Diskussion:Mehrwertsteuer

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Mehrwertsteuer“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Weiterleitung zu Umsatzsteuer inhaltlich falsch[Quelltext bearbeiten]

Neuer Artikel zur eigentlichen Mehrwertsteuer ist in Vorbereitung

Mehrwertsteuer heißt die Steuer nämlich deswegen, weil aufgrund der Formel Umsatzsteuer ./. Vorsteuer = Zahllast nur der Mehrwert der Ware, also der materielle Wert, den der Weiterverarbeiter / Veredeler in die Sache hineingesteckt wird, letztlich an den Endverbraucher - oder aber den zwischen geschalteten Weiterverkäufer - vollständig weitergegeben wird.

Für mehr Argumente, und wsa sonst noch in den Artikel reinkommen sollte, wäre ich dankbar und verbleibe - mfg --JARU 14:57, 12. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Hallo Jaru, wie kommst Du darauf, der Redirect von Mehrwertsteuer auf Umsatzsteuer sei "inhaltlich falsch"? Wie Du dem Beitrag entnehmen kannst, ist die Bezeichnung der Steuer als "Mehrwertsteuer" (zumindest in Deutschland) als "laienhaft" zu betrachten, denn diese Steuer existiert schlicht nicht. Ich vertrete die Ansicht, dass ein Artikel mit falscher Bezeichnung nicht angelegt werden sollte. Denn auch wenn viele in Deutschlad die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer bezeichnen, so ist dies nicht richtig und sollte nicht auch noch gefördert werden. Warum sich diese Bezeichnung "eingebürgert" hat, steht im übrigen auch im Artikel und zur Vertiefung wird auf die länderspezifischen Situationen Umsatzsteuer (Deutschland) verwiesen, das reicht mMn aus. Grüße von --Omi´s Törtchen ۩ - ± 18:24, 12. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]

Ein zusätzlicher Artikel Mehrwertsteuer ist gänzlich überflüssig. Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer sind identisch und dazu ist alles gesagt. Este 19:05, 12. Nov. 2006 (CET)

So ist es. --Grüße, DINO2411FYI 23:44, 14. Nov. 2006 (CET)[Beantworten]
Ein Redirct auf Umsatzsteuer ist meines Erachtens angemessen. Die sogenannte Mehrwertsteuer ist eben nichts anderes als eine Erhebungsform der Umsatzsteuer (Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug) und das wird im Artikel Umsatzsteuer ganz toll erklärt. --Carl B aus W 11:39, 20. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, Ich bin auch der Meinung das man den Lesern nichts falsches darbieten sollte. In diesem Artikel scheint es so, als wäre die MwSt ein tatsächlich existierde Steuerart aber dem ist nunmal nicht so. Die MwSt ist lediglich ein umgangsprachliches Wort aber kommt nirgends auch nur im Ansatz im Steuerrecht oder generell in einer Gesetzgebung vor. Daher bin ich der Meinung, dass man entweder den Artikel löscht oder ihn in soweit Umschreibt das er nur auf die umgangsprachliche Verwirrung zurück zu füren ist und dazu schreibt das eigendlich die Umsatzsteuer gemeint ist. (nicht signierter Beitrag von 195.244.232.82 (Diskussion) 15:41, 26. Mai 2011 (CEST)) [Beantworten]

So einfach ist es nicht - zum einen ist der offizielle Begriff in der Schweiz "Mehrwertsteuer" (s. enstprechender Artikel), zum Anderen gibt es in der EU die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, die nicht nur mittelbar (Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber im UStG) sondern gegebenenfalls auch unmittelbar (wenn diese Umsetzung nicht bzw. nicht zutreffend erfolgt ist) materielles Recht darstellt.-- 178.203.131.64 20:58, 3. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Die Weiterleitung ist definitiv falsch: Siehe hier ein Beispiel bezogen auf die Wertschöpfungskette: Diskussion:Umsatzsteuer#Wertsch.C3.B6pfungskette --87.164.206.31 14:39, 30. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Auch und gerade »Falsches« gehört als Schlagwort ins Lexikon. Siehe z.B. ProgromFritz Jörn (Diskussion) 16:33, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Länderkatalog Einführung[Quelltext bearbeiten]

Schön wäre welche Länder wann die Mehrwertsteuer einführten. Mir ist bekannt das die Bundesrepublik diese erst 1968 (1969 ??) eingeführt hat. (Österreich ähnlich ??). Eine solche Liste wäre interessant. 188.193.138.24 22:15, 20. Jan. 2011 (CET) Ja das klingt interessant, parallel könnte man auch den aktuellen Satz in % vernerken! (nicht signierter Beitrag von 78.142.147.98 (Diskussion) 08:17, 31. Okt. 2013 (CET))[Beantworten]

Trivium - Märchensteuer?[Quelltext bearbeiten]

"Der Begriff Mehrwertsteuer wird im deutschsprachigen Raum vereinzelt als Märchensteuer verballhornt." Abgesehen davon, dass ich diesen Begriff noch nie gehört oder gelesen habe, kommt mir dessen Nennung in einer Enzyklopädie doch reichlich seltsam vor - inwiefern soll dies wichtig für die Klärung des Begriffs sein? Stammtischbezeichnungen/-beschimpfungen haben hier wohl kleinerlei Relevanz...

