Diskussion:Mens rea

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Schon der erste Satz ist inhaltlich einfach falsch, die Aussage trifft nicht zu. Es ist auch nicht richtig, dass, wie hier suggeriert wird, es sich heute um einen Ausdruck aus dem römischen Strafrecht handelt. Das ist einfach ein Ausdruck aus dem anglo(/amerikanischen) Recht, das eine ganz andere Dogmatik hat. Vgl. für viele: Safferling, Vorsatz und Schuld. Hier sollte sich mal ein Fachmann dran machen, den Artikel neu zu schreiben (der Stub ist natürlich auch völlig unbelegt, aber das stört hier natürlich niemand). Und wenn es solche Fachleute hier nicht gibt, wonach es ja ausseiht, sollte man den Artikel einfach löschen. Er dient z.B. bei LEO als Argumentationshilfe, schlimm, schlimm! Hier wird nicht "Wissen" verbreitet, sondern Unwissen.

Ach und übrigens: bei "subjektiver Tatbestand" einfach auf "Tatbestand" zu verlinken, ist natürlich grob fahrlässig. Allenfalls könnte man einen roten Link auf subjektiver Tatbestand setzen! --13Peewit 20:54, 30. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Etwas hart formuliert, aber in der Sache wohl richtig. Mit diesem Wörterbucheintrag ist einem Leser, der wirklich etwas "wissen" will, nicht gedient. Steine statt Brot. Und die Krönung ist dann der "Rechtshinweis", der hier, bei einer einfachen Definition, völlig fehl am Platz ist. Denkt hier eigentlich jemand nach, bevor er hier was schreibt??? --13Peewit (Diskussion) 10:01, 8. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

mens rea ist insofern schon falsch hier kategorisiert weil das in der us dogmatik eher sowas wie kriminelle energie, aus der vorsatzwarte betrachtet, ist. (nicht signierter Beitrag von 87.162.45.89 (Diskussion) 14:42, 9. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Zu den bisherigen kritischen Anmerkungen ist hinzuzufügen, dass bereits die Übersetzung von reus als Angeklagter falsch ist. Denn dann müsste der Terminus mens rei heißen, da der Angeklagte in diesem Falle Genitiv sein müsste. Dass reus hier vielmehr als Adjektiv i.S.v. schuldig gemeint ist, geht also 1.) bereits aus der Grammatik des Ausdrucks hervor (rea als feminines Korrelat zu mens im Nominativ) und kann 2.) schon dem ersten Satz des entsprechenden englischsprachigen Wikipediaeintrags unter Hinweis auf das Oxford Dictionary of Law entnommen werden. (nicht signierter Beitrag von 130.133.155.66 (Diskussion) 14:12, 8. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]