Diskussion:Landesstraße

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Haben die BegriffeLandesstraße“ und „Landstraße“ in Deutschland unterschiedliche Bedeutungen? --88.77.226.77 16:53, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja sicher, eine Landesstraße ist eine per Bauordnung definierte Straßennutzung mit landesweit einheitlicher Numerierung, dessen Kosten dem jeweiligen Bundesland obliegen; eine Landstraße ist die landläufige Bezeichnung jedweder Straßen, die über Land -- will meinen: über längere Strecke zwischen Ortschaften -- führen. Dies können Landesstraßen sein, genauso aber auch Kreis- oder Bundesstraßen oder auch nicht klassifizierte Straßen. --Lantus 23:01, 30. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Im Artikel wird auch die polnische "droga krajowa" angesprochen. Hier würde ich gerne darauf hinweisen, dass weder die BegriffeLandesstraße“ und „Landstraße“ korrekt sind. Die korrekte Übersetzung meiner Meinung nach ist "Nationalstraße". - Gast 23:09, 20.11.2016 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 2A02:908:170:4160:4520:F2EA:FFB7:5164 (Diskussion | Beiträge))

Situation in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Den Begriff LH für Landeshauptstraßen kenn ich nur historisch aus Niederösterreich, wo er allerding per Gesetz abgeschafft wurde (siehe NÖ Landesstraßenverzeichnis und NÖ Straßengesetz 1999 § 4 Z.3). -- DIG 10:34, 5. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Der Link der Bundesstraße S auf Kraftfahrstraße war mißverständlich, da dort Schnellstraßen nur als umgangssprachlich bezeichnet werden. -- DIG 12:32, 23. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Landesstraßen in der ehemaligen amerikanischen Besatzungszone[Quelltext bearbeiten]

Es kommt mir so vor, als ob die Landesstraßennummerierung in diesen Gebieten von den Amerikanern mit folgender Regelung vorgegeben worden seien:

  • Landesstraßen in Württemberg-Baden, Landesbezirk Baden: ab 500
  • Landesstraßen in Württemberg-Baden, Landesbezirk Württemberg: ab 1000
  • Staatsstraßen in Bayern: ab 2000
  • Landesstraßen in Hessen: ab 3000

Wer weiß etwas darüber? --Harry8 23:33, 6. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]

Auffälligkeiten und Besonderheiten bei der Nummerierung der Landesstraßen in den deutschen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Hier folgen spezielle Informationen über Auffälligkeiten und Besonderheiten bei der Nummerierung der Landesstraßen in den deutschen Ländern. Die Auflistung im Artikel würde diesen überfrachten. Harry8 13:02, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Baden-Württemberg[Quelltext bearbeiten]

Die Landesstraßen in Südbaden und Südwürttemberg tragen Nummern ab 100.

Die Landesstraßen in Nordbaden tragen Nummern ab 501 und in Nordwürttemberg ab 1001. Harry8 17:14, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Die L 100 führt von der französischen Grenze bei Nonnenweier zur B 36 nach Allmannsweier. Harry8 17:28, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Die L 1001 führt in Nordwürttemberg von der B 19 bei Bernsfelden über Weikersheim und Schrozberg zur B 290 in Blaufelden. Harry8 17:21, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Landesstraße L 513 wird bei Assamstadt genau an der Grenze zum Regierungsbezirk Stuttgart zur Kreisstraße K 2314. Harry8 13:54, 13. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Brandenburg[Quelltext bearbeiten]

In Brandenburg gibt es Landesstraßen erster und zweiter Ordnung. An der Anzahl der Ziffern kann man beide Landesstraßentypen unterscheiden:

  • Landesstraßen erster Ordnung tragen eine zweistellige Zahl. Die Nummerierung beginnt mit der L 10 und endet mit der L 99. Die Landesstraßen mit den Bezeichnungen L 1 bis L 9 gibt es nicht.
  • Landesstraßen zweiter Ordnung tragen eine dreistellige Zahl. Die Nummerierung ist in der Regel von der nächsten Landesstraße erster Ordnung abhängig. So tragen beispielsweise Landesstraßen in der Nähe der L 10 eine Kennung ab L 101, diejenigen in der Nähe der L 99 eine Kennung ab L 991.