-- 178.2.230.251 11:19, 13. Mai 2012 (CEST)[Beantworten]

Richtig, ich entferne es--80.187.106.21 12:43, 23. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Den Begriff Märchensteuer habe ich schon mehrfach gehört, er drückt eine kritische Haltung gegenüber einen als willkürlich empfunden Mehrwert aus. Ob das (un)relevant ist, weiß ich nicht genau. Ich finde es als volkstümlich sarkastischen Wortwitz jedenfalls nicht uninteressant.
Was ich allerdings wirklich relevant finde, ist der aktuelle Prozentsatz der Mehrwertsteuer. Wie kann diese fundamentale Information in dem Artikel fehlen? Sehr merkwürdig. 78.34.38.147 23:29, 21. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

verrechnen vs. in Rechnung stellen[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "verrechnen" sollte m.E. nur für die Verrechnung zweier Forderungen zur Tilgung derselben verwendet werden und nicht als Synonym für in Rechnung stellen. Gerade beim Thema Mehrwertsteuer, wo beispielsweise in der Steuerabrechnung die Steuerforderung auf dem Umsatz mit dem Vorsteuerguthaben verrechnet wird, sollten diese Begriff strikte unterschieden werden. (nicht signierter Beitrag von 193.5.216.100 (Diskussion) 14:09, 24. Mai 2012 (CEST)) [Beantworten]

Hinweis auf Artikel "Umsatzsteuer"[Quelltext bearbeiten]

Hallo, der Satz "Zum Synonym im deutschen Sprachgebrauch siehe Umsatzsteuer." ist für Leute die sich mit dem Thema nicht so auskennen vielleicht ein Bisschen kompliziert formuliert, sogar ich musste ihn zwei Mal lesen bis ich verstanden hab dass das was ich suche unter "Umsatzsteuer" steht (und ich unterstelle mir mal ein mindestens durchschnittliches Textverständnis). Wenn ein Synonym ein Wort mit gleicher Bedeutung ist wäre >>"Zur in Deutschland 'Mehrwertsteuer' genannten Steuer siehe 'Umsatzsteuer'." oder etwas ähnliches denk ich besser verständlich. --StudiSchwabe (Diskussion) 21:24, 23. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Bundesrepublik Deutschland führte zum 01.01.1968 die Mehrwertsteuer mit Sätzen von 5 % und 10 % ein, und hat die Sätze seitdem laufend erhöht.--91.52.156.127 21:32, 23. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

und seitdem stirbt das Kleingewerbe und der Kleinhandel. Der Kausalzusammenhang ist eigentlich klar. Ein Verkäufer lebt von der Marge zwischen An- und Verkauf. Führt der Staat eine Mehrwertsteuer ein, muss der Verkäufer entweder seine Marge erhöhen (weil er ja auch die verteuerten Produkte für den eigenen Lebensunterhalt erwerben muss) oder den Umsatz. Eigentlich funktioniert aber nur letzteres. Aber wenn der Umsatz erhöht wird, ohne ihn insgesamt zu steigern, müssen eben viele Kleine verschwinden. Was in der Tat passiert ist. Zudem müssen die Löhne im Handel gedrückt werden, damit das Unternehmen überlebt. (Trotzdem Quelle pleite, Karstadt pleite, Neckermann pleite, Schlecker pleite und Metro geht es auch nicht gut) (nicht signierter Beitrag von 178.201.160.157 (Diskussion) 12:53, 23. Sep. 2012 (CEST)) [Beantworten]
Klingt ein wenig polemisch. Immerhin muss das Kleingewerbe keine Umsatzsteuer erheben, was bei einem typischerweise überwiegend nichtunternehmerischen Kundenstamm einen erheblichen Wettbewerbsvorteil bedeutet. Die Ursachen für den zunehmenden Schwund des Kleingewerbes müssen wohl woanders gesucht werden. Kleinalrik (Diskussion) 18:25, 11. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Behauptung "Die in Deutschland und Österreich als Umsatzsteuer bezeichnete Steuer ist der Sache nach eine Mehrwertsteuer." ist sachlich falsch, wie sich bereits an der Entstehungsgeschichte erkennen läßt. Korrekt ist die Mehrwertsteuer eine erweiterte Umsatzsteuer und nicht etwa (wie viele fälschlich behaupten) die Umsatzsteuer eine ermäßigte Mehrwertsteuer! Die Mehrwertsteuer entspricht sachlich eher einer Luxussteuer, wird aber oft fälschlich auch für Dinge des täglichen Bedarfs erhoben. Insofern sind Forderungen nach Aufhebung der Umsatzsteuer (angeblich "ermäßigte Mehrwertsteuer") ungerechtfertigt. Korrekt wäre die Steuerabsenkung vieler Produkte, für die gegenwärtig noch Mehrwertsteuer erhoben wird. Wo ist der Hinweis, daß diese Zusatzsteuer durch einen der schlimmsten Politiker eingeführt wurde, den wir je in der BRD hatten? Der Namen dieses Bayern wird wohl dem einen oder anderen noch geläufig sein. (nicht signierter Beitrag von 46.115.149.132 (Diskussion) 12:42, 6. Jun. 2014 (CEST))[Beantworten]

Abkürzung MwSt. in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Wie kommst du darauf das MwSt. die in Deutschland gültige Abkürzung ist? Der Begriff kommt ja im Deutschen Rechtssystem gar nicht vor, ergo gibt es auch keine "richtige" (im juristischen Sinne) Abkürzung. Jeder kann sie so Abkürzen wie er will. z.B. ist MWSt in Deutschland auch gebräuchlich. Der einzige Ort in dem MwSt in einem offiziellen Dokument vorkommt ist MwStSystRL und das ist kein deutsches sondern ein europäisches Dokument. (Europa Rat soweit ich mich erinnere)

Ich würde es einfach für D ersatzlos streichen.

