Diskussion:Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

er ganze Artikel erscheint sehr stark Pro MDK zu sein. Weder Ärzte noch Patienten die mit dieser Einrichtung zu tun haben, dürften im Regelfall eine gute Meinung von diesen "Ärzten" haben. Habe jedenfalls noch keinen gehört oder getroffen der eine gute Meinung hatte.

Im Regel Fall treffen die Mitarbeiter dieser Einrichtung nur Entscheidungen am grünen Tisch, ohne Bezug zu den Tatsachen, die wichtigste Entscheidungsgrundlage ist wieviel Geld man der Krankenkasse sparen kann. Wobei diese Organisation häufig knapp davor ist über echte Leichen zu gehen. Aber eine echte juristische Möglichkeit die Entscheidungen anzuzweifeln gibt es nicht. Oder kennt jemand Möglichkeiten ?

Wenn hier etwas nicht dem neutralen Standpunkt entspricht, dann ja wohl eher dieser Diskussionsbeitrag, oder? --Thomas S. 13:16, 25. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]


Der Artikel ist in jedem Falle tendenziös. Er ist geradezu eine Ode an den MDK, der eben nicht unabhängig ist, sondern Interessenvertreter der Krankenkassen.


sinn und zweck dieses artikels ist es, den mdk als einrichtung vorzustellen, seine aufgaben und funktionen darzulegen. diese informationen beruhen auf fakten. eine wertung in irgendeiner weise kann ich in diesem artikel nicht erkennen. tendenziös ist hier m. e. alleine der diskussionsbeitrag von thomas s. anscheinend geprägt von personlichen negativerfahrungen. aber wikipedia sollte nicht die plattform für eine streiterei sein, die jemand im realen leben schon einmal verloren hat. zugegeben, der diesem vorhergehende satz scheint tendenziell nahe der grenze zur subjetivität zu sein ;-) --CookieTG 17:50, 7. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Meinst du meinen Kommentar "Wenn hier etwas nicht dem neutralen Standpunkt entspricht, dann ja wohl eher dieser Diskussionsbeitrag, oder?" zu dem anonymen Absatz ganz oben? Was ist daran tendenziös? --Thomas S. 00:43, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
ich mein damit den absatz "Im Regel Fall treffen die Mitarbeiter...". dass das eine subjetive anschauung ist, darüber brauchen wir glaub ich nicht diskutieren. die aufgaben und die wirkungsweise des mdk sind klar gesetzlich geregelt: §§ 275 - 283 fünftes buch sozialgesetzbuch (sgb v). lies mal nach. --CookieTG 18:15, 8. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]
Ach so, der Absatz ist aber nicht von mir, wie man sieht ist er anonym eingestellt worden, mein Beitrag ist eingerückt. Der betr. Absatz ist es, den ich als nicht dem neutralen Standpunkt entsprechend betitelt habe. Darum für die Zukunft die Bitte: Erst genau lesen, dann schreiben. --Thomas S.
ok, sorry. ich nehm mein geschwätz zurück und behaupte das gegenteil. --CookieTG 10:30, 9. Mai 2007 (CEST)[Beantworten]

