Diskussion:Landesdirektion Sachsen

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Aufgaben der Landesdirektionen[Quelltext bearbeiten]

Könnte vielleicht jemand schreiben, was die Aufgaben der Landesdirektionen sind? In welchen Bereichen führt sie Aufsicht, was untersteht ihr und wem untersteht sie in welchen Bereichen? --hooks 15:32, 18. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Wieso werden bei der Landesdirektion sämtliche Unterlagen bei Eingang eingescannt? Wie wird dies rechtlich und aufwandtechnisch begründet? Wie effektiv arbeiten Landesdirektionen? Was hat sich geschichtlich in den letzten Jahrzehnten geändert od. was ist stupide an Abläufen seit den letzten hundert Jahren gleich geblieben? (nicht signierter Beitrag von 178.25.70.71 (Diskussion) 11:38, 10. Jun. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Unterschiede zum RegPräs ?[Quelltext bearbeiten]

Ist die "Landesdirektion" wirklich eine "Nachfolgebehörde"? Mir scheint es passender, diese Einrichtung schlicht als die in Sachsen neu eingeführte Bezeichnung für "Regierungspräsidium" zu definieren. Weder örtlich noch sachlich scheinen mir wesentliche Unterschiede vorhanden. Ich sehe das Abweichen von dem seit 1936/38 reichseinheitlichen (preußischen) Begriff für die Mittelbehörde - genau wie den "Regierungsoberrat" als bloße Abgrenzungsübung von Altsachsen. --Hvs50 14:03, 19. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

"Regierungspräsidium" ist kein generischer Begriff. Eine Behörde führt nun einmal den Namen, den der Gesetzgeber, der sie errichtet hat, ihr verpasst. Und der sächsische Gesetzgeber hat sich nun einmal dafür entschieden, diese Behörde "Landesdirektion" zu nennen. Andere Länder (aber keinesfalls alle) nennen das Äquivalent eben "Regierungspräsidium", aber dadurch wird die Landesdirektion Sachsen nicht zu einem Regierungspräsidium. Ganz abgesehen davon, dass nach meinem Verständnis die Regierungspräsidien in den Ländern, die Behörden dieses Namens haben, echte Mittelbehörden mit geografischem Zuständigkeitsbezirk sind; die Landesdirektion Sachsen ist hingegen eine LAndesoberbehörde mit Zuständigkeit über das gesamte Land Sachsen. SchnitteUK (Diskussion) 14:43, 25. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]
Sie ist wohl eher mit einem Landesverwaltungsamt vergleichbar. MfG Harry8 10:23, 17. Aug. 2016 (CEST)[Beantworten]

Hauptsitz in Chemnitz[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, die Landesdirektion Sachsen habe drei gleichberechtigte Standorte. In der Internetpräsenz der Landesdirektion ist jedoch zu lesen, dass ihr Hauptsitz in Chemnitz sei. Siehe hier! Ist das denn falsch? MfG Harry8 17:45, 25. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Habe ich gerade noch mal überprüft. Du hast Recht. In § 6 Abs. 1 Satz 2 Sächs. Verwaltungsorganisationsgesetz ist der "Hauptsitz" in anderem Zusammenhang (Sitz des Präsidenten) versteckt. Ich werde es ändern. --Opihuck 19:02, 25. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Vereinigung der mitteldeutschen Länder und Auswirkungen auf die Landesdirektion[Quelltext bearbeiten]

Anscheinend ist in Vorbereitung, dass die mitteldeutschen Länder in einem Bundesland "Mitteldeutschland" vereinigt werden. Die Landeshauptstädte würden in ihrer Funktion obsolet, sobald Leipzig zur Landeshauptstadt von Mitteldeutschland gekürt wäre. Die diesem Land untergeordneten Verwaltungsbehörden wären dann die Landesdirektionen in Erfurt, Magdeburg und Chemnitz. Dadurch würde Dresden seinen Rang als Landeshauptstadt einbüßen, weil die neue Oberbehörde, die Landesdirektion Sachsen, ihren Sitz in Chemnitz hat. Die politische Zentrierung des Landesteils Sachsen innerhalb von Mitteldeutschland würde damit in Richtung Mittelsachsen verschoben, also viel näher am wirtschaftlichen Pol von Sachsen. Hätte das nicht einen gewissen Scharm? (nicht signierter Beitrag von 80.136.253.141 (Diskussion) 11:35, 8. Jan. 2013 (CET))[Beantworten]

Darüber können wir uns ja dann Gedanken machen, wenn es so weit ist. --Opihuck 11:43, 8. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Aber auch erst dann. Und davon sind wir noch sehr weit weg. SchnitteUK (Diskussion) 14:44, 25. Aug. 2015 (CEST)[Beantworten]

Landesdirektion keine Mittelbehörde[Quelltext bearbeiten]