--109.43.170.188 17:28, 3. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Nunja, die Mehrwersteuersystemrichtlinie ist die amtliche deutsche Übersetzung dieses europäischen Dokuments und hat rechtliche bindende Wirkung. Das darf dann ruhig als Beleg für eine korrekte Abkürzung hergenommen werden. Kleinalrik (Diskussion) 00:48, 2. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Das würde ich aus steuerrechtlicher Sicht nicht unterstützen. Der Begriff "Mehrwertsteuer" ist in deutschen Gesetzen NICHT existent und nicht zu finden, er entstammt der Entwicklung dieser richtig Umsatzsteuer genannten Steuererhebung, geregelt im Umsatzsteuer- und anderen Gestzen. Der Begriff "Mehrwertsteuer" ist im Volksmund gebräuchlich und wird bedauerlicherweise selbst von Fachleuten verwendet, eine grausame Angewohnheit. Demzufolge ist auch das Kürzel "MwSt." weder existent, noch zulässig, allein richtig ist das Kürzel "USt."

Aus diesem Grund würde ich die Beiträge "Mehrwertsteuer" und "Umsatzsteuer" bereinigen wollen, damit dieser Unsinn dem User begreiflich gemacht wird.

--Uhlenspiegel (Diskussion) 19:56, 30. Okt. 2013 (CET)[Beantworten]

Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist in Deutschland geltendes Steuerrecht. Insofern ist Mehrwertsteuer auch ein Deutschland gültiger Rechtsbegriff. Das europäische Umsatz- oder Mehrwertsteuerrecht (wie man es nimmt) ist ein Zwitter: Der Sache nach funktioniert es als Mehrwertsteuersystem, da auf jeder Stufe per Saldo nur der Mehrwert besteuert wird. Hinsichtlich der Durchführung der Besteuerung handelt es sich um ein Umsatzsteuerrecht, da auf die Bemessungsgrundlage (Umsatz, Entgelt) in voller Höhe der Steuersatz angewendet wird. Erst in der Steueranmeldung oder -erklärung wird dann die Mehrwertbesteuerung durch den Vorsteuerabzug verwirklicht.
Zur Frage Bereinigung: 1. Umsatzsteuer ist hier nicht als deutsche Steuer zu verstehen, sondern als Typus "Umsatzsteuer". Das Gleiche gilt für Mehrwertsteuer. 2. Für die Umsatzsteuer in Deutschland gibt es einen Artikel Umsatzsteuer (Deutschland). 3. Bereinigung finde ich gut, wenn die beiden genannten Artikel als Beschreibung der Typen verstanden werden. --Michael Metschkoll (Diskussion) 07:19, 31. Okt. 2013 (CET)[Beantworten]
Geehrte Rechtsgelehrte. Es gibt ein Leben außerhalb des Steuerrechts, und Sprache ist etwas, was dort in einfacher Form vorkommt. – Fritz Jörn (Diskussion) 16:41, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Abkürzungen und Steuersätze[Quelltext bearbeiten]

Ich halte die Listung der Steuersätze hier für fehl am Platze, da im Artikel Umsatzsteuer#Umsatzsteuer in EU-Ländern ebenfalls die Steuersätze genannt und gepflegt werden. Wenn ich es mir so überlege, halte ich auch die Abkürzungen hier für nicht hilfreich, sondern würde die entsprechenden Tabellen im Artikel Umsatzsteuer ergänzen. Es handelt sich ja durchgehend um Umsatzsteuer im technischen Sinne. Was meint Ihr? -- Michael Metschkoll (Diskussion) 10:19, 18. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Pro --W like wiki (Diskussion) 13:24, 19. Feb. 2014 (CET)[Beantworten]

Blöder Artikel[Quelltext bearbeiten]