Es ist generell IMMER tendenziös, wenn kein Abschnitt zur Kritik wenigstens ANVISIERT wird. Da gibt es kein Gerede der Welt, auch nicht die typische pseudo-objektive Verwässerungstaktik wie von Thomas S., welches das unterbinden kann. --188.106.250.180 01:20, 6. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Neutralität?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mal den Baustein reingesetzt, da meiner Meinung nach eine Einseitigkeit und mangelnde neutrale Form diesen Artikel prägen. Es wird zuwenig auf die Schattenseiten eingegangen. Dieses gehört m.M. nach aber dazu.--Der Reisende 13:01, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deutlich besser nach Andantes Bearbeitung.--Der Reisende 08:57, 27. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich kann in diesem Artikel nur wenig Tendenzen erkennen. Er orientiert sich im wesentlichen an den in den §§ 275ff SGB V normierten Aufgaben des MDK und ist insoweit auch sachlich richtig. Die Frage, ob der einzelne MDK diese gesetzlichen Aufgaben im Einzelfall "gut" oder "schlecht" erfüllt, ist eine reine Wertungssache, die hier m.E. nicht hingehört. Der MDK ist ein sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen, das den fehlenden medizinischen Sachverstand bei den Kranken- und Pflegekassen ausgleichen soll und sicherstellen soll, dass alle gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten bei bestimmten Leistungsfällen nach gleichen Kriterien und neutral beurteilt werden. Es gibt eine Vielzahl von medizinischen Beurteilungen, die der MDK vor Ort und nicht vom "grünen Tisch" vornimmt (Krankenhausbegehungen, Feststellung der Pflegestufe). Gegen Entscheidungen des MDK kann der Versicherte nicht vorgehen, da die rechtswirksame Entscheidung letztendlich die Kranken- bzw. Pflegekasse trifft. Gegen diese Entscheidung und auch gegen die darin enthaltenen medizinischen Aspekte steht jedem Begünstigten oder Belasteten die Möglichkeit des Widerspruchs und anschließend auch der Weg zu den Sozialgerichten offen. --Achim Reichel 21:37, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


betr: 2. Bericht des MDK (bundesweit) zur Pflegequalität 2007

Erste Anmerkungen von mir zum 2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI Qualität in der ambulanten und stationären Pflege (am 31. August 2007 veröff. über 200 Seiten) befinden sich, um Doppelungen zu vermeiden, auf der Diskussiosseite zur Pflegequalität

PS: Inzwischen bei Links den aktuellen Link eingestellt (4. Sept)

Den QS-Baustein entferne ich jetzt, weil ich auch nicht sehe, was nicht NPOV ist. Gruß -- Aaaah 07:05, 1. Sep. 2007 (CEST)

Neutralitätsdiskussion von der stillgelegten Wartungsseite[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel ist eine einseitige Beschreibung des MDK aus Sicht desselben. Dier kritische Stellungnahme und die Nachteile des Systems fehlen völlig. Aus diesem Grunde erachte ich diesen Artikel als nicht neutral.--Der Reisende 13:08, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Was meinst Du konkret mit Nachteile des Systems? Solche wären mE nur dann in dem Artikel zwingend aufzuführen, wenn sie konkret den medizinischen Dienst beträfen. --Frank Reinhart

Ich kann in diesem Artikel nur wenig Tendenzen erkennen. Er orientiert sich im wesentlichen an den in den §§ 275ff SGB V normierten Aufgaben des MDK und ist insoweit auch sachlich richtig. Die Frage, ob der einzelne MDK diese gesetzlichen Aufgaben im Einzelfall "gut" oder "schlecht" erfüllt, ist eine reine Wertungssache, die hier m.E. nicht hingehört. Der MDK ist ein sozialmedizinisches Beratungsorgan der Kranken- und Pflegekassen, das - den fehlenden medizinischen Sachverstand bei den Kranken- und Pflegekassen ausgleichen soll und - sicherstellen soll, dass alle gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten bei bestimmten Leistungsfällen nach gleichen Kriterien und neutral beurteilt werden. --Achim Reichel 21:39, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sozialmedizinische Expertengruppe[Quelltext bearbeiten]

Für zentrale Begutachtungs- und Beratungsfelder der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) wurden in der MDK-Gemeinschaft sozialmedizinische Expertengruppen (SEG) eingerichtet. Eine wesentliche Aufgabe der SEGn ist die Herstellung bundesweit einheitlicher Begutachtungsstandards. Darüber hinaus vertreten die SEGn die Krankenkassen in Arbeitsgruppen auf Bundesebene wie z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder der Unterausschüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die SEG setzen sich aus sozialmedizinischen Experten der einzelnen MDK zusammen. Folgende SEG bestehen derzeit:

  • SEG 1 – Leistungsbeurteilung / Teilhabe
  • SEG 2 – Pflege / Hilfebedarf
  • SEG 3 – Versorgungsstrukturen
  • SEG 4 – Vergütung und Abrechnung
  • SEG 5 – Hilfsmittel und Medizinprodukte
  • SEG 6 – Arzneimittel
  • SEG 7 – Methoden- und Produktbewertung

