Diskussion:Medizinisches Versorgungszentrum

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Kleinschreibung von Adjektiven[Quelltext bearbeiten]

Manchmal ärgere ich mich über die zunehmende Unsitte, Adjektive groß zu schreiben. Medizinisches Versorgungszentrum wird außer am Satzanfang „medizinisches“ Versorgungszentrum geschrieben, so steht´s auch im Sozialgesetzbuch: http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0509500 --Hermann Thomas 14:29, 22. Apr 2006 (CEST)

Irgendwie vermisse ich hier das Wort "Ärztehaus". Falls sich jemand in dieser Materie auskennt, möchte ergänzen - entweder als Synonym, falls es eins ist, oder andernfalls terminologisch abgrenzen. N. (ohne Datum signierter Beitrag von 213.183.70.230 (Diskussion) 11:26, 13. Jul. 2006 (CEST))[Beantworten]

Ein Ärztehaus ist nach meinem Verständnis ein Gebäude, das eine größere Zahl von untereinander unabhängigen Arztpraxen beherbergt. Ein medizinisches Versorgungszentrum ist dagegen spätestens seit dem 1.1.2004 gesetzlich definiert eine bürgerlich-rechtliche Gesellschaft zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung, die aus einem fachübergreifenden Zusammenschluß mehrerer Leistungserbringer im Gesundheitswesen besteht. Etwas überspitzt ausgedrückt: ein Unterschied wie zwischen einer Fabrikhalle und einer GmbH.--H. de Groot 11:43, 14. Jul 2006 (CEST)

Änderungen/Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich richtig informiert bin, muß ein MVZ nicht mehr fachübergreifend sein, d.h. es können auch Ärzte gleicher Fachrichtungen ein MVZ betreiben. Ich meine das ergibt sich durch das Vertragsarztänderungsgesetz?

Weiterhin kann der Betreiber wohl auch eine juristische Person sein, muß also nicht zwingend ein Arzt, Krankenhaus oder sonstiger Leistungserbringer sein, sonder kann durchaus auch ein Kapitalgeber, Finanzier oder sonstiges sein? (nicht signierter Beitrag von 62.8.192.250 (Diskussion) 13:47, 29. Nov. 2006 (CET))[Beantworten]

Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) gelten fachgleiche Ärzte als "fachübergreifend" wenn sie unterschiedliche Schwerpunktbezeichnungen haben. Dies gilt nach meinem Kenntnisstand z.Zt. nur für Internisten, bei denen es verschiedene Schwerpunkte gibt. Bsher war es nicht möglich, dass Gastroenterologen (Verdauungstrakt) mit Onkologen (Krebs) und Kardiologen (Herz) alleine ein MVZ gründen, da alle in ihrer FACHarztbezeichnung Internisten sind. Häufig wurde dann noch ein Allgemeinarzt oder hausärztlich tätiger Internist mit hinzugenommen, um den Status "fachübergreifend" zu erfüllen.
Gründer eines MVZ können nur Leistungserbringer i.S.d. SGB V sein. Dies sind u.a. Ärzte, Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Apotheken usw.. Man könnte etwas verkürzt sagen, dass alle Personen und Institutionen ein MVZ gründen können, die irgendeine Leistung mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen, mithin eine "Leistung erbringen" (z.B. Sanitätshäuser, Therapeuten usw.). TOPPEK (ohne Datum signierter Beitrag von Toppek (Diskussion | Beiträge) 15:09, 12. Dez. 2007 (CET))[Beantworten]


Was noch komplett fehlt sind die Änderungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (https://de.wikipedia.org/wiki/GKV-Versorgungsst%C3%A4rkungsgesetz) Damit können zum Beispiel auch Kommunen MVZ gründen. (nicht signierter Beitrag von 80.149.45.90 (Diskussion) 10:29, 4. Aug. 2016 (CEST))[Beantworten]

Bauliche Gegebenheiten und mehr[Quelltext bearbeiten]

Ist denn irgendwie gesetzlich bestimmt, in welcher Form ein MVZ vorliegen kann? Kann eine Röntgeneinrichtung, die ja andere bauliche Gegebenheiten (Strahlenschutz#Röntgenverordnung (RöV) ist da leider nicht sehr informativ) voraussetzt, in einem anderen Gebäude untergebracht sein? Oder das Labor, das von Patienten nicht einmal aufgesucht werden muss? Einrichtungen zur Physikalischen Therapie haben oft ein Bewegungsbadmit anspruchsvoller Statik. Ist es auch möglich, räumlich getrennte Einrichtungen zu einer logischen Einheit MVZ zusammen zu fassen, die nicht unbedingt unter einem Dach angesiedelt sein muss? Wenn es nur ein juristisches Konstrukt ist, können ja weit auseinanderliegende Leistungserbringer zu einem "MVZ Berlin" oder auch "MVZ Südbayern" gehören. Der Begriff "Einrichtung" legt diese Überlegung nahe; der Artikel lässt es offen. Und ich kenne mich nur so weit aus, dass ich diese Sachen fragen kann, nicht beantworten. Ja, das hier habe ich gelesen. --Slartibartfass 07:57, 18. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Ein MVZ kann über mehrere räumlich getrennte Standorte verfügen. Das ist erlaubt. Ein Beispiel: GPR Rüsselsheim mit 3 Standorten: http://www.gp-ruesselsheim.de/08_GPR_Medizinisches_Versorgungszentrum_gGmbH_MVZ/01_GPR_Medizinisches_Versorgungszentrum_gGmbH_MVZ.htm --89.204.153.23 20:15, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]
Es geht noch deutlich weiter: Von Krankenhäusern gegründete MVZ mit einer Anzahl von Außenstandorten, die sich den Patienten als Einzelpraxen zeigen. Zum Beispiel: [1] Was soweit die etwas komplexere Natur des Themas zeigt. Es greift offensichtlich zu kurz, das Konzept MVZ nur als Wiederauferstehung der DDR-Poliklinik (beim angeführten Beispiel ist die Zentrale in der Tat schon örtlich die alte, zwischenzeitlich natürlich renovierte Poliklinik) zu sehen; man könnte vielmehr bereits fragen, ob das Ansätze eines erneuten staatlichen Gesundheitswesens sind, die sich wegen des Wegbrechens der ambulanten Versorgung durch niedergelassene Ärzte herausbilden. --2003:E8:2BDE:F743:E5:ACA3:F14F:A052 23:33, 12. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

