Diskussion:Leistungsbeurteilung (Schule)

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Teile der Diskussion wurden, der besseren Übersichtlichkeit wegen, ins Archiv verschoben.

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Der Rest der Diskussion ist weitgehend obsolet geworden, nachdem Teile umformuliert worden sind und einige Änderungen vorgenommen worden sind. Hirschi 14:54, 2. Aug 2004 (CEST)

Ich entferne den NPOV-Hinweis erneut, da er dem Artikel als ganzem nicht gerecht wird. Nach der Neustrukturierung sollte klar sein, dass Deine Kritik einige wenige Absätze, wahrscheinlich deutlich weniger als 10 % der Textsubstanz betrifft. Ich möchte vorschlagen, dass Du ganz gezielt die Unterkapitel als NPOV markierst, die aus Deiner Sicht verbesserungsbedürftig sind. -- Weialawaga 13:13, 31. Jul 2004 (CEST)

  • Ich entferne den NPOV-Hinweis erneut, da er dem Artikel als ganzem nicht gerecht wird - Diese Vorgehensweise ist sehr umstritten! Laut Wikipedia:NPOV reicht eine einzelne Passage aus, um den Artikel als NPOV zu kennzeichnen. Nachdem ich einzelne Passagen herauskopiert habe und leider keine Antwort bekommen habe, war es nur folgerichtig den ganzen Artikel als NPOV zu kennzeichnen. Hirschi 14:54, 2. Aug 2004 (CEST)

Sehr guter Vorschlag, ist übernommen. Warum baust Du sowas nicht selbst in den Artikeltext ein ? -- Weialawaga 13:13, 31. Jul 2004 (CEST)

  • Klar, dann beschweren sich die Leute wieder, warum man diese Änderung bei einem umstrittenen Thema nicht zuerst ausdiskutiert hat. Aber da du dies anscheinend nicht ganz so eng siehst (zum Glück ;-) habe ich einfach mal direkt im Artikel fragwürdige Stellen bearbeitet. Hirschi 14:54, 2. Aug 2004 (CEST)

Im Bereich NRW stimmt der letzte Satz nicht:

Die Hälfte der erreichbaren Punkzahl wird als die Note "ausreichend" bewertet.

Habe hier nachgesehen:

www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/SchulG_Text.pdf

Vorschlag: Ersetzen des ganzen Absatzes durch den des aktuellen Schulgesetzes. mfg Uwe

Aus der Löschdiskusion vom 25._Juli_2007[Quelltext bearbeiten]

Der Löschantrag wurde mit Qualitätsmängeln und fehlenden Quellen begründet, die auch in der QS nicht behoben wurden. Ich habe daher die entsprechenden Bausteine eingesetzt. Sinnvoll wäre eine Ergänzung der Einzelnachweise oder Löschung der strittigen Passagen (die der LD entnommen werden können)Karsten11 13:08, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Soeben eine Quelle zur in der LD behandelten Passage eingebaut. --nfu-peng Diskuss 13:31, 1. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Tabelle "Zusammenhang zwischen Note und Leistung"[Quelltext bearbeiten]

Die ist etwas "verrutscht" ich hab aber ehrlich gesagt keine Ahnung, wie man das verbessert --82.83.231.0

Danke für deinen Hinweis! Ich habe das korrigiert.––Cumtempore 17:35, 21. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Kritikpunkte und Quellenwünsche[Quelltext bearbeiten]

Wikipediamitarbeiter Cumtempore hat die Quellenwünsche konkretisiert. Ich kopier seinen Beitrag aus der QS mal hierher:

  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Funktion der Leistungsbewertung"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Funktion von Noten"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Formen der Leistungsbeurteilung"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Noten- versus Gutachtenzeugnisse"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Bildungspolitische Implikationen"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Internationaler Vergleich"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Empirische Lage in Deutschland"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Gestaltung von Gutachtenzeugnissen"
  • Es fehlt eine Quelle für den Abschnitt "Implikationen des Objektivitätsanspruchs"
  • Im Abschnitt "Reproduzierbarkeit und Bewertungsmaßstäbe" gibt es nur eine einzige Quelle
  • Es fehlt an Quellen für den Abschnitt "Kopfnoten"

Es gibt in dem ganzen langen Artikel nur vier Quellen (es sei denn man zählt ebd. auch als Quelle, dann sind es fünf). Gut, das ist besser als damals, wo es keine einzige Quelle gab... aber das ist noch immer sehr schlecht. Was ich will? Dass alles, was da steht mit einem Einzelnachweis belegt ist, so wie das in der wissenschaftlichen Welt üblich ist... damit der Leser es kontrollieren kann. Der Leser muss bei allen Aussagen wissen, wo das steht, damit er es selbst nachprüfen kann. Ich hoffe, du verstehst, dass es mir dabei nicht um Streit geht, sondern lediglich um die Qualität des Artikels--Cumtempore 15:56, 9. Dez. 2007 (CET) Ich verstehe auch das Problem überhaupt nicht. Irgendjemand hat das doch mal geschrieben und dieser irgendjemand hatte doch wohl hoffentlich eine Quelle. Ich verstehe nicht, warum er/sie diese Quelle nicht einfach einfügt.--Cumtempore 16:06, 9. Dez. 2007 (CET).

