Diskussion:Liquiditätsgrad

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Anpassung der Internetquellen[Quelltext bearbeiten]

Momentan kann ich die Internetquellen zwar aufrufen und sehe hier dann Quellen für die Zielwerte, jedoch muss ich dazu manuell in die Internetadresse eingreifen. Warum wird eine Anpassung der Links [Version vom 30.12.15, 23:31 Uhr] abgelehnt? Ist es nicht sinnvoll, wenn Links direkt aufgerufen werden können, ohne dass die Internetadressen manuell korrigiert werden müssen? Bei mir werden alle drei Links auf https:// gesetzt. Mit http:// funktionieren alle drei Links einwandfrei. Gruß, Liquitus (nicht signierter Beitrag von 2003:50:AB31:9F01:F014:C933:5E89:FFD6 (Diskussion | Beiträge) 17:28, 31. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Berechnungen und Banker's Rule[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens ist die Formel zur Berechnung der Liquidität ersten Grades nicht korrekt: Geldvermögen-Forderungen im Zähler ist nicht korrekt: Definition liquide Mittel: Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. KORREKTUR: Mea culpa, da das Geldvermögen die Summe der obigen Position + Forderungen darstellt, ist es richtig.

Zur Liquidität 3. Grades (Current Ratio): Wieso wird Anlagevermögen zur Deckung kurzfristier Verbindlichkeiten benötigt, wenn der Current Ratio bereits kleiner als 2 ist? Wieso ist 1 nicht die Grenze? --habe es auf 1 korrigiert.
In der Einleitung heißt es >= 2, im Abschnitt dazu >= 1. Was stimmt nun? Gibt es eigentlich keine Belege/Quellen?
Habe die entsprechenden Quellen ergänzt. Korrekturen bitte nicht unbedingt "aus dem Bauch heraus" vornehmen ;-) Grüße Bahnemann 20:52, 11. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wunderbar, danke dir! Hab noch einen Typo korrigiert, ist im Entwurf. 92.226.198.68 21:10, 11. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Liquidität 2. Grades: Formel falsch. Pe (nicht signierter Beitrag von 93.199.48.114 (Diskussion | Beiträge) 09:47, 22. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]

Geldvermögen[Quelltext bearbeiten]

Entweder ist der Begriff Geldvermögen in den Formeln unpassend oder der Begriff Geldvermögen an sich ist falsch erklärt. Der Eintrag beim Begriff Geldvermögen lautet: "Das Geldvermögen beschreibt die Summe aus dem Zahlungsmittelbestand (ZMB) plus den Forderungen und abzüglich der Verbindlichkeiten". Die Verbindlichkeiten haben aber im Zähler der Liquiditätsgrade nichts zu suchen, oder? (nicht signierter Beitrag von 87.160.160.191 (Diskussion | Beiträge) 12:17, 5. Mai 2009 (CEST)) [Beantworten]

Liquidität 2. Grade[Quelltext bearbeiten]

Wie hier schon geschrieben: Die formel ist falsch!

Richtig ist:

Quellen: Wöhe/Döring, Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,München 2008, S.586 Berens et al, Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens, Münster 2009, S.355

-- 82.113.121.184 12:03, 7. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Der Faktor 100 hat in der Formel nichts zu suchen. Es ist immer wieder bemerkenswert, dass BWLer nicht verstehen, dass "Prozent" (%) doch schon "durch hundert" heißt. Bsp:

0,011 = 1,1 % Ändert mal endlich eure Lehrbücher! (nicht signierter Beitrag von 93.213.109.72 (Diskussion) 20:17, 1. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Liquidität 3. Grades[Quelltext bearbeiten]

Die Definition erscheint mir nicht konsistent, denn nicht alle Wertpapiere sind Teile des Umlaufvermögens. Es sollte meines Erachtens also heißen:

Das wäre dann auch konsistent zur Definition der Liquidität 2. Grades. Anderenfalls müsste man dort explizit die Wertpapiere des Anlagevermögens ausschließen, was aus meiner Sicht aber keinen Sinn macht, denn Wertpapiere sind in aller Regel schnell zu liquidieren.

Gibt es einen BWL-Experten, der das bestätigen oder (begründet) widerlegen kann?(nicht signierter Beitrag von VU1974 (Diskussion | Beiträge) 18:01, 19. Mai 2015 (CEST))[Beantworten]

Es sind Wertpapiere gemeint die im Umlaufvermögen bilanziert sind, siehe Umlaufvermögen und § 266 HGB. Grüße --Millbart talk 18:20, 19. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]