Diskussion:Melderegister

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Inhaltsverzeichnis[Quelltext bearbeiten]

Wieso ist das Inhaltsverzeichnis denn hier rechts??? Mischma2000 14:50, 28. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der Grund ist wohl, dass das Verzeichnis hier recht lang ist und man sonst lange scrollen müsste um den eigentlichen Inhalt zu sehen, siehe Vorlage:TOCright. Aber das macht trotzdem hier m.E. wenig Sinn, es wäre m.E. besser ganz normal. Meinungen hierzu? -- Gerd Fahrenhorst 17:08, 28. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich fände es normal auch besser. Und da wir scheinbar die Einzigen sind, die das interessiert, machen wir es doch einfach nach links, oder? Zumal es viel längere Verzeichnisse gibt, die auch links stehen. Mischma2000 13:03, 2. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nach links, bitte! --Bananenfalter 20:31, 17. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ist der Weblink auf eine kommerzielle "Personen-Such-Seite" beim Thema "Melderegister" sinnvoll? Wer über das Melderegister nach Personen suchen will, hat dies in Deutschland durch ein glaubhaftes Interesse nachzuweisen. Soll der Link eine Alternative darstellen? Ob diese Alternative auch noch rechtlich statthaft ist, wage ich zu bezweifeln...

Ich denke auch, dass man es der dortigen Werbeabteilung überlassen sollte, wie sie auf sich aufmerksam machen. In einer klassischen Enzyklopädie wie diese hier, sollten zumindest bei dieser Seite hier nur offizielle = staatliche Links zu finden sein.

Ich vermisse Geschichtsangaben zum deutschen Melderecht/Melderegister. Beim österreichischen Melderegister wird nicht auf die Melderegisterzahl eingegangen (vielleicht für Österreicher Normalität, aber ich weiß dazu nichts) Gruß --31.16.70.150 15:58, 6. Jun. 2011 (CEST)[Beantworten]

Die vermisse ich auch. Ich hab zuerst irrtümlich auf den Eintrag "Geschichte" geklickt, bevor ich bemerkt habe, das es da nicht um die Geschichte des deutschen Melderegisters geht. Dabei ist es für das Verständnis des Widerstandes gegen Volkszählungen und Melderegister schon von grosser Bedeutung, über den Missbrauch dieser Daten in der deutschen Geschichte zu informieren. --188.106.93.217 20:23, 9. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wer hat denn das aufgeschrieben, das im Melderegister - Sterbetag und- Ort

                                                 - Tatsache das der Betroffene von Wahlrecht ausgeschlossen ist, sowie
                                                 - Steuerrechtliche Daten  

Aufgeführt sind, Das ist Unsinn, es ist " nur" einsehbar ob die Person verstorben ist, wenn jemand mit dem Gedanken spielt ein Öffentliches Amt wahrzunehmen, steht es im Führungszeugniss ob Dieser es noch darf.

Wenn eine Person bei jemanden gemeldet ist, kann man es sich im Grundsatz ausrechnen, es stehen aber nicht die Steuerklassen bei.

Und mit der Volkszählung, ist es beileibe nicht zu vergleichen, da diese schon erweitert ist und mehr die Lebensumstände ( Wirtschaftliche)bei sind.

