vermutung des Verbots herkommt, weil die Richterin ihre Meinung äußert: “Gänzlich ohne Namensnennung auszukommen muss möglich sein. Manche Medien haben die Namen abgekürzt oder gar nicht geschrieben.”. --Star Flyer 09:42, 16. Apr. 2009 (CEST)

Es gibt inzwischen ein Urteil gegen die TAZ - und die Rechtsvertreter sollen angeblich noch viele in Arbeit haben. siehe nachfolgend:

Was die neue Identität betrifft, es ist unerheblich, ob über neue Identitäten schwadroniert wird, dies hebelt die Rechtslage nicht aus. Diese Quelle ist für mich nicht glaubhaft und sollte unseren Ansprüchen auch nicht genügen. --Hubertl 10:04, 16. Apr. 2009 (CEST)

Und die Austria Press Agentur? -- Don-kun Diskussion Bewertung 10:59, 16. Apr. 2009 (CEST)
Reinquetsch: Du willst ja hoffentlich nicht meinem bekannt liebenswürdigen Spott anheimfallen und uns eine Presseaussendung der Zeitung Österreich vom 9. September 2008 als APA-Meldung verkaufen, nur weil sie im OTS der APA steht? Wäre es die APA, stünde nicht Österreich drüber! ots.at ist ein (zu bezahlender) Service, auf den die APA inhaltlich keinen Einfluß nimmt! Wie die APA selbst schreibt: „APA-OTS verbreitet Presseaussendungen im Originalwortlaut unter inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.“ Erst wenn APA drüber- und vor allem druntersteht ist auch APA drinnen! Nur, deren PA sind an anderem Orte zu finden. Das ist nur eine Sammelstelle. --Hubertl 14:04, 16. Apr. 2009 (CEST)
Die neue Identität wurde vorher so oft genannt, dass ich da jetzt nicht noch extra lange nach Quellen gesucht habe, aber von mir aus noch eine: [7]. Dein (Hubertls) 2. Link sagt genau das, was ich sage, nämlich den verbotenen Eingriff in Privatsphäre und Verurteilung "wegen reißerischer und sensationslüsterner Berichterstattung". Zu dem ersten Link finde ich seltsamerweise im Deutschen nur die eine Textversion (d.h. diesen Wortlaut). Lässt sich daher mMn im Detail kaum überprüfen.
Des Weiteren wird hier v.a. um die Namensnennung des Täters in den Interwikis gestritten, um den F.-Case und alle Interwikis richtig respektive überhaupt verlinken zu können. Die Opfer mögen gleich heißen und verwandt sein, aber wenn ein Mörder meines Namens legal genannt werden darf (und vielleicht auch mit mir verwandt ist), sollte ich ja auch nicht klagen dürfen. Schließlich würde ich dir nochmal ans Herz legen, mir eine Antwort zu geben, inwieweit die Familie nach Namenswechsel noch von §7a (1) betroffen ist ("Werden in einem Medium der Name , das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen [...] und werden hiedurch schutzwürdige Interessen dieser Person verletzt". Mir erschließt es sich nicht, welche schutzwürdigen Interessen wir verletzen, bei einem Bild würde ich es verstehen, aber bei einem nicht mehr aktuellen Nachnamen verstehe ich das erst recht nicht. Gruß --Star Flyer 12:08, 16. Apr. 2009 (CEST)
Hallo Zara, ein kleiner Zwischenruf im Vorbeigehen: dieser "Blogger (oder etwas in der Art), Marcus J. Oswald" scheint eine schillernde Figur zu sein, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MarcusjOswald, hat aber möglicherweise mehr Ahnung von der Berichterstattung über österreichische Kriminalfälle und das zugehörige anzuwendende Recht, als die kombinierte Masse der hier versammelten Schreiber :-). Übrigens, die Gerichtsurteile (insbesondere nach Berufung) zu den Medienklagen der Ehefrau dürften doch im Originalwortlaut zu finden sein - vielleicht guckt ja mal einer nach, wen und was die Richterin genau meinte, als sie von der Abwägung zwischen Namensnennung und Berichtbarkeit des F-Falles sprach. Das wäre doch sicherlich eine zuverlässigere Quelle als verkürzte Zeitungsartikel oder kolportierte Aussagen des einen oder anderen österreichischen Rechtskenners. Ilse Kraus 10:48, 19. Apr. 2009 (CEST)
Ich habe gerade die derzeitige online-Version des besagten Taz-Artikels Im Land der Psychopathen vom Mai 2008 aufgerufen. Interessant. Der Name des Josef F. ist weiterhin voll ausgeschrieben, aber an einer Stelle liest sich der online-Artikel vom Mai 2008 jetzt so: "Nach dem Fall des Josef F(voll ausgeschrieben!) in Amstetten, der seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangengehalten und missbraucht hat, begann man über die Abgründe der österreichischen Seele nachzudenken und hinter den Verbrechen an [...] ein Muster zu suchen, das sich mit einem Nationalcharakter erklären ließe." Die Richterin hat offensichtlich die Nennung des Vornamens oder die Nennung des Vor- und Nachnamens der Tochter gerügt, nicht jedoch die Nennung von Vor- und Nachnamen des Täters! Ilse Kraus 11:08, 19. