Diskussion:Liste der deutschen Hauptstädte

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andere Reihenfolge?[Quelltext bearbeiten]

Ich halte es für sinnvoller, in den Abschnitten 3 bis 11 nach den Namen der Bundesländer etc. zu ordnen, statt nach denen der Städte! --Röhrender Elch 00:18, 5. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

auf heute deutschen Boden?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde die Existenz eines solchen Artikels an sich sehr interessant. Mir ist aber die Klappe runtergefallen, als ich Städte wie Luxemburg, Maastricht u.a. in der Kategorie "auf heute deutschen Boden" gefunden hab. Wir sollten schon die international anerkannten Grenzen zur Grundlage nehmen!

Das dir die Klappe heruntergefallen ist, liegt vielleicht daran, das du dir noch nie einen Geschichtsatlas angesehen hast. Die Départements, deren Hauptstädte nunmal vor 200 Jahren Luxemburg und Maastricht waren lagen eben z. T. auf heute deutschem Gebiet. Und um die Aufstellung zu Vervollständigen sollte man dies auch berücksichtigen. Selbst nach Napoleons Départementeinteilung gehörten Luxemburg und Maastricht zum Deutschen Bund. Dies hat weder was mit "Blut und Boden" noch mit "Heim ins Reich" zu tun. Bevor man überall gleich Hakenkreuze sieht kann man sich vielleicht auch mal überlegen warum es so ist.


Wenn man frühere Zeiten berücksichtigt, muß man auch die damaliegen Machtstrukturen sehen. Es gab keine Nationalstaaten, es gab Familienbesitztümer. Hier kann man durchaus Verbindungen zwischen Holland und Preußen herstellen. Hannover wurde bis nach 1800 von einem englischen Adligen regiert, der übrigens sogar in Hannover lebte und in Göttingen studiert hatte. Mir fehlt auch die Stadt Quedlinburg im Artikel. Was ist mit Weimar? Vielleicht sollte man mehrere Artikel daraus machen. Einen nur für die Zeit ab Bismarck. Andere für die Preußische Ära, die Habsburger, die ... was weiß ich für Ära. Irgendwann kommt dann auch Heinrich I. Auch die Strukturen unter Karl IV. wären interessant. Emotionale Aspekte sollten lieber außen vor bleiben, sonst dürfte man nie sagen, dass Danzig zu Deutschland gehörte und Dresden vom polnischen König regierte wurde. (...)