Inhalt geparkt zur weiteren Verwurstung. -- Andreas Werle 18:45, 1. Feb. 2009 (CET)[Beantworten]

Wieso gibt es unter diesem Punkt lediglich den Verweis, und keine Angaben über die Art der Kritik? Unter dem weiterführenden Link steht nämlich zum Thema MDK auch nichts nennenswertes an Kritik, lediglich eine Ergänzung zur Rechtslage, die man auch hier einbauen könnte. -- Pegepf 15:59, 6. Mai 2009 (CEST)[Beantworten]

Der Punkt "Kritik" ist inzwischen vollständig verschwunden. Der gesamte Artikel ist nun erneut eine einseitige Darstellung dessen, was der MDK sein SOLLTE. In der Realität ist er jedoch immer wieder Gegenstand heftiger Kritik, wobei insbesondere die Neutralität des MDK immer wieder in Frage gestellt wird. Es ist natürlich richtig, dass der MDK nach der Gesetzeslage die Krankenkassen "unterstützen" soll, so wie es der Artikel darstellt. Ob er das jedoch tatsächlich so unparteiisch tut, wie es im Sinne des Gesetzes wäre (und ob er somit seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommt oder nicht), ist umstritten. Diese Kritik würde in einen neutralen Artikel unbedingt hineingehören.

--ETA (Diskussion) 11:08, 21. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Bringt uns jetzt auch nicht weiter, da noch immer nicht die Art der Kritik klar ist. Wenn es Presseberichte (über größere Verfehlungen oder allgemeine Kritik) gibt, nur her damit. --Keks um 16:57, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]
Die Art der Kritik besteht darin, dass dem MDK mangelnde Unabhängigkeit vorgeworfen wird. Kurzes Googeln ergibt eine Fülle an Treffern. Einige Beispiele:
"(...) Die aus gesundheitspolitischer Sicht grundsätzlich gebotene Kontrollfunktion bei Krankschreibungen empfinden demnach viele als wenig patientenorientiert. Krumwiede zufolge sollte der Gesetzgeber auch deshalb handeln, weil „durch die derzeitige Praxis das Vertrauen in ein solidarisches Gesundheitssystem unterhöhlt wird, das sich am tatsächlichen Gesundheitszustand der Versicherten orientiert“. (...) Kontrollinstanzen wie der MDK sollten von den Betroffenen „als unabhängig erlebt werden und nicht wie ein verlängerter Arm der Krankenkassen erscheinen“."(https://www.gerechte-gesundheit.de/news/detail/mdk-praktiken-ernten-scharfe-kritik.html)
oder: "Wir sehen, dass die Ärzte beim MDK zunehmend unter dem Abhängigkeitsverhältnis zu den Kassen leiden" (BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Bundesverbands Deutscher Internisten) https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/971745/bdi-mdk-muss-unabhaengig-werden.html
oder: "Während sich manche Vertreter der Medizinischen Dienste als Hüter von Qualität und evidenzbasierter Medizin sehen, begegnen ihnen Ärzte und Patienten mit Skepsis und fragen: Warum sollte der MDK neutral prüfen? Es handelt sich ja um einen Dienst der Krankenkassen, und die zahlen die Leistungen. Diese Struktur dürfte ein entscheidender Grund dafür sein, dass Ablehnungen als willkürlich empfunden werden." (https://www.aerzteblatt.de/archiv/145361/Medizinischer-Dienst-der-Krankenkassen-Ist-der-Ruf-erst-ruiniert)
oder: "Die Überlastung der MDK-Mitarbeiter habe auch für die Patienten, die auf ein faires und medizinisch korrektes Urteil angewiesen sind, negative Konsequenzen, lautet das Resümee des Rechnungshofs. Fünf der 16 Medizinischen Dienste, die grob nach Bundesländern sortiert sind, hätten zwischen einem und zwei Drittel ihrer Fälle von externen Gutachtern erledigen lassen - also von Privatunternehmen oder Experten, die hauptberuflich in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Arztpraxen arbeiten. Tendenz steigend. Das sei problematisch, weil diese Experten in einem "Interessenkonflikt" stünden, heißt es im Rechnungshofbericht. Ihre medizinischen Einschätzungen seien nicht unabhängig von den finanziellen Interessen ihres Arbeitgebers, zum Beispiel." (https://www.sueddeutsche.de/politik/gutachter-im-schatten-des-zweifels-1.3646229)--ETA (Diskussion) 18:42, 22. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

