Diskussion:Maltzahn

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Ich habe "mecklenburgisch vorpommerscher" Uradel deshalb in "mecklenburgisch" geändert, weil es das Land Mecklenburg-Vorpommern erst seit 1945 (bzw. endgültig seit 1990) gibt. Die Familie Maltza(h)n stammt nun in der Tat ursprünglich aus Mecklenburg, daß sie später auch in Pommern ansässig war, ändert nichts daran, daß sie mecklenburgischer Uradel ist. (21:48, 8. November 2009, Prof. Dahn)

Sachlich keinerlei Einwände; ich wundere mich auch über die Angabe. Aber das Adelslexikon in der aktuellen Auflage (1997) schreibt - anders als bei vielen anderen Geschlechtern des meckl. Uradels - bei den Maltza(h)n: "Meckl.-Vorpomm. Uradel". Grund dafür ist anscheinend die Differenz zwischen der urkundl. Ersterwähnung (1194) und dem tatsächlichen Beginn der Stammfolge (1256/83) mit einem Namensträger in Gadebusch. Anscheinend meint die Adelsgenealogie hier "Meckl.-Vorpomm." als Umschreibung der Region. Angesichts der Wertigkeit der Quelle kann man das nicht übergehen. Ich schalte eine Stufe zurück und bau 'n paar Einzelnachweise ein. --STA 21:59, 8. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Auf der Familien-Website heißt es:
"Die Maltza(h)n zählen zum mecklenburgisch vorpommerschen Uradel. Gemäß älteren Werken zur Familiengeschichte soll die Familie aus der Gegend um Ratzeburg stammen, wo ab 1246 auch der Ort Molzahn belegt ist. Der erste urkundlich genannte Vorfahre ist Bernhardus de Mulsan, ein bischöflich ratzeburgischer Lehensträger im Jahr 1194. Bernhard und seine Nachkommen erwarben neben Besitztümern bei Ratzeburg auch Lehen der Fürsten von Mecklenburg bei Gadebusch. Ein Johannes de Multzyan war Burgmann in Gadebusch und erscheint um 1230 unter den Zeugen des mecklenburgischen Fürsten Johann I. und wurde von diesem nach der Eroberung der Vogteiburg zu Kummerow dort als Vogt eingesetzt. Nach dem Vergleich von Mecklenburg und Pommern von 1240 blieb Johann dort Vogt und war damit auch Vasall der pommerschen Herzöge." (Familiengeschichte)
Hier wurde offenbar die Formulierung aus dem Adelslexikon übernommen (vielleicht sogar die aus unserem Artikel hier) und das Jahr 1194 bezieht sich auf den Isfriedschen Teilungsvertrag. Dennoch halte ich die Bezeichnung mecklenburgisch vorpommersch nicht für besonders glücklich (und vermutlich durch die Fusion von 1990 inspiriert), denn die Ursprünge liegen klar in Mecklenburg und zwar im westlichsten Teil. Der Isfried'sche Teilungsvertrag mit der Ersterwähnung von 1194 betrifft sogar das Bistum Ratzeburg, und das lag westlich von Mecklenburg. Pommersche Vasallen wurden sie eben erst 1240 durch die Rückgabe von Kummerow an die Pommernherzöge; 1450 kamen übrigens Schloss, Stadt und Vogtei Kummerow auch wieder an Mecklenburg, zu dem es bis heute gehört. Üblich ist einleitend aber der regionale Urspung, nicht die spätere Verbreitung, das wird dann meist im zweiten Halbsatz erläutert, etwa: "ab 1240 wurden sie auch pommersche Vasallen". Vorpommern ist ein regionaler Begriff, der viel, viel jünger ist. Einen vorpommerschen Uradel gibt es nicht, nur einen pommerschen; es gab zwar die längste Zeit zwei pommersche Herzogtümer, aber keines von ihnen war deckungsgleich mit Vorpommern. Dei säben Dörper (Rottmannshagen, Wolde, Zettemin, Pinnow mit Duckow u.a.) des Stammes Sarow kamen auch erst nach und nach an die Maltzahn und bildeten im übrigen eine ganz von Mecklenburg umschlossene pommersche Enklave, die allerdings erst 1937 Mecklenburg zugeschlagen wurde. Historisch reden wir also weniger von Geografie als von der Lehnshoheit der Herzöge von Pommern über einige Grenzgüter. Das sollte aus der Einleitung hervorgehen, ebenso der mecklenburgische Ursprung und Schwerpunkt. Außerdem müsste man dann in der Einleitung noch einen Satz über Niederschlesien anfügen, denn die Freie Standesherrschaft Militsch in Niederschlesien (mit zuletzt zwölf Gütern, von 1591 bis 1945) war ein wirklich bedeutender Besitz. --Equord (Diskussion) 19:25, 27. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Sachlich ist 'mecklenburgisch vorpommerschen Uradel' im Adelslex. natürlich ziemlicher Unsinn und ahistorisch. Ich denke aber, das Adelslex. versteht 'mecklenburgisch vorpommersch' (ohne Bindestrich!?!) nicht politisch, sondern als (Kultur-) Region, was für die Aussage Sinn bringen könnte. Bei jeglichen Abweichungen in WP also stets und unbedingt kommentieren! Sonst wabert das Thema ständig hin und her. - UND: Ist es in solchen Fällen nicht überhaupt zweckmäßiger, auf eine wirklich belegbare urkundliche die Ersterwähnung des frühesten Namensträgers abzustellen??? In solchen Ursprungsaussagen stecken doch allzuoft alte Familienlegenden, die niemand wirklich beweisen kann! Übrigens: die Zugehörigkeit zum 'mecklenburgischer Uradel' definiert sich m.W. erst durch Urkundenlage im 16. Jh. -- STA (Diskussion)). 17:51, 31. Jan. 2020 (CET)[Beantworten]
Das mit der Urkundenlage im 16. Jh. steht im Widerspruch zu den zahlreichen, viel früheren Jahreszahlen im Artikel, die m.E. fundiert und gesichert sind. Es gibt eine mehrbändige Chronik der Maltzahn mit Quellen und oft wörtlichen Zitaten des Archivmaterials. Auch die Ersterwähnung 1194 im Isfriedschen Teilungsvertrag ist gesichert.--Equord (Diskussion) 11:06, 7. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]
Um solche frühen Nachweise geht es auch garnicht. In Mecklenburg wurde viel später - womöglich erst im 19. Jh. und sicherlich vor dem Hintergrund der seit dem 18. Jh. inflationär explodierenden Zahl weiterer Nobilitierung und dem Hineindrängen solcher Neuadeligen in meckl. Gutsbesitz und damit politische Mitentscheidungsbefugnisse - der Begriff „Eingeborner Adel“ (Uradel) definiert. Zum Eingebornen Adel (Uradel) wurden in Mecklenburg fortan nur noch jene adeligen Familien gezählt, welche 1523 zu den Unterzeichnern der Landständischen Union zählten und auf deren Urkunden namentlich benannt sind. Die MALTZA(H)N (Moltzan) sind natürlich darunter. -- Gruß, STA (Diskussion)). 11:58, 7. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