Ist ja lustig, das nach etwa 1,5 Jahren nochmal jemand mitdiskutiert :-). Ich hab mich im Jahr 2005 ziemlich viel mit den Hauptstadtlisten (Australien, Brasilien, etc.) beschäftigt, und 90% aller Änderungen mit ner Nummer als Benutzer waren von mir. Ich habe damals auch die Antwort auf das runtergefallene Kinne geschrieben. Mich ärgert es immer, wenn ein historisches Trauma in der Bevölkerung auf die gesamte Geschichte übergestülpt oder krampfhaft damit verbunden wird. Da sehe ich immer einen Verständnispädagogen im Strickpullover vor mir dessen Lebensinhalt political correctness ist. Wie du schon geschrieben hast, dachte man bis ins 19. Jahrhundert hinein weniger nationalistisch, man fühlte sich eher den Dynastien mit ihrem jeweiligen Territorium oder Konfessionen verbunden. Im Dreißigjährigen Krieg wurde religiös gesäubert, im 20. Jahrhundert ethnisch. Ich habe die Sache mit den deutschen Hauptstädten (für mich) mit Napoleon beendet, da alles was davor lag Wahnsinn wäre. Man muss die in Geschichtsatlanten gern genommene Karte Staaten und Territorien 1789 anschauen um einen groben Eindruck zu kriegen, was es bedeuten würde eine Aufstellung derart zu machen. Es wäre fast eine Lebensaufgabe alle Territorien mit Jahreszahlen und Residenzen zusammenzutragen. Es gab ständig Erbteilungen (Anhalt-Zerbst, Anhalt-Bernburg, Anhalt-Köthen,...), Territorien mir geteilter Herrschaften usw. Dass Weimar was mit einer deutschen Hauptstadt im entferntesten zu tun hat (wenn es auch nie eine war) kann ich noch verstehen, aber Quedlinburg? Meiner Meinung nach ufert es bei den Hauptstädten sowieso aus, nur weil ein deutscher Kaiser vielleicht mal auf einer Kaiserpfalz übernachtet hat wird es im Artikel gleich zur Hauptstadt ernannt. Wie schon gesagt, ich persönlich beschäftige mich da nicht mehr weiter damit, jeder der das möchte kann sich gerne die Mühe machen. Aber seit 2005 ist da ausser irgendwelchen Städten die irgendwann mal Residenz eines Kaisers waren nichts mehr dazu gekommen. Es wird sich lediglich um irgendwelche Dinge der jüngeren Geschichte gestritten.
Übrigens wurde Sachsen nie vom polnischen König regiert, sondern vom Kurfürst von Sachsen, der in Personalunion König von Polen war. August der Starke bezeichntete sich in Sachsen in erster Linie nur als König weil es natürlich ein höherer Titel war, staatsrechtlich waren das zwei Paar Schuhe. 82.83.239.116 21:32, 23. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Ah ich wußte dass das passiert, und ich werde versuchen das völlig neutral zu erklären, denn es gibt vier gute Argumente:

  1. Die BRD war größer und hatte mehr Einwohner als die DDR
  2. Die BRD gab es vor der DDR
  3. Die BRD gab es länger als die DDR
  4. Die BRD war offizieller Nachfolger des Dt. Reiches, sprich, sie hat, vor allem die daraus verständlicherweise resultierenden Nachteile, übernommen, wie etwa die kompletten Pensionszahlungen an ehemalige Deutsche Reichsbahner, und dies auch in die DDR.

Da,it will ich sagen: Wir dürfen die DDR ewigentlich in einer solchen Liste nicht aufführen. Wo ist die Grenze? Ist nicht auch Luxemburg ein deutscher Teilstaat? Und auch die Niederländer meinten bis 1750 sie sprächen noch deutsch. Ergo: Die DDR war ein Sonderfall wie es sie öfter gab. Rolz-reus