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe gerade, dass ich Recht hatte mit der obigen Vermutung. Das Netz, des nicht so schnell etwas vergisst, hat auch noch die Originalversion des Taz-Artikels gespeichtert - es geht um den Artikel, bei dem die Taz in Berufung geht, weil sie wegen Nennung des Namens der Tochter zu 600 EUR verurteilt wurde. Die Stelle lautete im Original so: "Nach dem Fall des Josef F(voll ausgeschrieben!) in Amstetten, der seine Tochter 24 Jahre in einem Keller gefangengehalten und missbraucht hat, begann man über die Abgründe der österreichischen Seele nachzudenken und hinter den Verbrechen an Natascha Kampusch und Elisabeth F(voll ausgeschrieben!) ein Muster zu suchen, das sich mit einem Nationalcharakter erklären ließe". In der derzeitigen online-Version sind die Namen der beiden Opfer ausgelassen und durch [...] ersetzt, Vor- und Nachname des Vaters und somit des Täters werden weiterhin voll ausgeschrieben. Die tatsächliche österreichische Rechtslage bezüglich des Identitätsschutzes von Opfern, die denselben Nachnamen wie der Täter tragen, dessen Name weltweit bekannt ist, scheint doch etwas anders zu sein, als hier so häufig dargestellt. Ilse Kraus 11:20, 19. Apr. 2009 (CEST)
Und wen interessierts? Weder deine Annahmen erregen gesteigertes Interesse, schon gar nicht deine Rechtsmeinungen. --Hubertl 11:45, 19. Apr. 2009 (CEST)
Was andere interessiert, weiß ich nicht. Was mich interessiert, sind Fakten und der konkrete Inhalt und Tenor eines Urteils, d.h. etwas mehr als eine vage Allgemeinaussage wie "Es gibt inzwischen ein Urteil gegen die TAZ". Ilse Kraus 12:45, 19. Apr. 2009 (CEST)
Fazit: es gibt also überhaupt keinen Präzidenzfall, bei dem ein österreichisches Gericht geurteilt hätte, dass der Name eines Täters in einem Kriminalfall, dessen Umstände landes- und weltweit bekannt sind, nur deshalb nicht genannt werden dürfe, weil er denselben Nachnamen wie das oder die Opfer hat. Wie man unter diesen Umständen insbesondere die Unterdrückung der interwiki-Links und anderer Links aus juristischen Gründen rechtfertigen will, ist mir schleierhaft. Ethische und moralische Begründungen sind etwas anderes, aber halt schwieriger durchzusetzen ... Bei dem genannten Taz-Artikel geht es übrigens auch gar nicht um die Berichtbarkeit des Kriminalfalles, sondern um allgemeine Spekulationen über die österreichsiche Seeele. Ich bin gespannt, wie die übrigen Medienklagen und die Berufungen ausgehen. Ilse Kraus 11:55, 19. Apr. 2009 (CEST)
Komm lass es bleiben. Dein Herumrudern in Auslegungsversuchen Marke Bauchgefühl ist vollkommen unnötig. Wikipedia ist nicht dafür da, sich auf Nichtvorhandenes zu stützen. Bevor du hier sinnlos weiterdiskutierst - und ich garantiere Dir, es wird den von Dir erhofften Erfolg nicht eintreten lassen - möchte ich dir vielleicht das Thema Rechtsdogmatik ans Herz legen. Wenn Du mir deinen Standpunkt dann auf Basis dieser Disziplin zu erläutern in der Lage bist, dann sind wir sicher bereit hier auf dieser Ebene weiterzudiskutieren. Aber alles bisherige von Dir ist nicht mehr als der Versuch einer Besserwisserei. --Hubertl 19:20, 19. Apr. 2009 (CEST)
Warum so persönlich, warum diese ad-hominem-Argumente? Es wird argumentiert, aus rechtlichen Gründen dürfe der Nachname dieses öffentlich bekannten Täters nicht genannt werden, weil er mit dem Nachnamen der Opfer identisch sei, und Links, die den Nachnamen enthalten oder zu entsprechenden Informationen führen, seien aus denselben Gründen nicht zulässig. Die zu diesem Fall bisher bekannt gewordenen Gerichtsurteile belegen diese Argumentationskette nicht. Es müssen also andere Argumente für das Weglassen von Namen in der dewiki und insbesondere für die Manipulation der Links gefunden werden. Ilse Kraus 20:16, 19. Apr. 2009 (CEST)
@Hubertl:Wenn du dich über Bauchgefühlsargumentation beschwerst, dann sag mir mal, ob ich auch per Bauchgefühl argumentiert habe, und wo da deiner Meinung nach was falsch sein soll. Hier zu diskutieren ist für mich oftmals sehr beschwerlich, da kaum auf mich reagiert wird. Eigentlich schade, ich versuche ja schließlich objektiv an die Sache heranzugehen (und würde mich bei guten Argumenten auch überzeugen lassen). Gruß --Star Flyer 10:25, 20. Apr. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Gegenstand der Medienklagen im Fall F.