Ein Artikel über die Mehrwertsteuer, in dem nicht steht, wie hoch sie ist? Nicht mal ein Link dazu? Ist wie Schwimmen lernen ohne Wasser! Unbrauchbar!--Laufe42 (Diskussion) 18:28, 25. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Ich wüsste jetzt auch nicht, wie hoch die Mehrwertsteuer ist. In Deutschland? Gibt es keine Mehrwertsteuer, nur eine Umsatzsteuer. In Österreich? Gibt es auch nur eine Umsatzsteuer. Wenn also Kritik, dann bitte sachlich. Im Artikel steht, was die Mehrwertsteuer ist und wie sie sich von der Umsatzsteuer abgrenzt. Man muss halt lesen. Interesse an den Sätzen für die Umsatzsteuer? Die findest Du hier: Umsatzsteuer#Umsatzsteuer_in_EU-L.C3.A4ndern. Nichts für ungut. Gruß -- Michael Metschkoll (Diskussion) 12:04, 26. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]
Es bleibt bei der harsch vorgetragenen Kritik, dass aus dem Artikle(!) nicht ersichtlich ist, was/wie hoch die Mehrwertsteuer ist, insbesondere im Bezug zur Umsatzsteuer. Steuern dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage festgesetzt und erhoben werden. Demzufolge gibt es kein Mehrwertsteuergesetz und damit keine Mehrwertsteuer.--Wikiseidank (Diskussion) 12:38, 23. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Die Mehrwertsteuer ist eine Steuerform, die in dieser Art in verschiedenen Ländern mit verschiedenen Steuersätzen erhoben wird. Daher kann auch kein allgemeingültiger Mehrwertsteuersatz angegeben werden. Die Steuer, die in Deutschland die Funktion der Mehrwertsteuer erfüllt, heißt im deutschen Steuerrecht Umsatzsteuer. Für die deutsche Umsatzsteuer gibt es einen eigenen Wikipediaartikel in dem auch die Steuersätze angegeben sind. Nach steuerrechtlicher Definition gibt es in Deutschland keine Steuer, die Mehrwertsteuer heißt, somit kein Gesetz, das Mehrwertsteuergesetz heißt, und folgerichtig auch keinen Steuersatz, der Mehrwertsteuersatz heißt. Das haben Sie alles richtig erkannt. Diese Erkenntnis ist in etwa so gewichtig wie die Feststellung, dass es in Deutschland kein Kraftfahrzeug gibt, das den Namen "Kraftfahrzeug" hat, und demzufolge ein Kraftfahrzeug keine KW haben kann. Kleinalrik (Diskussion) 14:03, 23. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Auf der Diskussionsseite wird fundiert über die offizielle (Un-)Rechmäßigkeit des umgangssprachlich fest etablierten Begriffs Mehrwertseuer diskutiert. Ich wundere mich jedoch, dass die Abkürzung MwSt. mit Punkt geschrieben wird. Das mag zwar orthografisch richtig sein, ist aber ansonsten im nichtjuristischen Schriftgebracuh völlig unüblich. Oder irre ich da? --Thirunavukkarasye-Raveendran (Diskussion) 21:22, 17. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Gegenwärtig ist die Abkürzung im Artikel ohne Punkt geschrieben. Wie ist es denn nun üblich/richtig? --Seth Cohen 22:32, 6. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Abgrenzung zur Umsatzsteuer[Quelltext bearbeiten]

Die in Deutschland und Österreich als „Umsatzsteuer“ bezeichnete Steuer ist der Sache nach eine Mehrwertsteuer. Daher ist die Verwendung dieses Begriffes im deutschen und österreichischen Umsatzsteuerrecht irreführend. Welcher Begriff ist daher irreführend, Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer? Das kann man eindeutiger formulieren, indem man den Begriff im Satz nennt. --Prud (Diskussion) 16:41, 5. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Außerdem widerspricht sich das mit der Aussage im Artikel Umsatzsteuer, die sehr wohl einen Umsatzsteuervorabzug kennt.--Wikiseidank (Diskussion) 12:33, 23. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mich an der Verbesserung der Formulierung versucht, wobei es schwierig ist, da sowohl der Begriff Mehrwertsteuer also auch Umsatzsteuer für jeweils das andere verwendet wird. Ich habe jedenfalls den Begriff Zwischenverkauf herausgenommen, da er hier nicht passt, was an dem verlinkten Wiki-Artikel deutlich erkennbar war. --Michael Metschkoll (Diskussion) 13:28, 30. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Belege für die Eigenständigkeit des Artikels fehlen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behauptet, dass der Begriff Umsatzsteuer grundsätzlich für ein Umsatzsteuersystem ohne Vorsteuerabzug steht. Der deutsche Gesetzgeber habe sich somit für einen irreführenden (falschen) Sprachgebrauch entschieden. Das halte ich für eine steile These, schon weil die Verwendung durch den Gesetzgeber die korrekte Verwendung von rechtlichen Begriffen wesentlich prägt. Diese These ließe sich nur Aufrecht erhalten, wenn in finanzwissenschaftlichen Untersuchungen weitaus überwiegend die propagierte begriffliche Trennung durchgehalten wird und das Wort Umsatzsteuer jeweils nur das Allphasenbruttoprinzip bezeichnet - oder ggf. mit dem Hinweis der fehlerhaften Verwendung durch den Gesetzgeber zitiert wird. Ich bin mir aber einigermaßen sicher, dass der Begriff Umsatzsteuer einfach nur offen lässt, ob ein Brutto- oder Nettosystem gemeint ist und damit das korrekte Lemma für einen allgemeinen länderübergreifenden Artikel zu diesem Thema wäre. Vielleicht hilft auch ein Blick über den Tellerand: Die finanzwissenschaftliche Analyse ist ja anders als die rechtswissenschaftliche Analyse nicht auf den deutschsprachigen (oder europäischen) Raum beschränkt. Das Englische kommt aber mit dem Begriff Value Added Tax aus, was wörtlich übersetzt: "wertaddierte Steuer" hieße und weder so richtig zu Umsatz- oder Mehrwertsteuer passt. Folgende Zuordnung der Inhalte wäre somit angezeigt:

--Mundanus (Diskussion) 20:59, 6. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Aus der Diskussion im Portal Recht: <Zitat Anfang>