MVZ-Insider-Wissen[Quelltext bearbeiten]

Hallo Bazzotto, deine umfangreichen Anfügungen wurden anscheinend von einem Admin unter Hinweis auf fehlende Belege und zu viel "Essay" gelöscht. Mein Vorschlag: falls du Quellen zitieren kannst, bring doch die Hauptpunkte wieder, gekürzt und neutraler formuliert. Dann werden ich und andere dabei helfen, dass diese dort stehenbleiben, falls dies nicht ohnehin nach den Wikiregeln erfolgt. Zumal es sich um wertvolles MVZ-Insider-Wissen zu handeln scheint... Es grüßt dich --Rudolfox 14:30, 6. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Krankenhausgesellschaften[Quelltext bearbeiten]

In einem Absatz (Zulassung und Gründung) steht, dass u.a. Krankenhausgesellschaften nicht Träger eines MVZ sein können. Weiter unten steht (Absatz Entwicklung), dass u.a. Krankenhäusern ermöglicht werden solle, ambulante Leistungen in einem MVZ anzubieten (Aus meiner Umgebung kenne ich auch Krankenhäuser, die MVZ unterhalten). Wie sind diese beiden Absätze miteinander vereinbar? -- Hotti4 09:43, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das lässt sich gut vereinbaren. Die Krankenhausgesellschaften sind Landesverbände, in denen die Krankenhäuser zusammengeschlossen sind. Die Krankenhausgesellschaften sind nicht Leistungserbringer, sondern eher Interessenvertreter. Ein Krankenhaus ist Leistungserbringer und kann ein MVZ gründen. Ein Krankenhaus kann natürlich als Gesellschaft (mit beschränkter Haftung) organisiert sein. In diesem Fall darf die GmbH natürlich auch MVZ gründen. Aber die Gesellschaft ist etwas anderes als das, was man gemeinhin unter Krankenhausgesellschaft versteht. (nicht signierter Beitrag von 87.159.119.209 (Diskussion) 01:30, 16. Nov. 2010 (CET)) [Beantworten]

Zulässige Rechtsformen[Quelltext bearbeiten]

Meines Wissens sind nach § 95 Abs. 1 a SGB V (infolge des Inkrafttretens des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes; 22.12.2011) jetzt nur noch Personengesellschaften, e.G.s und GmbHs zulässige Rechtsformen für MVZs ... (nicht signierter Beitrag von 212.82.237.3 (Diskussion) 16:28, 31. Jan. 2012 (CET)) [Beantworten]

erstmals ambulante Versorgung / angestellte Ärzte[Quelltext bearbeiten]

Diesen Satz habe ich gelöscht. Ambulante Versorgung durch angestellte Ärzte gibt es schon viel länger als MVZs. Vgl. §§ 116-119 SGB V. --89.204.153.23 20:22, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Abschnitt für Steuerberater[Quelltext bearbeiten]

Wieso hat sich eine Abschnitt für Steuerberater in den Artikel verirrt? Finde ich unpassend. --89.204.153.23 20:22, 13. Jan. 2013 (CET)[Beantworten]

Situation in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Die Beschreibung „in der DDR waren Haus- und Fachärzte fast ausschließlich in den Polikliniken tätig“ ist so nicht haltbar. Das mag mancherorts so ausgesehen haben, aber in der Fläche gab es auch in großer Zahl Einzelpraxen zumindest von Allgemeinmedizinern. Vor diesem Hintergrund ist auch der damalige Unmut über die Politik ab 1990 zu sehen, die zunächst von angestellten Ärzten in der ambulanten Versorgung nichts mehr wissen wollte, was in die Abwicklung der Polikliniken mündete, falls es zu keiner weitgehenden Neuaufstellung als Ärztehaus kam. Da sind Strukturen unnötig zu Bruch gegangen, bevor man mit der Einführung des MVZ das Fahrrad noch einmal erfand und sich die Bundesregierung, wie in den Einzelnachweisen bereits nachzulesen, dafür auch noch feierte. --2003:E8:2BDE:F743:E5:ACA3:F14F:A052 23:21, 12. Dez. 2019 (CET)[Beantworten]

Neutralität des Abschnitts "Vorteile"[Quelltext bearbeiten]

Der gesamte Abschnitt wurde von einem Konto eingefügt, das eindeutig ein Werbekonto ist (Einfügung mehrerer Links auf ein Portal namens "monetaris"). Die Inhalte sind entsprechend zweifelhaft bzw. mindestens unausgewogen. --Liaskian (Diskussion) 23:58, 26. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

In der aktuellen Fassung finde ich den Baustein übertrieben, zumal es auch einen Abschnitt "Kritik" gibt. --P170Disk. 11:17, 4. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]