1. Klage der Ehefrau gegen Women und News:

  • Gegenstand: 4 behauptete Rechtsverletzungen in News und 9 behauptete Rechtsverletzungen in Women. Forderung: je 20 000 EUR, d.h. 13x20 000 EUR = 260 000 EUR
  • Urteil: Gericht sprach der Klägerin für einen "News"-Bericht, der sich unter anderem mit ihrer Jugend auseinandersetzte, 4.000 Euro zu. Dieser habe "Detailschilderungen aus dem Familienleben" enthalten, "die lediglich die Sensationslust des Lesers befriedigen sollten". Gewisse Formulierungen seien darauf gerichtet gewesen, die Frau öffentlich bloßzustellen. Für zwei "Woman"-Artikel gab es je 3.500 Euro, weil diese einerseits "zu reißerisch aufgemacht" bzw. "keine sachliche Berichterstattung" waren. Es wäre vielmehr "die psychische Befindlichkeit der Ehefrau ausgebreitet" worden. Abgewiesen wurde hingegen ein Entschädigungsbegehren, das sich auf Veröffentlichungen aus dem psychiatrischen Gutachten über den Ehemann Josef gerichtet hatte.
  • News und Women legten Berufung ein. (Quelle: http://www.horizont.at/index.php?id=13, dann Artikel Medien vom 6.2.09 abrufen)

2. Klage der Ehefrau gegen SPIEGEL

  • Gegenstand: Behauptete Rechtsverletzungen im Artikel Der Terror des Patriarchen vom 5.5.08
  • Urteil: Gericht sprach der Klägerin 2x2000 Euro zu. Die Titelgeschichte enthält laut Gericht “eine Information zu viel”, indem er anspricht, dass der Ehemann Josef seine “Ehefrau nicht mehr angerührt” habe. Die Skizzierung der Ehefrau als “unterwürfig” sei medial erlaubt, die Informationen zum Sexualleben der Ehefrau seien jedoch “nicht relevant für die Medienöffentlichkeit”. Auch sei die Behauptung, dass die Ehefrau “offensichtlich vom Sextourismus des Ehemannes Bescheid gewußt hat”, sei nur dazu geeignet, “die Sensationsgier der Leser zu befriedigen.”
  • Spiegel legte Berufung ein. Alle beanstandeten Passagen sind weiterhin online abrufbar. Vor- und Nachname des Täter und Vorname der Ehefrau sind in der online-Version dieses Artikels weiterhin voll ausgeschrieben.

