Diskussion:Lustrum

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Lustrum bezeichnet ebenso einen Buchstandsbericht - formeller Vermerk über die Übereinstimmung von Grundbuchsgesuch mit dem bestehenden Grundbuchskörper. Siehe bspw hier und hier --Senf (Diskussion) 20:14, 23. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]