Interessante Überlegung. Zumindest in meinem Creifelds, Rechtswörterbuch findet sich eine gewisse Bestätigung für die Unselbstständigkeit des Begriffs der Mehrwertsteuer. Dort heißt es bei Mehrwertsteuer nur knapp: "→ Umsatzsteuer". Unter "Umsatzsteuer" findet sich dann: "Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, da im Ergebnis nur der unternehmerische Mehrwert, d. h. der Unterschied zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung (z. B. Einkaufs-/Verkaufspreis) erfasst wird. Der Unternehmer stellt dem Abnehmer die Umsatzsteuer in Rechnung, führt diese an das Finanzamt ab, darf jedoch seinerseits die ihm vom Lieferer in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen (Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug). Die Umsatzsteuer belastet somit den Unternehmer nicht als Aufwand, sog. Steuerneutralität. Die Umsatzsteuer ist eine fraktionierte, d. h. in Teilbeträgen erhobene Konsumsteuer, die wirtschaftlich vom Verbraucher zu tragen ist." Wenn so was ähnliches bei Umsatzsteuer oder Umsatzsteuer (Deutschland) zu finden wäre, und der Leser den Begriff damit erklärt bekommt, kann aus "Mehrwertsteuer" aus meiner Sicht eine Weiterleitung werden. --Opihuck 22:59, 6. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Mehrwertsteuer ist die Sonderform eines Umsatzsteuersystems. Umsatzsteuer ist der übergeordnete Begriff, die Mehrwertsteuer eine spezielle Form der Besteuerung von Umsätzen. --Belabtr65 (Diskussion) 15:23, 7. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

 Info: Siehe unsere Diskussion oben unter #Sozialhilfe (Deutschland) zur Abgrenzung von Artikeln über die Sachmaterie und über das Gesetz. Die Rechtsgeschichte gehört m.E. zur Sachmaterie; zum Gesetz dagegen nur die gesetzgeberische Aktivität und die rechtspolitische Diskussion zum Umsatzsteuergesetz. Die Unterscheidung hielte ich für sehr wichtig.--Aschmidt (Diskussion) 23:10, 8. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

@Belabtr65 Wenn du einen Beleg dafür hättest, wäre ich dir dankbar. Dann bitte gleich unter Diskussion:Mehrwertsteuer angeben. Aber selbst, wenn du Recht hättest, wäre das speziellere Thema "Mehrwertsteuer" meiner Ansicht nach besser unter Umsatzsteuer aufgehoben.
Beleg wäre z.B. dieses Buch --Belabtr65 (Diskussion) 18:51, 11. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
@Aschmidt: Ich habe nichts dagegen die Rechtsgeschichte der Sachmaterie zuzuordnen. Ich frage mich nur, ob dann die Redaktionsrichtlinien noch stimmen oder präziser formuliert werden müssten. Dort heißt es:"Artikel zu Rechtsgebieten und -instituten enthalten im Schwerpunkt das materielle Recht, Artikel zu Rechtsquellen die rechtspolitischen und rechtsgeschichtlichen Hintergründe der jeweiligen Rechtsquelle."--Mundanus (Diskussion) 15:49, 9. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Diese „Richtlinien“ waren schon immer umstritten, und keiner hielt sich daran. ;)--Aschmidt (Diskussion) 23:35, 10. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
@Belabtr65 Die Quelle spricht konsequent von "Mehrwertsteuer mit Vorsteuerabzug". Das spricht für meine These, dass der Begriff Mehrwertsteuer alleinstehend noch nicht eindeutig ein bestimmtes System kennzeichnet und deshalb als Synonym für Umsatzsteuer anzusehen ist. --Mundanus (Diskussion) 09:31, 12. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
@Aschmidt, also wenn man die Richtlinien mit Betonung auf "Schwerpunkt" liest, sind wir uns doch alle einig, oder?
Mehrwertsteuer ist meiner Meinung nach immer ein Allphasen-Umsatzsteuersystem (der Mehrwert eines jeden Unternehmers entlang der Wertschöpfungskette wird besteuert). Aber noch bis ca. 1916 gab es in Deutschland einen Warenumsatzstempel mit einer einmaligen Abgabe von 0,1% auf den Warenwert. Das wäre dann folgich ein Einphasen-Umsatzsteuersystem und somit ein Beispiel für eine Umsatzsteuersystem ohne Mehrwertsteuer. (Quelle) --Belabtr65 (Diskussion) 18:51, 13. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Die Aussage: Mehrwertsteuer bezeichnet immer ein Allphasen-Umsatzsteuersystem, habe ich zwar so in der Quelle immer noch nicht gefunden. Die Aussage ist aber für mich nachvollziehbar. Das heißt allerdings immer noch nicht, dass im Umkehrschluss der allgemeinere Begriff Umsatzsteuer für derartige Systeme falsch ist. Da "Umsatzsteuer" der allgemeinere Begriff ist, der auch im Gesetz steht und im allgemeinem Sprachgebrauch synonym zu Mehrwertsteuer verwendet wird, verwirrt ein eigener Artikel zu "Mehrwertsteuer" nur. Es ergibt auch keinen Sinn "Mehrwertsteuer" aus Umsatzsteuer auszulagern und dort auf den Hauptartikel zu verweisen, weil dann das relevante derzeitig weltweit vorherrschende System ausgelagert würde. Es geht mir nicht darum irgendwelche Inhalte zu löschen, sondern nur die Zusammenhänge und Lesbarkeit zu verbessern. --Mundanus (Diskussion) 22:15, 16. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Korrekt wäre mMn Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), weil dies darauf hinweist, dass eine ganz spezielle Form eines Umsatzsteuersystems, nämlich die Mehrwertsteuer gemeint ist. Sofern es niemand gibt, der einen Artikel Umsatzsteuer über die verschiedenen Umsatzsteuersysteme mit Inhalt füllen möchte, wäre es vermutlich übertrieben, der Systematik wegen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer zu trennen. --Belabtr65 (Diskussion) 18:41, 17. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]
Belabtr65, "Wenn es niemanden gibt, der einen Artikel Umsatzsteuer über die verschiedenen Umsatzsteuersysteme mit Inhalt füllen möchte?" Aber genau das war ja meine Absicht. Und gerade weil dann alles unter Umsatzsteuer steht, wollte ich die Trennung in zwei Artikel beenden, indem aus Mehrwertsteuer eine Weiterleitung wird. War das vielleicht ein Schreibfehler? Ansonsten verstehe ich noch nicht warum du die Trennung nur aufheben willst, wenn niemand unter Umsatzsteuer alle relevanten Umsatzsteuerarten darstellt. Das Lemma "Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)" ist dann nicht erforderlich, weil unter Umsatzsteuer neben der Mehrwertsteuer auch andere Systeme dargestellt werden.