3. Klage der Tochter gegen TAZ

  • Gegenstand: Behauptete Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und Verletzung des Identitätsschutzes im Artikel Im Land der Psychopathen oder Von Axtmördern und privaten Kerkermeistern vom 26.5.08
  • Urteil: Gericht sprach der Klägerin 600 EUR zu. Es bestand "überhaupt keine Notwendigkeit, den Namen des Opfers zu nennen".
  • TAZ legte Berufung ein. TAZ entfernt Vor- und Nachname der Tochter sowie des Namens von Natascha Kampusch aus dem Online-Artikel, der Vor- und Nachname des Täters sind jedoch weiterhin voll ausgeschrieben.81.83.55.199 17:37, 19. Apr. 2009 (CEST)
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag. Ich war gerade auf Interwikireise und dabei ist mir aufgefallen, daß wir hier die einzigen sind, die um die Klarnamensnennung so ein Gewese machen. Man wohl davon ausgehen kann, daß ihn jeder kennt – wenn selbst ich Namenslegastheniker ihn aktiv repitieren kann und man das wie oben geschrieben noch alles im Netz finden kann:
Zitat von weiter oben: "Spiegel legte Berufung ein. Alle beanstandeten Passagen sind weiterhin online abrufbar. Vor- und Nachname des Täter und Vorname der Ehefrau sind in der online-Version dieses Artikels weiterhin voll ausgeschrieben."
Abgesehen davon erfährt man ihn ja spätestens auf Commons, wenn man sich die Kategorie des eingebundenen Bildes anschaut. Oder beim Übermausen der Interwikis im Artikel. Also entweder sollten wir unsere Scheinheiligkeit aufgeben und den Klarnamen wie in ca. 99% aller Wikipedias geschehen auch hier nennen oder wenn es um die potentielle Klageabwehr geht, müßten wir richtig kosequent sein. Das heißt: Keine Bilder, keine Interwikilinks, Versionslöschung aller Versionen, in denen der Klarname einzusehen ist. In Anbetracht der Tatsache, daß Tante Google einem willig Rede und Antwort steht (wenn man amstetten josef eingibt, ab dem ersten Suchergebnis, nur mit dem Otrsnamen geht es ab dem fünften in die Vollen) und den damit verbundenen Unfreiheits- und Zensurgedanken halte ich letzteres Vorgehen für ein winziges bißchen überzogen. --Carbenium 15:09, 8. Mai 2009 (CEST)
Finden ratsuchende Interessierte tatsächlich zum Link? --80.171.54.37 17:24, 18. Mai 2009 (CEST)
Gute Nacht, gäääääähn. Bitte neue Platte auflegen. --Hubertl 22:43, 18. Mai 2009 (CEST)
Ich überleg ja schon seit zwei Wochen, ob ich hier noch was über Wikipedia:Artikel über lebende Personen schreibe, aber bislang bin ich nicht dazu gekommen. Auf der englischen WP hat sich anscheinend in der Hinsicht was bewegt, en:Wikipedia:Biographies of living persons enthält inzwischen einen Absatz, den ich das letzte Mal noch nicht gelesen hatte:
"Privacy of names
Caution should be applied when naming individuals who are discussed primarily in terms of a single event. When the name of a private individual has not been widely disseminated or has been intentionally concealed (such as in certain court cases or occupations), it is often preferable to omit it, especially when doing so does not result in a significant loss of context. When evaluating the inclusion or removal of names, their publication in secondary sources other than news media, such as scholarly journals or the work of recognized experts, should be afforded greater weight than the brief appearance of names in news stories.
Take particular care when considering whether inclusion of the names of private, living individuals who are not directly involved in an article's topic adds significant value. The presumption in favor of the privacy of family members of articles' subjects and other loosely involved persons without independent notability is correspondingly stronger. In all cases where the redaction of names is considered, discuss the issue on the article's talk page."
Nicht ist es zwar nicht so, dass diese Richtlinie auf der englischen WP effektiv durchgesetzt würde, aber jeder Mensch der halbwegs Verstand hat sollte in der Lage sein zu sehen, dass aus der allgemeinen Richtlinie "Im Zweifel für die Privatsphäre" bzw. "Presumption in favor of privacy" folgt, dass wir in vielen Einzelfällen die Namen nicht veröffentlichen. Da allgemeine Richtlinien nun aber kaum jeden Einzelfall eindeutig erfassen können, würde eine Diskussion über einen bestimmten Fall erfordern, dass die Teilnehmer ein aufrichtiges Interesse an einer solchen Diskussion haben. Und ich habe leider das Gefühl, dass ich dies hier bei vielen nicht voraussetzen kann. Ich wüsste nicht, dass irgendjemand schon versucht hat darzulegen, wieso ein öffentliches Interesse an der Nennung des Namens der Familie besteht. Dass andere Medien dies machen ist kein Grund; Andere Medien sind auch keine Enzyklopädien, sondern bisweilen "literarisch angehaucht" wie die TAZ oder beschäftigen sich oft damit, Privates öffentlich zu Schau zu stellen.Zara1709 00:28, 20. Mai 2009 (CEST)