Soweit seine Wünsche. Ich hoffe es kümmert sich der eine oder die andere mal drum. Grüße. --nfu-peng Diskuss 13:18, 16. Dez. 2007 (CET)[Beantworten]

ich bin durch einen querverweis einer anderen seite, auf diesen artikel gekommen. doch eigentlich wollte ich zur leistungsbewertung und nicht zur leistungsbeurteilung!!! diese begriffe werden oft synonym verwendet oder unscharf abgegrenzt. jedoch ist das beides nicht das gleiche! "Bewertung bezeichnet das Zumessen eines Wertes oder einer Bedeutung, das Einschätzen einer Sachlage oder Situation oder eines Produktes, einer Leistung, seltener einer Person. Beurteilung beschreibt die Abgabe eines Urteils. Der Begriff hat in konnativer Anlehnung an gerichtliche Urteilsbildung und –verkündung einen definitiven Charakter. Er stellt die offizielle Bezeichnung für Notengebung in der Schule dar und ist in diesem Zusammenhang immer unmittelbar auf Personen bezogen." nach KLEBER 1992

wollt ich mal sagen!

Eine Frage: Sind Schulen dazu verpflichtet, eine Kopie eines jeden ausgestellten Zeugnisses zu verwahren?(nicht signierter Beitrag von 84.60.5.192 (Diskussion) ) -- nfu-peng Diskuss 00:59, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ja! Definitiv. Manche Zeugnisse 5 Jahre, Abschlusszeugnisse gar 10 Jahre. -- nfu-peng Diskuss 00:59, 19. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Quantitative Bewertung[Quelltext bearbeiten]

"Die quantitative Bewertung von Leistung ist in unserer Gesellschaft ein normaler Vorgang." Erstens sind Noten in Zahlenform gar keine quantitative Bewertung, sie suggerieren nur eine objektive Quantifizierbarkeit. Es gibt nirgends einen konkreten Zahlenschlüssel, wie viele Wortbeiträge ein Schüler beispielsweise leisten muss, um eine Drei, Zwei oder Eins zu bekommen. Zweitens finden Schulnoten nirgends außerhalb der Schule Verwendung. In niemandes Führerschein findet sich noch ein Vermerk der in der theoretischen Prüfung erzielten Punktzahl. =>Bitte diesen Satz belegen und meine Einwände entkräften, sonst lösche ich ihn in sieben Tagen.--Cancun 11:42, 21. Apr. 2012 (CEST)

Einzelnachweise zu Schure[Quelltext bearbeiten]

Die Links zu Schure (Einzelnachweise) sind nicht mehr aktuell (tote Links) --79.249.45.119 22:56, 29. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ziffernnoten vs. Zahlennoten[Quelltext bearbeiten]

Es taucht mehrfach der Begriff der Ziffernnoten auf. Ziffern sind jedoch Bestandteile von Zahlen so wie Buchstaben Bestandteile von Wörtern sind. Die richtige Umschreibung der Noten sind Zahlennoten, auch wenn es mit den Ziffernnoten um einen vermeintlich fest eingebürgerten Begriff geht. Auch die Ansicht, mit Ziffern wäre hier gemeint, dass es allenfalls um einstellige Zahlen ginge, wäre in zweierlei Hinsicht falsch. Zum einen gibt es Systeme, die bis zehn, 15 oder noch weiter reichen, zum anderen ist die Bezeichnung Zahl auch für einstellige Zahlen korrekt. --134.169.116.81 12:51, 9. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Das mag alles schön und richtig sein oder auch nicht - wir verwenden hier die in der Realität etablierten Begrifflichkeiten, und den Begriff Zahlennoten gibt es nicht, seine Verwendung wäre reine TF. --Lämpel Disk. 15:22, 9. Mai 2013 (CEST)[Beantworten]

Fehlt: Geschichte der Notengebung[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute, dass dieser Blödsinn im 19. Jh. erfunden wurde -- (nicht signierter Beitrag von 2A02:120B:C3CA:8980:CDC7:6E96:572:74EC (Diskussion | Beiträge) 09:26, 24. Jun. 2014 (CEST))[Beantworten]

Abschnitt: Argumente für und gegen Noten[Quelltext bearbeiten]

enthält lediglich Argumente gegen Noten. Also entweder sollte jmd., der Ahnung hat (nicht ich), noch pro-Argumente reinschreiben, oder den Abschnitt in "Argumente gegen Noten" umbenennen. (nicht signierter Beitrag von 89.14.21.66 (Diskussion) 15:25, 9. Feb. 2016 (CET))[Beantworten]

Noch völlig unbehandelt ist das Thema, inwieweit Schulnoten in jeweils welchem Umfang bekanntgegeben werden dürfen (z.B. coram publico vor der Klasse vs. Aushang mit codifizierten Namen,.....); siehe auch KMK-Petition. Die Stringenz der Aussagen der jew. Datenschutzbeauftragten der Länder differiert deutlich. Ich bin dabei, diese Thematik zusammenzufassen, das wäre aber momentan noch nicht „wiki-reif“ Tilman Kluge (Diskussion) 10:09, 18. Mär. 2016 (CET)[Beantworten]