Diskussion:Marktgemeinde
| Die Löschung der Seite „Marktgemeinde“ wurde ab dem 6. Mai 2008 diskutiert und abgelehnt. Für einen erneuten Löschantrag müssen gemäß den Löschregeln neue Argumente angegeben werden. |
Ein Titel ohne Recht soll sagen, dass es heute keinerlei praktische Bedeutung mehr habe, ob eine Gemeinde sich als Marktgemeinde bezeichnet oder nicht, wenn sei Markt, Wochenmarkt, Jahrmarkt oder eine Weltausstellung veranstalten möchte gelten andere Kriterien, als der Titel, ob neu erworben oder noch aus der Obrigkeitszeit geerbt. Das ist heute wirklich nur noch Beiwerk, Dekoration und PR. :-) Alles Unklar? -- Ilja
Soweit ich weiß, bezieht sich der Name "Marktgemeinde" nicht auf eine normale Gemeinde, sondern stellt unter den Gemeinden eine Sonderform dar. Bei eine "Marktgemeinde" gehört zum administrativen Kommunalgebiet nur das Gebiet des Ortes an sich - also ohne umgebende kleinere Ortschaften und Weiler. Somit hat die Marktgemeinde eine Sonderstellung unter den Gemeinden, da es sich um eine Selbstverwaltung handelt - sprich also alle Mitglieder der Gemeinderates aus dem Ort selbst stammen müssen. Der Titel "Marktgemeinde" bleibt auch erhalten, wenn zu einem späteren Zeitpunkt andere Ortschaften in das Kommunalgebiet eingegliedert wurden. Eine Löschung dieses Artikels oder eine Veränderung, wie sie durch den Benutzer "Ilja Lorek" geschehen ist ist somit meines Erachtens nicht sinnvoll. Ich beantrage eine Rückgängigmachung.
[Bearbeiten] Sudetenland?
Es existiert eine Liste der Marktgemeinden im Sudetenland. Es müsste ein fachlicher Bezug in diesem Artikel hier gemacht werden, um zu klären, wie das Lemma dort verstanden wird; das Sudetenland gehörte ja nicht zu Bayern, Österreich oder Südtirol, zumal nicht im heutigen Sinne dieser Begriffe.--Xeno06 11:57, 26. Jul. 2010 (CEST)