Staatsrechtlich gesehen waren weder die DDR noch die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs. Beide Staaten, DDR und BRD beanspruchten zu Anfang die Rechtsnachfolge, somit ist es eine Sache der Perspektive, siehe auch Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945. Die vier angegeben Argumente sind zwar alle richtig, haben mit dem Staatsrecht aber nichts zu tun und sind dafür völlig irelevant. Ein gutes Beispiel ist China. Es gibt zwei chinesische Staaten, die Volksrepublik China und die Republik China (Taiwan). Bis 1971 war die Republik der rechtmäßige Vertreter für ganz China bei den Vereinten Nationen, danach wurde der Status auf Betreiben der USA an die Volksrepublik übertragen. Heißt also nach der oben genannten These, bis 1971 war die Volksrepublik kein Staat und seit 1971 ist die Republik keiner mehr. Es ist eine Sache der völkerrechtlichen Anerkennung, manche Staaten erkennen die Republik als den eigentlichen chinesischen Staat an (wie z.B. der Vatikan, dieser wird dafür von der Volksrepublik als einzigem Staat der Welt nicht anerkannt), die meisten anderen (auch Deutschland) die Volksrepublik. Deutschland hat nur in Peking einen Botschafter, in Taipeh nicht. So war es auch mit der DDR und der BRD. Die BRD drohte Staaten die die DDR völkerrechtlich anerkennen wollten mit einem Embargo, worauf de meisten dann einknickten. Für die UdSSR war natürlich die DDR der legitime deutsche Staat, für die USA die Bundesrepublik. Wer hat also recht? Klar kann man dann sagen, es hat der recht der überlebt hat, aber es wäre nicht neutral und sachlich. 82.83.239.116 22:02, 23. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Recht hat der, der die Geschichte schreibt. ;-)
Aber dein Nebensatz „DDR und BRD beanspruchten zu Anfang die Rechtsnachfolge“ ist logisch falsch. Es kann keine Rechtsnachfolge geben, denn das würde inkludieren, dass das vorherige Deutschland – das Deutsche Reich – ja nicht mehr existieren würde. Aber das Gegenteil beweist ja gerade der Artikel zur Rechtslage des Deutschen Reiches. --Orangerider 18:59, 30. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es gibt also weder einen Rechtsnachfolger, noch einen Nachfolger, da das Völkerrechtssubjekt Deutschland seit 1867 besteht und bisher niemals untergangen ist. --Orangerider 18:53, 30. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lieber Orangerider, die IP hatte ja oben eigens geschrieben: Staatsrechtlich. Völkerrechtlich sieht es, wie wir beide wissen, zwar anders aus, ist aber für die vorliegende Frage irrelevant. Und Fettung gilt als Anschreien, lass es bitte. Ein schönes Wochenende noch, --Φ 20:28, 30. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sag bloss, du fängst hier auch noch an... ;-)
Es heißt staats- und völkerrechtliche Identität. Wenn es staatsrechtlich korrekt formuliert hätte sein sollen, dann muss man von staatlichen Institutionen reden, denn in dieser Hinsicht gibt es richtigerweise tatsächliche Nachfolger, da eben die NS-Institutionen weggefallen waren – ergo: nicht mehr existent sind.
Fettung ist nicht Anschreien, sondern hervorheben. Wenn, dann Blockschrift.
Auch von mir ein schönes Wochenende. --Orangerider 00:51, 1. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was ist bitte der Sinn dieses Artikels? Eine Liste der Hauptstädte von Deutschland? Das gibt es erst seit 1871. Eine Hauptstadt des HRR hat es nie gegeben (höchstens Kaiserresidenzen, aber das ist nicht dasselbe). Die Rheinfranken und Austrasier sind Vorfahren der heutigen deutschen, gut, aber kann man deshalb ihre Pfalzen als "deutsche Hauptstädte" bezeichnen? Das ergibt alles keinen Sinn. Eine korrekte Liste müßte in etwa so aussehen:

  • 1848 Frankfurt
  • 1871-1945 Berlin
  • 1949-1990 Bonn für die BRD
  • 1949-1990 Ost-Berlin für die DDR
  • 1990-heute Berlin

Wäre ein solcher Artikel interessant? Ich glaube nicht. -- Maclemo 21:51, 19. Mai 2004 (CEST)[Beantworten]


Ich denke die Liste ist existent! Schließlich ist sie ja erstellbar. Und damit hat sie auch eine Aussagekraft. Natürlich hat kein Kaiser die Bezeichnung Hauptstadt verwandt, aber es gab doch immer einen Ort, der de facto den Rang einer Hauptstadt hatte.

Herr Maclemo, wenn Sie so Löschlustig sind, müßten sie mit den gleichen Argumenten die Liste der Reichstage (HHR) löschen. Schließlich hat man 788 dafür einen anderen Begriff als 1670 verwendet!! Rolz-reus verärgert


Ich bin immernoch verärgert: Mir macht Wikipedia einen Riesenspass, aber manchmal kann man sich nicht durchsetzen. Ich frag mich nur was in diesem Artikel abgeht, der mir von seinem zu erwartenden Ergebnis her sehr wichtig wäre. Seit meiner Eröffnung hat noch keiner auch nur eine weitere mittelalterliche Stadt eingefügt, statt des kommt ein Schlaumeier nach dem anderen, der mir sagt, dass die Hauptstadt der DDR Berlin war. Ganz toll. Wirklich toll. Es muss doch möglich sein hier konstruktiv was einzubringen, damit der Artikel fertig wird. Rolz-reus