"Kein Rechtsmittel"[Quelltext bearbeiten]

Der Absatz über die Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch den MDK liest sich so, als könne man dagegen nichts tun. Es ist zwar richtig, dass man gegen die Feststellung an sich nichts tun kann, sondern nur gegen den darauf fußenden Verwaltungsakt der Krankenkasse - aber im Ergebnis kann man sehr wohl etwas tun. Diese irreführende Darstellung sollte so nicht stehen bleiben. Wenn sie jemand wieder einfügen will, dann möge er bitte auch dazu schreiben, dass die Feststellung zwar für die KK bindend ist und die Vermutung der Richtigkeit der ärztlichen AUB beseitigt, aber gleichwohl widerlegt werden kann und im Rechtsstreit nur ein Beweismittel unter anderen ist. Den Leser im Glauben zu lassen, eine Gesundschreibung durch den MDK sei unanfechtbar und endgültig, ist schlicht irreführend. --Snevern (Mentorenprogramm) 18:47, 29. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

15 MDK bei 16 BL[Quelltext bearbeiten]

Berlin ist kein altes Bundesland. Auch Westberlin hatte eigentlich immer einen Sonderstatus. Man konnte die Privatisierungsschiene der Einrichtung von MDK als e.V. in den NBL in Berlin nicht "fahren", weil West-Berlin den MDK, der ja Ende der 1980er Jahre aus den LVAen ausgegliedert wurde, deren Strukturteil er wohl ca. seit 1934 war als Bestandteil der Gemeinschaftsaufgaben der KV, die damals gesetzlich dort angesiedelt worden waren, zur AOK gehörte. Bei der Berliner AOK wiederum hatte man DO-Angestellte, also beamtenähnliche Beschäftigte/Bedienstete. Das war ein Hindernis für die Übernahme bei der Umwandlung zum e.V. Man hätte wohl eine komplizierte Konstruktion gebraucht wie es bei der Übernahme der Beamten aus den Bundesbetrieben oder Betriebsverwaltungen (Postministerium als Bundesverwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau laut Grundgesetz damals verankert und ähnlich die Bahn) war und bis heute ist. Die LVAen hatten sowieso Beamte neben Arbeitern und wohl auch Angestellten, hinzu kamen dann Tarifkräfte nach einem sog. Haustarif und zweifellos außertarifliche Angestellte auf der Leitungseben bei der Ausgliederung ab ca. 1988. Ich bin nicht sicher, ob Berlin gar keine Beamte hatte, habe aber seinerzeit (1992-1999 war ich in HH tätig beim MDK) nur von den Dienstordnungsangestellten gehört. Dass die West-MDK KdöR blieben und als öffentlicher Dienst rechnen, ist wohl vor allem der noch bestehenden Beamtenschaft (aktiver Dienst und Versorgungsansprüche, keine Begründung neuer Beamtenverhältnisse mehr) zu danken. Sonst hätte man die Privatisierungsschiene gleich voll durchgezogen. Man hat sich damals auch sehr schwer getan, die VBL-Zusatzversorgung zu übernehmen, als man den Haustarif einführte, mit dem der BAT mit Brachialgewalt einseitig vom Arbeitgeber abgelöst werden sollte, was zumindest in Hamburg letztlich nicht gelang, da sich das Personal wehrte, genauso bei der Einführung einer bundesweiten EDV-Lösung, die Hamburg nicht übernahm, weil das Personal Bedenken äußerte. Die Bedenkenträger wurden erst von oben fertig gemacht, dann stellte sich der Geschäftsführer hin und trötete: Wir stehen nun bundesweit an der Spitze mit dem modernsten und besten System aller MDK in ganz Deutschland (dank seines Personalrats, das hat er nicht dazu gesagt, vorher hieß es wörtlich vom Ärztlichen Leiter in Sekundanz des Geschäftsführers: "Sie sind doch nicht die Polizei!" Hat ihm aber nicht geholfen. Der ÄL wurde bald darauf abgeschossen per fristloser Kündigung, dann Aufhebung, die Bestand hatte. Später soll er sich suizidiert haben.) Die Fusion zwischen MDK SH und MDK HH zum MDK Nord war ca. Anfang der 2000er Jahre.--Frankenschüler 21:01, 10. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Die MDK-Tätigkeiten für die Pflegeversicherung fehlen noch[Quelltext bearbeiten]