<Zitat Ende> Habe ich doch glatt bei diesem Zitat die Signatur vergessen, sorry.--Mundanus (Diskussion) 18:17, 19. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Das Problem scheint mir eine sprachliche Ungenauigkeit zu sein. Die Besteuerung von Umsätzen (UmsatzBEsteuerung) kann als Bemessungsgrundlage den gesamten Umsatz (dann bezeichnet als USt) oder aber lediglich den Mehrwert als Bemessungsgrundlage haben (dann bezeichnet als MWSt). Korrekt wäre demnach das Lemma UmsatzBEsteuerung, danach Unterteilung in MWSt und USt. Meiner Meinung nach könnte man im Rahmen der allgemeinen sprachlichen Ungenauigkeit Umsatzsteuer mit UmsatzBEsteuerung gleichsetzen (was jedoch von der Systematik her unschön ist). Der Begriff USt wird dann einmal synonym verwendet mit UmsatzBEsteuerung und dann wiederum als Unterbegriff für USt. Sofern Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) als Lemma vermieden werden sollte, bleibt nur noch UmsatzBEsteuerung. Ein weiteres sprachliches Problem ergibt sich übrigens daraus, dass mit DER Umsatzsteuer immer das Umsatzsteuersystem eines bestimmten Landes bezeichnet wird. Im Falle von Deutschland ist dies eine Mischsystem aus USt und MWSt. In Dld wird zwar der gesamte Umsatz besteuert (USt), aber aufgrund Vorsteuerabzugs wird tatsächlich letzten Endes der Mehrwert besteuert (formales Umsatzsteuersystem mit Wirkung einer Mehrwertbesteuerung). --Belabtr65 (Diskussion) 14:35, 2. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Belabtr65, das klingt ja alles hübsch, allein scheint mir das eine persönliche Betrachtung deinerseits zu sein. De facto wird Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer synonym verwendet. Es wäre sicherlich schön und sinnvoll, wenn die begriffliche Trennung, die du beschreibst so durchgeführt würde, aber tatsächlich werden die Begriff synonym verwendet. Gegen die tatsächliche Verwendung kommt eine Auslegung der Begriffe anhand der Wortstämme nicht an. Die Feinheit, zwischen Umsatzbesteuerung und Umsatzsteuer zu unterscheiden, überzeugt mich nicht. Das würde die Artikellage zu dem Themenkomplex nur unnötig verkomplizieren. Wir brauchen drei Schubladen:

  1. Finanzwissenschaftliche Sicht (Rechtsvergleich) unabhängig von irgendeiner nationalen Umsetzung (unbeschadet darin enthaltener Länderbeispiele)
  2. Übersichtsartikel zu nationalem Recht mit Klammerzusatz (z.B. Umsatzsteuer (Deutschland))
  3. Artikel mit Schwerpunkt auf Rechtsgeschichte und politischer Entwicklung als Hauptartikel zum entsprechenden Abschnitt im Länderartikel(z. B.Umsatzsteuergesetz (Deutschland))

Sämtliche Systemarten kann man mit allen verschiedenen Begrifflichkeiten (soweit belegbar) in der erste Schublade mit dem Lemma Umsatzsteuer erklären. Das wäre doch eine Runde Sache, warum wehrst du dich so dagegen? --Mundanus (Diskussion) 22:10, 11. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Was steuert die Mehrwertsteuer[Quelltext bearbeiten]

Welche Kernfunktion hat die Mehrwertsteuer? Was bewirkt z.B. eine Steuererhöhung auf die Volkswirtschaft (Finanztransaktionen zwischen Staatshaushalt und Bevölkerungshaushalten interessieren mich da eig. weniger). Oder bin ich da im falschen Artikel gelandet? Hab leider bisher nichts gefunden. Vlt. find ich ja noch einen Link, dann lass ich ihn euch hier. --2.207.208.213 14:32, 8. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Die Kernfunktion ist die Liquiditätsbeschaffung für den Staatshaushalt. In Deutschland z.B. ist die Umsatzsteuer der größte einzelne Einnahmeposten. Kleinalrik (Diskussion) 11:40, 26. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

MWSt-Berechnungsweise verstehen[Quelltext bearbeiten]