Die Landesdirektion Sachsen kann im rechtlichen Sinne keine Mittelbehörde sein. Sie mag "Mittlerfunktion" zwischen Ministerium als oberster Ebene und Städten und Kreisen als unterer Ebene haben. Mittelbehörden im Sinne der Verwaltungswissenschaft und Verwaltungsorganisation sind nur für einen Teil des Landesgebietes zuständig (z. B. das Regierungspräsidium oder die Regierung in Bayern). Früher waren die Landesdirektionen in der Tat Mittelbehörden, denn sie waren für die drei Regierungsbezirke in Sachsen, also jeweils nur für einen Teil des Landesgebiets zuständig. Die Landesdirektion Sachsen ist nun aber fürs ganze Landesgebiet zuständig - sie kann deswegen nur Landesoberbehörde sein. Ich erspare es mir, diese Falschangabe im Artikel zu revertieren und auf den korrekten Zustand zurückzusetzen. Hier zeigt sich wieder einmal das Dauerproblem der Wikipedia: Setzt einer eine Falschinformation in die Welt (hier: der Freistaat Sachsen mit einem irreführenden Schaubild), dann wird eher die Falschinformation weitergetragen (ist ja belegt), als das, was in der Verwaltungswissenschaft richtig und seit Jahrzehnten gesichert ist und was ein Fachautor schreibt. Selbst wenn ich hier alle Lehrbücher zitiere, wird immer der Einwand kommen: ... aber das Schaubild ... --Opihuck 08:18, 23. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Vielleicht sollte man das gelassener sehen und die, die ordentlich Belegen nicht gleich zum Dauerproblem der Wikipedia erklären. Müsste bei der Einordnung nicht entscheidend sein, dass die vertikale Struktur passt und es nach unten eine klare lokale Eingrenzung der Zuständigkeit gibt? Nach unten spricht dann nichts gegen "eine oder in der Regel mehrere (lokale) Behörden". Das Zollkriminalamt ist auch so ein Beispiel: Mittelbehörde, die für das gesamte Bundesgebiet zuständig ist und zwar so bezeichnet durch Gesetz. Es besteht also eine Differenz zwischen Theorie und Praxis. Hier sehe ich noch am ehesten ein Dauerproblem. So etwas gibt es ständig und die Verwaltungswissenschaft ist wahrscheinlich keine der revolutionären Wissenschaften, sondern eher eine, die der Evolution nachläuft. Im konkreten, nicht sonderlich revolutionären Fall, kann man die Ausnahme von der Regel belegen und dann auch so in den Artikel schreiben. Ob so eine zentrale Mittelbehörde Sinn macht und deswegen in der Verwaltungswissenschaft nicht betrachtet wird, ist eine andere Frage. Vielleicht hat man diese Variante auch schon viel früher verworfen und betrachtet sie deswegen seit mehr als Jahrzehnten in der Literatur gar nicht (oder nur in ganz neuer, weil sie plötzlich wieder auftaucht). --176.0.34.82 16:35, 23. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Dass sich auch im Organisationsaufbau – weg vom dreistufigen und hin zum zweistufigen Aufbau – Veränderungen ergeben, sei unbestritten. Es mag auch durchaus neue Formen geben, wie etwa beim Bundespolizeipräsidium, das qua Gesetz Bundesoberbehörde ist, aber – untypisch – nachgeordnete Behörden hat. Mal was Neues. Dass aber das Zollkriminalamt – ebenfalls mit nachgeordneten Behörden – eine Bundesmittelbehörde sein soll, erscheint mir abwegig und eine deutliche Durchbrechung traditioneller Strukturen. Da dürften die Referenten im BMF alle ein Blackout gehabt haben, als sie das ins FVG geschrieben haben. Und der Bundestag natürlich auch. Eine Oberbehörde ist seit jeher immer und ausnahmslos für die gesamte Gebietskörperschaft zuständig. Ich zitiere aus Model/Creilfelds, Staatsbürgertaschenbuch, Nr. 91: „Bundesoberbehörden sind selbständige, den Ministerien nachgeordnete Bundesbehörden ohne eigenen Verwaltungsunterbau mit einer Zuständigkeit für das gesamte Bundesgebiet.“ Bundesmittelbehörden sind immer nur für einen Teil des Bundesgebiets (in der Regel für ein oder mehrere Bundesländer) zuständig. Auch das ist völlig unzweifelhaft. Ich gebe dir aber Recht, dass auch der Gesetzgeber Fehler macht und seit Jahrhunderten gewachsene Strukturen durcheinanderbringt. Im Fall des Landesdirektion Sachsen gibt es nun gar keine Rechtfertigung für die Behauptung, sie sei Mittelbehörde: Sie hat weder einen regionalen Zuständigkeitsbereich noch nachgeordnete Behörden. Sie ist eine klassische Oberbehörde. Es ist weniger die Verwaltungswissenschaft, die der „Evolution nachläuft“; es sind mehr die unqualifizierten Staatsbeamten, denen elementares Grundlagenwissen fehlt. --Opihuck 19:50, 23. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]