[Bearbeiten] OLG Urteil widerspricht Erstgericht

OLG-Urteil aus Innsbruck vom 4. Juni. "Vorarlberger Nachrichten" verletzten höchstpersönliche Lebensbereiche und Identitätsschutz der Tochter von Josef F. Nennung des Namens der Tochter ist unzulässig, unabhängig davon, ob es vorher schon bekannt war. --Hubertl 14:05, 5. Jun. 2009 (CEST)

Du zitierst und deutest diesen Bericht aber nur zur Hälfte und damit unzulässig verfälschend. Da steht auch: Allerdings sieht das OLG Innsbruck ein Einverständnis zur Identitätspreisgabe ab dem Zeitpunkt, ab dem sich der Opferanwalt in einer Fernsehsendung öffentlich geäußert hat und die Namen genannt hat. Auch die Veröffentlichung des Plakates der Opferfamilie in Amstetten wurde als (weitere) Zustimmung zur Identitätspreisgabe gewertet.. Damit ist das (bei allem Verständnis für die Weglassun der vollständigen Namen) heute in keiner Weise mehr unzulässig. --Tarantelle 00:28, 6. Jun. 2009 (CEST)
Interpretiere keine juristischen Texte, wenn Du von Rechtsdogmatik keine Ahnung hast. Und noch einmal, nach Deinen verzweifelten, aber mit Recht misslungenen Versuchen, mir auf gleicher Augenhöhe begegnen zu wollen: Wikipedia ist kein Ort für die Lösung persönlicher Probleme, schon gar nicht mit anderen Wikipedianern hier. Lass Dir das noch einmal gesagt sein! --Hubertl 13:42, 6. Jun. 2009 (CEST)
Was soll die Arroganz? Der zitierte Text oben spricht doch wohl für sich. --Tarantelle 14:34, 6. Jun. 2009 (CEST)

[Bearbeiten] Geburtsdaten

Ich denke die Geburtsdaten des Täters und die seiner Tochter E. sind irrelevant. Es geht mir nicht um die rechtliche Diskussion, ob wir die Datümer nennen dürfen, sondern darum, dass sie hier ganz irrelevant sind. Allenfalls das Geburtsjahr könnte vielleicht lexikonrelevant sein. Da wir weder über die beiden einen Artikel schreiben, noch Horoskope angefertigt werden sollen, nehme ich mal die Tages- und Monatsangaben wieder heraus.--Pacogo7 14:44, 28. Mai 2009 (CEST)

Das Alter des Täters und seiner Tochter sind für das Verständnis des Zeitablaufs schon relevant und rein punktuell als Altersangaben zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ungenau, bei allem Verständnis für den "Persönlichkeitsschutz". --Regiomontanus (Diskussion) 14:28, 6. Jun. 2009 (CEST)
Wenn die Daten für dich nicht relevant sind heisst das noch lange nicht dass sie es auch für andere nicht sind. Du bist nicht der einzige der den Artikel liest. Schon der Vollständigkeit halber müssen alle belegten Daten rein. --Netpilots 22:36, 6. Jul. 2009 (CEST)
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