Ich bin kein Buchhalter und möchte deshalb gerne verstehen: werden die 19 Prozent berechnet auf den Endverkaufspreis, so dass also der Nettobetrag 81 Prozent entspräche? Oder ist der Nettobetrag 100 Prozent und der Endverkaufspreis dann 119 Prozent? Vielen Dank erstens, falls mir das einer beantwortet, bzw. vielleicht kann man das auch im Artikel irgendwo erklären(?) --Eckifolki (Diskussion) 06:09, 24. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Letzteres ist richtig. Um vom Brutto wieder zurück aufs Netto zu rechnen, muss man dementsprechend /119 *100 (bzw. /1,19) rechnen, was ungleich 81% ist (so grob 84,03%).
Ein Rechenbeispiel wäre hier etwas unglücklich, da der Artikel Mehrwertsteuer ganz allgemein die Besteuerung des Wertschöpfungsbetrages beschreibt und auf nationale Besonderheiten nur am Rande eingeht. Ich denke, die Erläuterungen im Artikel Umsatzsteuer Deutschland helfen dir eher weiter. Kleinalrik (Diskussion) 09:51, 24. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich bedanke mich!--Eckifolki (Diskussion) 13:45, 26. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Für die, die vielleicht mal drüber stolpern... Bei Rabattaktionen, bei denen die Mehrwertsteuer angeblich geschenkt wird (was natürlich nicht stimmt, die wird vom ermäßigten Betrag trotzdem abgeführt!), werden nichtsdestotrotz 19 % vom alten Preis abgezogen, tatsächlich wird der Preis also sogar noch stärker reduziert. Nehme mal an, man macht das, da Prozentrechnen für viele (Kunden wie Personal) nicht zu den Stärken gehört und es so zumindest keine Reklamationen von der Kundschaft gibt!217.110.209.235 15:20, 9. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Mehrwertsteuerlücke[Quelltext bearbeiten]

Seit geraumer Zeit wird auf EG-Ebene die sogenannte Mehrwertsteuerlücke problematisiert. Wären Ausführungen dazu in diesem Artikel sinnvoll oder werden sie an anderer Stelle (wo?) abgehandelt?--Karl 3 (Diskussion) 23:36, 14. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Ich bin keine OMA[Quelltext bearbeiten]

... sondern ein Akademiker, der sich auch in ganz fachfremden Bereichen kundig machen kann. Dieser Artikel erklärt mir aber rein gar nichts, ohne dass ich allerlei Wikilinks folge und es mir dann irgendwann selber zusammenreimen kann.

Die Mwts. ist eine Steuer, die Jeder täglich entrichtet, wenn er irgendetwas kauft. Also ganz offensichtlich eine Konsumsteuer. Wie die Entsorgungsparks eine Modifikation der Müllkippe sind und Natürliches Aroma künstlich hergestellt wird (mit Schimmelpilzen und Industrieabfällen). Euphemismen durchziehen unseren Alltag, aber ich bin wohl nicht der Erste und Einzige, der halt mal nachschauen will, was denn da mit „Mehrwert“ gemeint ist und warum ich diese Steuer gleich zwangsweise abgeführt kriege. Das erklärt mir der Artikel aber nicht. Vielleicht wird der Begriff des Mehrwerts ansatzweise erläutert („für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden“), aber warum wird mir diese Steuer automatisch aufgebrummt, wo ich doch gar kein Unternehmen bin? --Klaus Frisch (Diskussion) 18:59, 9. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

"...so dass er selbst nur mit der Steuer auf die Differenz zwischen seinen mit Umsatzsteuer belasteten Kosten und dem Verkaufspreis belastet ist, also dem von ihm geschaffenen Mehrwert."
Wenn das für dich nur eine ansatzweise Erläuterung des Begriffes Mehrwert ist...Kleinalrik (Diskussion) 17:26, 19. Dez. 2017 (CET)[Beantworten]

In en:Value-added tax wird diese gleich im ersten Satz als Konsumsteuer bezeichnet. Das ist IMHO etwas komplett anderes als die von Unternehmen zu entrichtende Umsatzsteuer, mit der sie in unserem Artikel irgendwie verzwirbelt wird. --Klaus Frisch (Diskussion) 19:58, 9. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Der Endverbraucher zahlt doch die gesamte Steuer, also inzwischen fast ein Fünftel des Preises (»Warenwerts«) und sieht das Geld nie wieder. Wie das in die Staatskasse fleißt, portionsweise oder nicht, mag ihm egal sein, eine rein akademische, gesamtwirtschaftliche Frage. Vielleicht könnte die Wikipedia darauf eingehen bitte- –Fritz Jörn (Diskussion) 16:23, 8. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]
Habe da was eingefügt. Kleinalrik (Diskussion) 11:41, 10. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]

Einführung in Deutschland - Rückgängig[Quelltext bearbeiten]

Hallo Sirathurb, beim Revertieren deines Beitrages bin ich während des Tippens der Begründung auf "Änderungen veröffentlichen" gekommen.
Die Einführung in Deutschland kannst du gerne unter - Geschichte - einbringen. Dabei bitte beachten, dass sie in Deutschland Umsatzsteuer genannt wird - wenn sie auch in dieser Ausprägung funktionsgleich mit der Mehrwertsteuer ist. Kleinalrik (Diskussion) 11:37, 30. Mär. 2018 (CEST)[Beantworten]

Genauere Angaben. Tabelle zum MwSt.-Aufkommen[Quelltext bearbeiten]

Vorab: Ich bin steuertechnischer Laie. Aber darum geht es ja bei der Wikipedia -- dass man sich da schlauer machen kann. In diesem Sinne:

  • Als Laie habe ich die MwSt. immer als eine "Endsteuer", als eine Steuer, die beim Kauf durch den Endverbraucher anfällt, verstanden.
  • Dem ist offenbar nicht so. "Mehrwertsteuer beschreibt ein Steuersystem, in dem mit unterschiedlichen technischen Mitteln die Wertschöpfung auf einzelnen Handels- und Produktionsstufen besteuert wird." Verstehe ich so, dass auch bei allen Schritten der Produktherstellung die MwSt. anfällt. Das sollte, wenn es denn richtig ist, deutlicher herausgestellt werden. Ich vermute, dass es mehr Leute wie mich gibt, die das nicht wissen.
  • Ich vermisse eine Tabelle, die die Entwicklung der MwSt.-Einnahmen über die Jahre seit Einführung angibt. Es ist ja wohl davon auszugehen, dass je nach Konjunktur und Kauflaune die MwSt.-Einnahmen schwanken.

--Delabarquera (Diskussion) 16:16, 9. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]


Von der Grundabsicht ist es auch tatsächlich so, dass der Endverbraucher mit der kumulierten Mehrwertsteuer aus allen Wertschöpfungsphasen belastet wird. Der jeweils zwischengeschaltete Unternehmer wird mit der Mehrwertsteuer nicht belastet, da er sie über das Entgelt an die nächste Stufe weiterleitet. Den letzen - den Endverbraucher - beißen dann die Hunde.
Gut nachvollziehbar ist das im gängigsten Modell mit dem Vorsteuererstattungsverfahren:
Unternehmer 1 generiert eine Wertschöpfung von 100,- und veräußert mit einem Mehrwertsteueraufschlag von 20% = 120,- an Unternehmer 2. Unternehmer 1 führt 20,- an den Fiskus ab.
Unternehmer 2 erwirbt die Leistung für 120,- - wovon 20,- als Vorsteuer abziehbar sind. Er generiert eine Wertschöpfung vn 10,- und veräußert für 110,- zzgl. 20% = 132,-. Von den 22,- MwSt., die er abführen müsste, zieht er 20,- Vorsteuer ab. Somit ist seine Zahllast 2,- was eben 20% der Wertschöpfung von 10,- entspricht.
Selbst diese 2,- belasten ihn nicht, da er sie über das Entgelt gegenüber Unternehmer 3 weitergegeben hat.
Am Schluss der Wertschöpfungskette erwirbt es Endverbraucher A für 216,- in denen 36,- MwSt. enthalten sind. Da Endverbraucher A nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und auch selbst die Leistung nicht weiterveräußern wird, bleibt er mit der vollen MwSt. von 36,- belastet.
Ich bin der Meinung, dass die Erhebung der MwSt. auf jeder Wertschöpfungsstufe hinreichend deutlich gemacht wurde. Ich geh gerne mal über den Text und schaue, ob das noch transparenter gemacht werden kann. Kleinalrik (Diskussion) 09:15, 11. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]
Danke, @Kleinalrik! Jetzt verstehe ich die Sache deutlich besser. Wahrscheinlich würde ein summarischer Satz im Text des Artikels reichen, um das auch anderen Steuerlaien klarzumachen. --Delabarquera (Diskussion) 17:25, 14. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Nachtrag, oben schon gefragt: Ich habe ziemlich herumgesucht, aber nichts gefunden, das die Einnahmen über die Endverbraucher-MwSt. in den jeweiligen Jahren angibt. Ich könnte das für einen Essay gut brauchen. Oder besser: Ich brauche es. Hat jemand eine Quelle? Wie schon gesagt: Wäre auch im Artikel nicht schlecht aufgehoben. --Delabarquera (Diskussion) 19:45, 15. Aug. 2021 (CEST)[Beantworten]

Dieser Artikel behandelt die Mehrwertsteuer im Allgemeinem, nicht die Mehrwert- oder Umsatzsteuer eines bestimmten Staates. Somit kann der Artikel auch nicht die Frage über die Einnahmenhöhe(n) beantworten. Ggf. werden Sie in den jeweiligen Artikeln - z.B. Umsatzsteuergesetz Deutschland fündig Kleinalrik (Diskussion) 09:38, 6. Jan. 2022 (CET)[Beantworten]

Umsatzsteuer und technische Methoden der Mehrwertermittlung[Quelltext bearbeiten]

Hallo Este und Wurzele. Ich halte die Abgrenzung zur Umsatzsteuer für notwendig, da gerade im deutschem Sprachraum die beiden fälschlicherweise für Synonyme gehalten werden.
Die technischen Mittel werden unter 3 "Festsetzungsmethoden" genannt. Ob unter 1 "Definition" explizit erwähnt werden muss, dass es verschiedene Methoden zur Ermittlung gibt, lass ich mal dahingestellt. Kleinalrik (Diskussion) 08:48, 25. Jul. 2022 (CEST)[Beantworten]

USA: Nur Michigan?[Quelltext bearbeiten]

Im Text (unter Geschichte) heißt es: "In den USA erhebt nur der Bundesstaat Michigan eine Mehrwertsteuer." Unter Additionsmethode heißt es dann: "Nur New Hampshire erhebt eine allgemeine Mehrwertsteuer, die nach dieser Methode […]".

Wo in den USA wird denn nun eine Mwst. erhoben? -- Pemu (Diskussion) 01:41, 6. Dez. 2023 (CET)[Beantworten]