Zunächst: Bitte ändere Deinen Ton, das würde der konstruktiven Zusammenarbeit sehr helfen. Desweiteren bist Du hier falsch, wenn Du auf ein bestimmtes "Ergebnis" wartest, das dir andere Wikipedianer liefern sollen. Außerdem werden Wikipedia-Artikel nie fertig, das geht wegen dem "Wiki" gar nicht.
So, und was ist jetzt die Hauptstadt der DDR, wenn nicht Berlin (bzw. Ost-Berlin)? --Jorges 03:47, 26. Aug 2004 (CEST)

Also, liebe Leute:

  1. Hört auf Euch zu streiten, Mannomann. Dass WP-Artikel kein Privatbesitz sind, steht schon auf der Startseite. Auch mir fällts schwer, wenn in meinen Lieblingsartikeln Leute andere Meinungen haben als ich (Frechheit!! ;-), aber so ist das nun mal.
  2. Die Liste finde ich gut. Ich habe darüber schon öfter nachgedacht. Es gab auch mal eine große Ausstellung "Hauptstädte Deutschlands", ich glaube Anfang der 90er in Bonn. Dazu gab es auch einen umfangreichen Ausstellungskatalog. Wenn jemand den in einer Biblothek finden würde, könnte man sehr Hilfreiches zu dieser Liste beitragen.
  3. Ich würde mich auf die Hauptstädte auf nationalem Niveau beschränken, also meinetwegen bei den Franken anfangen und nur deren Reichsteilungen sowie später die Teilung BRD/DDR berücksichtigen. Die Hauptstädte der Teilstaaten von den karolingischen Herzogtümern bis zu den heutigen Bundesländern würde ich weglassen oder in einer eigenen Liste sammeln.
  4. Was soll die Diskussion um die DDR? Deutschland bestand 1949-90 aus zwei Staaten. Fertig. Luxemburg, Liechtenstein und Österreich sind schon seit der Auflösung des deutschen Bunds 1866 keine Teilstaaten mehr, die Niederlande und die Schweiz seit dem westfälischen Frieden 1648.
  5. Die alphabetische Auflistung können wir uns sparen, sonst müssen wir alles zweimal machen.
  6. Wenn jemand gerne etwas Arbeit in die Sache stecken möchte (löblich!), dann hier ein Vorschlag: male uns eine Karte mit allen aufgeführten Hauptstädten. Oder warte damit, bis wir die mittelalterlichen Kaiserpfalzen etwas vollständiger haben.
  7. Am allerwenigsten verstehe ich die Aufzählung Münsters und "weiterer Hauptstädte". Wenn wir noch Hauptstädte von Regionen aufführen, die keine Teilstaaten mehr sind oder nie welche waren, wird's albern (wo sind die Hauptstädte von Franken, Vogtland, dem Eichsfeld, usw.?). Ich möchte den Urheber nicht ärgern, denn es sieht irgendwie nach einem Akt der Heimatliebe aus (vgl. Punkt 1).

Was meint ihr? Magadan 13:35, 29. Sep 2004 (CEST)

Landeshauptstädte[Quelltext bearbeiten]

Ich bin immer noch dafür, die Landeshauptstädte im Lauf der Geschichte in einen eigenen Artikel zu gießen (für die Zeit vor 1806 wird das sehr lustig). Unter "Deutsche Hauptstädte" versteht man doch eher die fürs ganze Land zuständigen. --Magadan (?!) 23:16, 8. Nov 2004 (CET)

Mach doch zunächst eine Aufteilung innerhalb dieses Artikels, z.B. unter 2 Überschriften. Dann kann man ja sehen, ob diese Trennung sinnvoll ist. Ähnliche Inhalte über mehrere Artikel zu verteilen finde ich ungünstig, da man sie sich erst zusammensuchen muss. --Jorges (?) 23:04, 9. Nov 2004 (CET)