"Das gespaltene Stammwappen zeigt rechts in Blau zwei abgerissene goldene Hasenköpfe und links in Gold am Spalt einen entwurzelten roten Weinstock mit einer roten Traube zwischen zwei roten Blättern." (21:48, 8. November 2009, Prof. Dahn)

- müsst es nicht "links in Blau.... und rechts in Gold" heißen

(nicht signierter Beitrag von 79.194.211.105 (Diskussion) )

Nein, da Wappenschilde immer aus der Sicht des sie tragenden, also von hinten gelesen werden. Das bedeutet, dass rechts und links gegenüber der Vorderansicht vertauscht sind.-- · peter schmelzle · d · @ · 22:47, 1. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Möchte das Lemma zur Vereinheitlichung auf Maltzahn (Adelsgeschlecht) verschieben. Gibt es Einwände? --STA 12:42, 12. Jun. 2009 (CEST)[Beantworten]

Nomina uero eorum sunt hec, qui iurati talem ordinationem fecerunt: de Raceburgh: Bernardus de Mulsan[Quelltext bearbeiten]

Aus welcher Stelle der Urkunde ergibt sich die Eigenschaft des Bernardus de Mulsan als Lehnsmann des Bischofs  ?--Zweedorf22 (Diskussion) 23:22, 6. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Georg Julius von Maltzan (1680-1714)[Quelltext bearbeiten]

Bitte für Georg Julius von Maltzan (1680-1714) Gerichtsherr von Penzlin, Lehnherr in Peckatel, Hexenverfolger zuvor eigenes Lemma ausarbeiten! Die Identifikation in der Geschlechtsgeschichte ist unklar (Nr. 442: Georg Julius (1656-1714) ODER Nr. 444: Georg Julius (1679-1708), dessen So., beide auf Penzlin). --- STA (Diskussion)). 08:50, 29. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

Das erst hierdurch 2020 eingefügte Zitat von Jakob Christoph Iselin habe ich unter der Überschrift Legendenhafte Ursprünge zunächst mal aus dem Fließtext des Abschnitts Geschichte herausgenommen und ans Ende verschoben. Ich plädiere aber stark dafür, diesen typisch barocken Fantasie-Schwulst ganz zu löschen und werde dies auch zu gegebener Zeit tun. Ähnliches findet man zu fast allen alten Familien, aber es wird hier - zu Recht - meist nicht zitiert. --Equord (Diskussion) 20:29, 3. Sep. 2022 (CEST)[Beantworten]