Beispiele:

  • Die L 10 verläuft von der Landesgrenze mit Mecklenburg-Vorpommern nördlich von Berge in der Prignitz über Perleberg und Bad Wilsnack bis zur Landesgrenze mit Sachsen-Anhalt bei Quitzöbel. In ihrer Nähe gibt es
    • die L 101 von der L 10 nördlich von Bad Wilsnack über Groß Gottschow bis zur B 5 bei Perleberg,
    • die L 102 von der L 10 in Groß Buchholz über Lockstädt bis zur L 111 bei Putlitz,
    • die L 103 von der L 10 südlich von Gülitz-Reetz über Groß Pankow bis zur L 101 östlich von Groß Gottschow und
    • die L 104 von der L 10 in Berge in der Prignitz über Sagast bis zur L 111 bei Lütkendorf.
  • Die L 99 verläuft von der B 5 bei Pessin über Barnewitz bis zur B 102 bei Pritzerbe. In ihrer Nähe gibt es

Die Nummerierung erfolgt hauptsächlich von der Prignitz im Uhrzeigersinn um Berlin herum bis zum Havelland. Harry8 14:00, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Mecklenburg-Vorpommern[Quelltext bearbeiten]

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Landesstraßen erster und zweiter Ordnung. An der Anzahl der Ziffern kann man beide Landesstraßentypen unterscheiden:

  • Landesstraßen erster Ordnung tragen eine zweistellige Zahl. Die Nummerierung beginnt mit der L 01 und endet mit der L 34. Für die Landesstraßen mit einer führenden Null sind auch einstellige Angaben in Gebrauch.
  • Die L 01 (L 1) verläuft von der B 105 in Gägelow über Klütz und Neuenhagen bis zur B 105 in Dassow. Benachbarte Landstraßen zweiter Ordnung gibt es nicht.
  • Die L 34 verläuft von der B 96 bei Weisdin (zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz) über Feldberg bis Conow. In ihrer Nähe gibt es
    • die L 341 von Feldberg über Lüttenhagen bis zur Landesgrenze mit Brandenburg bei Triepkendorf und
    • die L 342 als Verlängerung der L 34 von Conow bis zur Landesgrenze mit Brandenburg.

Die Nummerierung erfolgt von Nordwestmecklenburg bis ins Gebiet östlich von Neubrandenburg und Neustrelitz. Harry8 14:30, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Niedersachsen[Quelltext bearbeiten]

Die Landesstraßen im ehemaligen Land Oldenburg tragen Nummern von 808 bis 887. Harry8 16:59, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Es sieht so aus, als ob die Landesstraßen im ehemaligen Land Braunschweig Nummern im Sechshunderterbereich tragen. Allerdings gibt es hier Ausnahmen. Harry8 17:07, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Nordrhein-Westfalen[Quelltext bearbeiten]

Im Landesteil Nordrhein befinden sich die Landesstraßen ab der L 1. Im Landesteil Westfalen tragen die Landesstraßen eine Nummer ab 501. Im Landesteil Lippe begann die Nummerierung ab 931.

Beim Wechsel einer Landesstraße von Nordrhein nach Westfalen und umgekehrt ändert sich die Nummerierung an der Grenze (aktuelle Regierungsbezirksgrenze, nicht historische Grenze) nicht. Hingegen wird die Nummerierung für den Landesteil Lippe nicht mehr stringent eingehalten. Harry8 13:22, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Sachsen[Quelltext bearbeiten]

In Sachsen tragen die Landesstraßen als Staatsstraßen in der Bezeichnung ein S statt des sonst außer in Bayern üblichen L.

Die Staatsstraßen im Direktionsbezirk Leipzig einschließlich des ehemaligen Landkreises Döbeln tragen die Bezeichnungen von S 1 bis S 79, diejenigen im Direktionsbezirk Dresden von S 80 bis S 198. Im Direktionsbezirk Chemnitz ohne den Altkreis Döbeln und ohne den Vogtlandkreis tragen die Staatsstraßen die Nummern von S 200 bis S 293, während diejenigen im Vogtlandkreis von S 301 bis S 318 (mit Unterbrechungen) durchnummeriert sind. Harry8 15:03, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Thüringen[Quelltext bearbeiten]

In Thüringen gibt es Landesstraßen erster und zweiter Ordnung, die sich durch die erste Ziffer der jeweils vierstelligen Zahl unterscheiden.

Die Nummerierung der Landesstraßen erster Ordnung beginnt mit der Ziffer 1. Die L 1001 als diejenige Landesstraße mit der niedrigsten Nummer ist recht kurz. Sie führt von der Grenze mit Niedersachsen bis zur B 80 bei Kirchgandern.

Die Nummerierung der Landesstraßen zweiter Ordnung beginnt mit der Ziffer 2.