Ein recht zweifelhafter Eintrag. Allein die Tatsache, daß Dönitz von dort aus die Regierungsgeschäfte wahrgenommen hat, macht F. doch noch nicht zur Hauptstadt des Deutschen Reichs. Wenn man F. schon listet, müsste das korrekte Enddatum wohl eher "23.5.1945" lauten. Der 8.5. ist ja "nur" das Datum der Kapitulation der Wehrmacht, was sich zunächst mal nicht auf den Bestand der Reichsregierung auswirkt. M.E. hat sie erst mit der Verhaftung der Regierungsmitglieder am 23.5. (faktisch) aufgehört zu existieren, womit dann F. auch seine Rolle als Regierungssitz verloren hat.

Warum fehlt Wien?[Quelltext bearbeiten]

Zur Zeit fällt mir gar keine Stadt ein, die länger Residenzstadt (des deutschen Kaisers) war. -- Peterwuttke ♪♫♪ 14:54, 25. Okt 2005 (CEST)

Warum fehlt Prag?[Quelltext bearbeiten]

Prag war länger Residenzstadt (des deutschen Kaisers)!

Hauptstädte von Stadtstaaten[Quelltext bearbeiten]

Was ich mich schon länger frage: Wie kann ein Stadtstaat wie berlin oder Hamburg eine Hauptstadt haben, wie in diesem Artikel mehrmals aufgeführt?? Das kann nicht richtig sein. Ich möchte mal Belege sehen, wo das Land Berlin von einer Hauptstadt Berlin spricht. --Neuroca 13:14, 30. Jan 2006 (CET)

Berlin als (dt.) Hauptstadt ist kein gelungenes Beispiel für den Einwand. Aber für mich kommt es eh nicht darauf an, ob sich eine "Stadtstaatstadt" Hauptstadt ihrer selbst nennt oder nicht, denn sie hat
1. den Rang einer Hauptstadt gleich den Flächenstaatkapitalen und
2. in ihrer Geschichte (und im Artikel hier geht es v.a. um Vergangenes) oft tatsächlich ein Territorium mit weiteren Städten und Gemeinden gehabt. Beispiel Hamburg bis 1937 - oder Lübeck.
Ist also schon richtig so in dieser LISTE.. -- Der Geo-Graf iv Ю 14:54, 12. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Hauptstädte von Rheinbundstaaten[Quelltext bearbeiten]

Amsterdam als Hauptstadt des Königsreichs Holland gehört hier nicht hin, weil das Königreich Holland kein Mitglied des Rheinbundes war. 82.207.181.29 09:02, 7. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Stimmt absolut ;-); hab es geändert. Tomkater 20:09, 8. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hauptstadt des Ostfrankenreichs[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht ganz am Anfang, dass die Hauptstdt/Hauptstädte des Ostfrankenreichs genannt werden sollen. Beim Durchlesen des Artikels kann ich aber nirgends die Nennung einer solchen Hauptstadt finden. Könnte man diesen Widerspruch nicht beseitigen ? Marsas 16:12, 6. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Das wären dann Regensburg und Frankfurt am Main, richtig? --Payton 17:06, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Frankfurt am Main als Hauptstadt der Trizone[Quelltext bearbeiten]

Unter Sitze sonstiger Institutionen ist zu lesen, dass Frankfurt am Main von 1947–1948 Sitz des Wirtschaftsrates der Bizone / Trizone gewesen sei. Das ist nicht ganz richtig. Bizone ist korrekt, die Trizone war aber lediglich eine Bezeichnung des Volksmunds für die drei westlichen Besatzungszonen. Der Trizone kommt keinerlei juristische oder politische Existenz zu, auch das tatsächliche Handeln war kein Gemeinsames. Die im Gebäude der Frankfurter Börse damals tagende Vorregierung "Wirtschaftsrat" hatte ausschließlich Geltung in der Bizone und beschloss auch Gesetze, die in der französischen Zone keinerlei Gültigkeit hatten. Erst mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden diese Gesetze auch im Gebiet der französischen Besatzungszone gültig. Ich würde die Erwähnung der Trizone daher zur Streichung vorschlagen. --Payton 17:06, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Trier als ehemalige Hauptstadt des Römischen Reichs[Quelltext bearbeiten]