Alle Einstufungen für die Pflegeversicherung beruhen auf MDK-Gutachten. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:16, 22. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Abschnitt "Widerspruch gegen..." (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Der komplette o.g. Abschnitt ist m.E. von seiner Formulierung her fernab von allen enzyklopädischen Standards. Ich erhebe nicht den Anspruch, den Wahrheitsgehalt der getroffenen Aussagen beurteilen zu können, aber Formulierungen wie

"Zuvorderst sollte im Widerspruch an den MDK die Diskrepanz erörtert werden, die sich schleichend zwischen Realität und "Fake" bzw. fehlerhafter Einschätzung des Gutachters trollt."

"Vermutlich überfordern auch die diagnostisch nur deskriptiv und schwer zu erfassenden Symptome einer Demenz die kognitiven Kompetenzen einiger Gutachter, da zuvor nur körperliche und "faßbare" Gebrechen einen Pflegestatus definierten?"

"Meist dauert die Begutachtung nur wenige Minuten statt der angekündigten Stunden und die Gutachter ziehen ihre (testierenden) Resultate vermutlich aus dem Gesamteindruck des zu Begutachtenden"

sollten denn doch belegt werden. Sprachlich ist der Abschnitt auch einigermaßen... seltsam. Das würde ich ja korrigieren, aber dazu sollte der Kram halt doch erstmal belegt werden.

--Kaktus (Diskussion) 12:10, 27. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Ääh, nach meinem Verständnis sollte nicht belegt sondern gelöscht werden. Und zwar nicht nur der Widerspruch-Abschnitt, sondern alles, was mit diesen zwei Edits hier rein kam. Ich weiß gerade nicht, über was ich mehr entsetzt sein soll: inhaltlich über diesen Unfug, oder über die Tatsache, dass das tatsächlich gesichtet wurde. Und bitte jetzt nicht erklären, was Sichten bedeutet – ist mir bekannt. @MBq: Räumst Du hier bitte selbst auf? Danke! --rolf_acker (DiskussionBeiträge) 14:58, 27. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Grünes Häkchensymbol für ja erl. @MBq: Großes DANKESCHÖN für die prompte und „geräuschlose“ Erledigung! Grüße, --rolf_acker (DiskussionBeiträge) 02:34, 28. Aug. 2020 (CEST)[Beantworten]

Änderungen für eine Zwischenzeit[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe ein paar Änderungen eingefügt, um den Lesern vielleicht etwas Verwirrung wegen der eigentlich schon seit 01.01.2020 gültigen Änderungen bezüglich der Organisation und Strukturen des MDK zu nehmen. Eigentlich müsste ja der komplette Artikel neu benannt bzw. das Lemma geändert werden, denke ich. Aber das macht auch keinen Sinn, solange die Medizinischen Dienste selbst sich weiterhin "MDK" nennen und der MDS sich weiterhin "Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen" nennt. Also habe ich versucht, diesen "Zwischenzustand" etwas besser darzustellen; keine Ahnung, ob das so bleiben kann. In dem Abschnitt Die Rolle der MDK im Gesundheitswesen habe ich das "jedem Einzelfall" durch "allen Regelfällen" ersetzt, da seit dem 01.01.2012 ein Absatz im SGB V existiert (§ 2 Abs. 1a SGB V), der ausdrücklich bestimmt, dass sterbenskranke Menschen in ansonsten alternativloser Situation auch Leistungen beanspruchen können, für die nicht belegt ist, dass sie "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" sind. Vielen Dank für's Lesen/ggf. Verbessern/Korrigieren. --Cdowntown (Diskussion) 12:37, 17. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]