Außerdem gibt es als Besonderheit die L 3080, die parallel zur A 38 verläuft und den ursprünglichen Verlauf der ehemaligen Bundesstraße B 80 nachzeichnet. Harry8 14:44, 12. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Das ist aber nix neues die LIO und LIIO gab es schon in der DDR. Thüringen hat aus den ersteren die 1000er Nummern und aus den anderen die 2000er gemacht. 3000er sind m.E. Neubauten/Umwidmungen. Gruß--Gunnar1m 15:36, 15. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Landstraßenauflistung[Quelltext bearbeiten]

Wie wäre es, wenn man mal alle Landesstraßen für Deutschland in einem gesonderten Artikel auflisten würden? Nur eine Auflistung, keine gesonderten Artikel für jede einzelne Landesstraße. Harry8 hat ja schon ein wenig Schützenhilfe geleistet. Bitte rege Teilnahme --Saviour1981 12:42, 13. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Quellenangabe[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Quellen: Welche Verordnungen und Gesetze sind heranzuziehen??!! Die Beschreibung auf Wikipedia ist ja ganz schön aber eben nicht Rechtsverbindlich! (nicht signierter Beitrag von 87.146.150.164 (Diskussion) 07:47, 16. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Landesstraßen in den deutschen Stadtstaaten[Quelltext bearbeiten]

Es gibt in den deutschen Flächenstaaten (wie z.B. Freistaat Bayern oder Niedersachsen) verschiedene Verwaltungsebenen und bezüglich des Straßenbaus bzw. der Straßeninstandhaltung verschiedene Zuständigkeiten...

  • (a) das Bundesland selbst (also die jeweiligen Landesverkehrsbehörden). Straßen, die in die Zuständigkeit der Landesbehörden fallen, werden daher in der Regel als "Landesstraßen" bezeichnet, ggf. auch als Staatsstraßen (wie in den Freistaaten Bayern oder Sachsen).
  • (b) die (Land-)Kreise bzw. die jeweils zuständigen Kreisbehörden. Straßen, die in die Zuständigkeit eines (Land-) Kreises fallen, werden daher in der Regel als "Kreisstraßen" bezeichnet.
  • (c) kreisangehörige Städte und Gemeinden. Straßen, die in die Zuständigkeit einer Gemeinde oder kreisangehörigen Stadt fallen, werden daher als "Gemeindestraßen" bezeichnet. Letztere sind oft reine Wohn- und Anliegerstraßen, es können aber auch Durchgangsstraßen sein.

Die Bezeichnung "Landes-", "Kreis-" oder "Gemeindestraße" sagt im Endeffekt nur etwas darüber aus, in die Zuständigkeit welcher Verwaltungsebene eine Straße jeweils fällt.

In den deutschen Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg wäre eine solche Unterscheidung wohl mehr oder weniger völlig sinnfrei, weil hier die drei genannten Verwaltungsebenen ja zu einer zusammenfallen. (z.B. Land Berlin = Kreis Berlin = Stadt Berlin).

Es kann daher in den Staatstaaten keine Landesstraßen in dem Sinne geben wie es sie in den Flächenstaaten gibt. Der in Hamburg verwendete Begriff "Hauptverkehrsstraße" ist auch anderswo in Gebrauch, in NRW werden, je nach örtlicher Gegebenheit, Landesstraßen meistens, Kreisstraßen oft und Gemeindestraßen eher selten (kommt aber auch vor), als "Hauptverkehrsstraßen" bezeichnet.

Ich bin daher der Ansicht, dass die Hinweise auf die Hamburgischen Hauptverkehrsstraßen aus dem Artikel wieder entfernt werden sollten.

Schönen Gruss: --EisenHerz (Diskussion) 08:24, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

In Berlin gibt es Landesstraßen, in Hamburg und Bremen wohl nicht. MfG Harry8 09:27, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
PS: Ich habe im Artikel keinen Hinweis auf die Hauptverkehrsstraßen in Hamburg gefunden. MfG Harry8 09:31, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ach so, den hast du gelöscht. Der passt ja auch nicht in den Artikel. MfG Harry8 09:33, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Nur der Vollständigkeit halber (für alle späteren Leser), gemeint waren eigentlich die Hinweise auf Hamburg in dieser Artikelversion vom 17. April 2012.