wäre m.E. ein möglicher Eintrag, denn es ist eine (heute deutsche) ehemalige Hauptstadt. Anmerkung: Auch das Reich seit Karl dem Großen bis ins 14. Jahrhundert hieß nur Heiliges Römisches Reich, ohne den späteren Zusatz "Deutscher Nation", und verstand sich ausweislich der Goldenen Bulle als multikulturell und mehrsprachig, war also in diesem Sinne kein Nationalstaat. --Payton 17:18, 14. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Scusi, die Liste ist ein Riesensauhaufen. Bitte ganu was hat der Sitz des Bundesarbeitsgerichts, die NSDAP-Parteigaue mit Hauptstädten zu tun? Warum auch noch die preußischen Provinzhauptstädte dazunehmen, nicht aber sagenwirmal badische Landkreise? Und London ist eine_deutsche_Hauptstadt, weil Helgoland mal britisch war? Manchmal kommt man aus dem Staunen hier gar nicht mehr raus. --Janneman 21:06, 14. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Berlin als Hauptstadt im Grundgesetz[Quelltext bearbeiten]

Im Beitrag „Liste der deutsche Hauptstädte“ ist im Abschnitt „Hauptstädte der deutschen Staaten innerhalb des deutschen Nationalstaates seit 1871“ zu Berlin u. a. vermerkt:

„- seit 1990 Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (im GG seit 1949)“

Tatsächlich kannte bis vor kurzem das Grundgesetz überhaupt keine Vorschrift über die Bundeshauptstadt, lediglich die Bundesflagge wurde bestimmt (Art. 22 GG alt). Erst als ein Ergebnis der Föderalismusreform wird seit 2006 Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland genannt; Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28.08.2006 m. W. v. 01.09.2006 (BGBl. I S. 2034). Als mir diese Unstimmigkeit auffiel, korrigierte das Datum zu 2006. Leider ist meine Korrektur rückgängig gemacht worden, alle erneuten auch. Dabei ist nicht nur die verfassungsrechtliche Lage, auf die man sich ja wohl bezieht, wenn man in den Klammern auf das GG verweist, eindeutig. Auch in dem Wikipedia-Artikel „Bundeshauptstadt“, in welchem ich den Querverweis zu der vorbezeichneten Liste gefunden habe, heißt es klipp und klar: „Im Zuge der Föderalismusreform wurde 2006 die Frage der Bundeshauptstadt zum ersten Mal im Grundgesetz geregelt...“ Nun stelle ich die Frage, warum meine Korrektur immer wieder rückgängig gemacht wird, zum Teil nach wenigen Minuten, wenn doch die Rechtslage und die Logik im System der Enzyklopädie eine solche Aufhebung nicht zulassen.

Beste Grüße aus Berlin,--Ziegler-Dahlem 22:16, 16. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Reichskleinodien[Quelltext bearbeiten]

Bitte mit den Informationen auf der Seite der [[Reichskleinodien#Bestandteile|Reichskleinodien] klären, ob diese bis 1796 oder 1800 in Nürnberg aufbewahrt wurden. -- Goodie4711Schreib mir! 12:28, 24. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Provinzialhauptsädte[Quelltext bearbeiten]