FYI [[1]] --Eynre (Diskussion) 20:06, 5. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage im Abschnitt Deutschland/Geschichte, dass die Nazis 1938 das Meldewesen eingeführt haben, ist definitiv irreführend. Hier sollte dringend ergänzt werden. Die Nazis haben es standardisiert, verpflichtend war es aber schon ca. 50 Jahre früher, und verschiedene Orte hatten selbständig schon viel früher ein Meldewesen eingeführt.
Schon mit der deutschen Einheit ca. 1871 wurde ein allgemeines Registerwesen (Geburten, Heiraten, Todesfälle) eingeführt. Ab 1892 galt eine allgemeine Meldepflicht. Beispielhaft von der Webseite der Stadt Wedel:
"Melderegister wurden spätestens mit der Einführung der allgemeinen Meldepflicht 1892 in jeder Gemeinde geführte. In den großen Städten wie beispielsweise Hamburg (ab 1833) gab es bereits viel früher Meldebücher für Ortsfremde oder Dienstboten.
"In Wedel beginnen die Registerbände 1878, in Schulau und Spitzerdorf 1897. Sie wurden zunächst in einfacher Listenform erfasst, erst in späteren Jahren wurden sie in Folianten mit alphabethischem Register eingetragen. Die Angabe in den Melderegistern bis 1912 umfassen in Wedel den Namen des Haushaltsvorstandes, das Geburtsdatum, die Daten für Zuzug oder Wegzug, die alte oder zukünftige Adresse, die Angabe zum Personenstand, zur Militärpflicht und zum Beruf. Die Namen weiterer Angehöriger der Familie, der Ehefrau oder der Kinder sind in der Regel nicht genannt." Stadtarchiv Wedel, Infoblatt Familienforschung
Außerdem aus dem GenWiki:
"Einwohnermeldekarteien existieren in vielen Städten und Gemeinden, oft schon ab ca. 1880. Sie sind eine hervorragende genealogische Quelle, weil Sie meist ganze Familien zusammenhängend darstellen und auch Wanderungsbewegungen aufzeigen."

--Zipor haNefesch (Diskussion) 14:22, 5. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/adressen-fuer-werbung-kritik-am-neuen-meldegesetz-a-842814.html --Profiteur (Diskussion) 16:59, 5. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Willkürliche Regelwiedrige Löschungen im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Folgender Punkt wurde willkürlich und regelwiedrig durch folgende User entfernt Autumn Windfalls Doc.Heintz)

Kritik

Kritiker bemängeln den Überwachungscharakter unbescholtener Bürger. So kennt man in vielen Ländern vergleichbares nur bei Straftätern welche Auskunft über ihren Aufenthalt geben müssen. Zahlreiche Länder wie beispielsweise die USA, England, Portugal, Australien, Neuseeland und Frankreich kennen keine Meldepflicht für den "Normalbürger".

Auch die Aufklärung der User darüber das 1 Fehlende Quellangabe laut der Wikipediaregeln kein Löschgrund ist 2 Das sie ebenfalls laut Wikipediaregeln das auf der Diskussionsseite zur Debatte zu stellen haben und NICHT willkürlich selbst in Gutsherren marnier zu entscheiden haben und 3 das die Quellen bereits AUS DEM ARTIKEL SELBST hervorgehen da unten im Artikel detailiert zu lesen ist wo es überall keine Meldepflicht gibt hat dies diese Beiden User nicht davon abgehalten den betreffenden Punkt schlicht zu löschen da er ihnen wohl nicht in den Kram passt. Wenn interessieren schon die Wikipedia Regeln, wir spielen hier den Gutsherren...TinchenErdbär (Diskussion) 14:43, 31. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Kritiker gibt's viele. Wer ist das, wo sagen sie das, was sagen sie genai? Ist das in irgendeiner Weise relevant? Ohne genaue Angaben und die zugehörigen Belege, die du auch hier nicht geliefert hast, ist dieser Text nichts wert. Und: Ja, die Löschung erfolgte völlig korrekt, siehe WP:Q. --Unscheinbar (Diskussion) 15:32, 31. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]
Welche Belege für diese Deine Aussage hättest Du denn anzubieten? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:34, 31. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Weiterleitung "ZER"[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe festgestellt, dass ZER auf diesen Artikel weiterleitet, vermutlich wegen des "Zentralen Einwohnerregisters" (von 1990/1991 bis 1992 im Beitrittsgebiet, vgl. [2]). Dieser Begriff taucht im Artikel aber nicht auf. Eine Erläuterung wäre m. E. sinnvoll, habe zeitnah aber nicht die Muße, um mich selbst darum zu kümmern. --77.87.228.67 15:24, 28. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Frankreich: Geburtshoheit?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, im Abschnitt zu Frankreich ist "Geburtshoheit" erwähnt. Was ist damit gemeint? Staatsangehörigkeit bei Geburt? Oder Tippfehler? --77.87.228.67 15:51, 29. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

Unklar ob das Melderegister in D zentral ist[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel lässt es im Unklaren ob es in Deutschland ein einziges zentrales Melderegister gibt, oder eins pro Einwohnermeldeamt. Ich finde das sollte im Artikel explizit geklärt werden. --Gandalf44 (Diskussion) 19:55, 8. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]