Wenn es in Berlin nun doch Landesstraßen gibt, dann sollte vielleicht auchmal geklärt werden, was dann in Berlin der Unterschied zu den normalen Gemeindestraßen ist, wo doch Bundesland und "Gemeinde" in Berlin eigentlich dasselbe wären. Oder fallen in Berlin die Gemeindestraßen (wenn sie dort überhaupt so heißen), vielleicht in die Zuständigkeit der Stadtbezirke?
Schönen Gruss: --EisenHerz (Diskussion) 16:20, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich habe es jetzt zur Kontrolle mal überprüft bei Google Maps und bei OpenStreetMap:

  • Bei Google Maps gibt es weder in Hamburg noch in Bremen noch in Berlin Landesstraßen.
  • Bei OpenStreetMap gibt es in Hamburg und Bremen jeweils keine Landesstraßen, in Berlin aber doch, letztere sind vierstellig nummeriert, also z.B. als L 1023 oder so ähnlich.
    Schönen Gruß: --EisenHerz (Diskussion) 16:40, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Hamburg ist keine Gemeinde, Berlin aber doch;-)
Ich hoffe, du verstehst die Logik der seltsamen Aussage. MfG Harry8 17:05, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es gibt auch Dinge, die will ich gar nicht verstehen.
Aber was ist denn dann jetzt im realen Leben der Unterschied zwischen dem Land Berlin und der Gemeinde Berlin?
--EisenHerz (Diskussion) 17:13, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn du dich mit dem Thema genauer beschäftigen möchtest, schau dir mal die folgende Diskussion an, aus der hervorgeht, dass Berlin und Wien Länder und Städte sind, Hamburg aber nur ein Land ist und keine Stadt(, sondern eine Stadt nur in soziologischer Bedeutung). Dieser Diskussion zufolge dürfte es in Hamburg keinerlei Gemeindestraßen, sondern nur Landesstraßen geben. Siehe hier! MfG Harry8 17:21, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Folgt man der Logik jener völlig absurden Diskussion dort, dann gäbe es aber auch in Nordrhein-Westfalen (wo ich selbst wohne) keine Kommunalwahlen, jedenfalls heißen sie hier auch nicht so, siehe auch hier!
Das ist aber nicht das Thema dieses Artikels hier.
Es geht mir jetzt um Berlin. Die Frage ist, was ist in Berlin der Unterschied zwischen einer Landesstraße und einer Gemeindestraße, wenn im Endeffekt DOCH das Land Berlin (= die Stadt Berlin) für den Bau bzw. den Unterhalt beider Straßentypen gleichermaßen verantwortlich ist und finanziell für beide aufzukommen hat? Ich finde, dieser Sachverhalt sollte im Rahmen unseres Artikels hier („Landesstraße“) auch angesprochen und erläutert werden (muß ja nicht gleich heute sein), was ist in Berlin der reale Unterschiede zwischen einer Landes- und einer Gemeindestraße?
Schönen Gruß: --EisenHerz (Diskussion) 19:07, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aber das ist auch das Problem der kreisfreien Städte. Dort gibt es Kreis- und Gemeindestraßen, alle in der Trägerschaft der kreisfreien Stadt. Nur in Brandenburg gibt es keine Kreisstraßen in kreisfreien Städten. Aber das sind eher Überlegungen für den Artikel Kreisstraße. MfG Harry8 19:40, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ja, stimmt. Hatte ich noch gar nicht bedacht. Diese Frage sollte vielleicht unter dem Lemma „Kreisstraßen“ im Artikel auch mal angesprochen werden. Schönen Gruß:--EisenHerz (Diskussion) 20:01, 23. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Landesstraßen erst im Jahr 1960 eingeführt wurden, frage ich: Wie kommt es dazu, dass die Hauptstraße durch Sachsenberg schon vor 1960 Landesstraße hieß? MfG Harry8 21:06, 17. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

In Bayern wurden 1958 durch das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 15 vom 19. Juli 1958) die Landstraßen I. Ordnung abgeschafft und durch Staatsstraßen (mit dem Klammerzusatz "Landstraßen I. Ordnung") ersetzt. Landesstraßen hat es dort also offiziell nicht gegeben. Gruß Ememaef (Diskussion) 11:58, 27. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Im Fall Sachsenberg nehme ich an, dass es im Land Waldeck Landesstraßen gab. In Preußen gab es ja stattdessen Provinzialstraßen.
Die Kilometrierung war im Land Waldeck auch seltsam. Etwa an der Hauptkreuzung in Sachsenberg stand der Kilometerstein 38,0. Die Zählung ging von dort in alle Richtungen weiter, in Richtung Schreufa und Niederorke aber nur bis zur ehemaligen Landesgrenze. MfG Harry8 12:06, 27. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
Pardon, ich hatte wegen des Zusatzes "Lichtenfels" an Bayern statt an Waldeck gedacht. Ememaef (Diskussion) 12:30, 27. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Wie war das in Preußen? Waren da die Landstraßen die des Landes Preußen oder gab es da ggf. Provinzialstraßen? Ich frage, da Prueßen ja die Ausdehnung des heutigen Deutschlands hatte und die Provinzen entsprachen hinsichtlich Fläche und Einwohnern eher unseren Bundesländern heute. --Flk-Brdrf (Diskussion) 23:43, 28. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]