Dass die Hauptstädte der souveränen deutschen Staaten von 1815 bis 1871 einzeln aufgeführt werden, ist unter dem Lemma "Liste der deutschen Hauptstädte" einleuchtend, dass dies auch für die nicht- bzw. nur teilsouveränen Bundesstaaten im Reich von 1871 bis 1918 sowie für die Länder der Weimarer Republik bis 1933 und darüber hinaus bis 1945 übernommen wird, mag diskutierbar sein, erscheint aber doch ähnlich nachvollziehbar, wie die Landeshauptstädte der Bundesrepublik nach 1945 aufzuführen.
Warum aber die preußischen Provinzialhauptstädte gesondert aufgeführt werden, erscheint mir nicht mehr zwingend logisch. Sicherlich mag für das vergleichsweise große Preußen gelten, dass die Provinzen der Größe und Verwaltungsbedeutung nach mit anderen Bundesstaaten/Ländern gleichziehen konnten – aber das dürfte beispielsweise auch für die drei Provinzen Hessens (Ghzg.tum bzw. Volksstat) gelten; die ebenfalls über ähnliche Eigenständigkeiten wie Provinzialhauptstädte und Provinziallandtage verfügten. Folgerichtig müssten also auch die Hauptstädte der hessischen Provinzen aufgeführt werden. Und was ist mit den Hauptstädten der acht Kreise (der späteren Regierunsbezirke) in Bayern oder den vier Landeskommissärbezirken in Baden? Die müssten dann korrekterweise doch auch benannt werden. Oder? - Grüße --MMG (Diskussion) 12:18, 6. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Man sollte froh sein, dass noch niemand die Überschrift 2. "Hauptstädte deutscher Länder und Bezirke" zum Anlass genommen hat, hier auch noch sämtliche Regierungs- und alle anderen Bezirke aufzulisten ... Nein, am besten wäre es, hier wirklich nur Hauptstädte souveräner Staaten und Landeshauptstädte in Bundesstaaten aufzuführen. --Ememaef (Diskussion) 17:11, 29. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Überarbeiten 2[Quelltext bearbeiten]

Mein Vorschlag ist, den ganzen Artikel wegen TF etwas aufzuräumen:

  1. Alles, was vor 1797/1806 liegt, also sich aufs HRR und vorher bezieht, mangels Bezug zum Lemma radikal löschen. Das HRR und seine Vorgängerreiche hatten keine "Hauptstädte". Es gab unterschiedliche Städte mit unterschiedlichen Funktionen: Residenzstädte, Wahl- und Krönungsorte, Kanzleisitze, Reichstagssitze, Gerichtssitze, Aufbewahrungsorte von Reichskleinodien usw. – alles keine Hauptstädte im eigentlichen Sinn. Abgesehen davon ist es ohnehin fraglich, das HRR und Vorgängergebilde als "Staaten" anzusehen, die über eine zentrale Verwaltung oder gar Hauptstädte verfügen können. Zudem: Die aus damaliger Sicht tatsächliche sowie namensgebende Hauptstadt des HRR war bisher gar nicht benannt.
  2. Da die unzähligen deutschen Fürstentümer und Territorien des alten Reiches bisher nicht benannt sind und für diese der moderne Staatsbegriff mehr als fragwürdig erscheint, sollten wir diese nicht aufnehmen. Genauso ist es sinnvoll, die Rheinbundstaaten entfallen zu lassen, da diese zwar im irgendwie "deutschen" Kulturraum/geographischen Raum liegen, aber schwerlich als deutsche Staaten anzusprechen sind; zudem wirbelt der Wiener Kongress nochmal einiges durcheinander, sodass erst ab 1815 die grundlegende Ordnung hergestellt wird, die (mit dem großen Bruch 1945) bis heute andauert. Daher ist hier eine sinnvolle Zeitgrenze für die deutschen Staaten ab 1815 zu setzen; für den Gesamtstaat noch später (s.u.)
  3. Begrenzung auf Hauptstädte souveräner deutscher Staaten. Derzeit führt die Liste z.B. auch Präfektursitze französischer Departments auf deutschem Gebiet (die zu ihre Zeit Bestandteil Frankreichs waren) sowie Provinzhauptstädte deutscher Gliedstaaten und Hauptstädte von Parteiorganisationseinheiten – auch das ist mit dem Begriff einer "Hauptstadt" kaum in Einklang zu bringen.
  4. Genauso sind die Bezirksstädte der DDR keine Hauptstädte, sondern Verwaltungssitze ähnlich der (westdeutschen) Regierungsbezirke und daher hier nicht als Hauptstädte staatlicher Gebilde anzusprechen.
  5. Begrenzung auf tatsächliche Hauptstädte, so wie sie auch hier in WP als solche definiert sind, d.h. solche, die per Gesetzeskraft zur Hauptstadt erklärt wurden, oder wenn ein solches Gesetz nicht vorliegt, Städte, die aufgrund Gewohnheitsrechtes in ihrer Zeit als Hauptstadt anerkannt waren. Damit kann diese ins beliebige ausufernder Liste der Sitze "Gesamtstaatlicher Institutionen" entfallen (inwieweit hat z.B. der Sitz des Bundesarbeitsgerichtes Hauptstadtcharakter?) sowie auch die Listen abweichender Verfassungsgerichtssitze etc.
  6. Entfall provisorischer Regierungssitze (z.B. Flensburg 1945; für drei Wochen saß dort ein kleiner Rest der Reichsregierung mehr aus Zufall – alles andere als eine Hauptstadt), Verwaltungssitze zeitweise besetzter Gebiete und Präsidiums- oder Tagungsorte überstaatlicher Organisationen bzw. Staatenbünde, das betrifft insbesondere den Rheinbund, ggf. auch den Deutschen Bund, der zwar einen fixen Tagungsort (Frankfurt), aber keine dezidierte Hauptstadt hatte (konsequenterweise benennen die Hauptartikel dazu auch explizit keine Hauptstadt).
    Erstes hier zu berücksichtigendes gesamtdeutsches Staatswesen im modernen Sinne dürfte der Norddeutsche Bund sein (so ist es innerhalb der WP konsequenterweise auch in der Vorlage:Navigationsleiste_deutsche_Staatssysteme aufgeführt); Berlin war darin zwar nicht verfassungsgesetzlich als Hauptstadt geregelt, aber tatsächlich Sitz der agierenden gesamtstaatlichen Verfassungsorgane, insbesondere des Bundespräsiden bzw. ab 1871 des Kaisers.
  7. Verwaltungssitze deutscher "Schutzgebiete" sind weder Hauptstädte, noch deutsch, noch sind die Schutzgebiete Staaten; diese Teilliste gehört nicht hierher.
  8. Zeitweise annektierte Gebiete (1938-1945) anderer souveräner Staaten sind kaum als deutsche Hauptstädte anzusprechen.
  9. Zusammenfassung der redundanten Nennungen. Einzelne Hauptstädte verloren natürlich ihre Funktion, wenn das zugehörige Staatswesen entfiel, z.B. infolge preussischer Annexionen in 1866. Dafür müssen wir aber nicht so fein unterteilen, dass davon nicht betroffene Staaten, wie der von 1806 bis heute durchgehend existierende Staat Bayern mit seiner Hauptstadt München insgesamt acht mal wiederholt wird. Kann man das ggf. in einer Tabelle zusammenfassen? Ansonsten kann man durchaus aufgrund der großen Kontinuitäten alle Hauptstädte in einer fortlaufenden Liste zusammenfassen und jeweils vermerken, von wann bis wann sie welchem Staat als Hauptstadt dienten – erstdann hätte man auch die im Lemma benannte Liste der deutschen Hauptstädte und nicht eine Liste von Listen.

-Grüße --MMG (Diskussion) 00:38, 23. Mai 2014 (CEST) Nachtrag: Einen Entwurf habe ich in Arbeit unter: Benutzer:Mmg/Liste der deutschen Hauptstädte - Grüße --MMG (Diskussion) 01:05, 23. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]