Diskussion:Mutterschutz

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Deutschland:

"Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt bzw. vor dem errechneten Geburtstermin. Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht arbeiten, es sei denn, dass sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären."

Meine Frage: Sind es nun 6 Wochen vor der Entbindung oder vor dem errechneten Termin? Wenn ich einen echten Termin zur Entbindung habe, da ein Kaiserschnitt geplant ist, beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor diesem Termin oder trotzdem 6 Wochen vor dem errechneten fiktiven Termin?

MuSchG §5 Absatz 2: Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend. --P.C. 13:05, 29. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


Tabelle

"Das Elterngeld wird ab der Geburt bezahlt bis zum 12 Monat oder 14 Monat wenn der Partner auch die Elternzeit nutzt." in der Tabelle ist die Grafik aber missverständlich, da sie bis zum 3. Jahr nach der Geburt reicht. Ich bin nicht so gut um dies ändern zu können, würde das ggf. ein anderer übernehmen bzw. wenn dieser die Ansicht natürlich teilt. Besten Dank. -- 217.225.66.212 20:19, 18. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Deutschland, Kuendigungsschutz: Eine vorher abgegebene Kuendigung ist nicht automatisch unwirksam, sie muss vom Arbeitgeber zurueckgenommen werden, wozu man ihn ggf vorm Arbeitsgericht zwingen muss. Ist die Kuendigung nach 3 Wochen nicht zurueckgenommen und noch keine Klage eingereicht hat die Kuendigung rechtskraft! Die Angabe hier, dass die Kuendigung automatisch unwirksam ist, koennte werdende Muetter in eine Scheinsicherheit wiegen, ich halte den Passus deswegen fuer bedenklich.

-- 131.169.66.77 12:14, 5. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Danke für den Hinweis. Ich habe den Artikel in diesem Punkt ergänzt. Abgesehen davon haben wir ja in allen Artikeln mit rechtlichen Themen auch unseren schönen Rechtshinweis am Ende des Artikels. --Haschen nach Wind 22:46, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

[Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz - Mutterschutz Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nicht davon überzeugt, ob diese Verordnung einen eigenen Artikel erfordert. Solange es ihn nicht gibt, habe ich hier den Inhalt der Verordnung knapp skizziert.--Arbeit&Recht 19:02, 4. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Beschäftigungsverbot gemäß dem österreichischen MSchG: acht Wochen[Quelltext bearbeiten]

Bitte beachtet vor einer vorschnellen Korrektur des Abschnitts über das Beschäftigungsverbot in Österreich, dass nach § 3 Abs. 1 des österreichischen Mutterschutzgesetzes keine Sechswochenfrist wie in Deutschland, sondern eine Achtwochenfrist gilt:

§ 3. (1) Werdende Mütter dürfen in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung (Achtwochenfrist) nicht beschäftigt werden.

Daher wäre es schön, wenn an dieser Stelle nicht vorschnell die deutsche Rechtslage vorausgesetzt wird, sondern die abweichende österreichische Regelung (die zudem extra noch verlinkt ist…) respektiert werden würde. --Fl.schmitt (Diskussion) 16:31, 5. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Tabellarische Übersicht über Geldleistungen und Rechtslage[Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle finde ich sehr gut, ich glaube es gibt kaum eine bessere Möglichkeit, dieses Wirrwarr zu überblicken. Mir ist aber eine Inkonsistenz aufgefallen: Das Elterngeld kann ab dem Tag der Geburt bezogen werden, in der Übersicht entsteht aber der Eindruck, dass das erst ab dem 4. Monat möglich ist. --Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung Waschl87 (Diskussion) 17:57, 22. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Selbstständige nicht berücksichtigt[Quelltext bearbeiten]

Aktuell müsste der Artikel "Mutterschutz für Angestellte" heißen. Ich habe beim EU Recht und für Deutschland ein paar Vorschläge gemacht. --Bemsib (Diskussion) 18:43, 20. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]

Dass immer wieder der Lückenhinweis zum Abschnitt und auch die Verlinkung zur entsprechenden Kritik am Gesetz gelöscht wird, zeigt, wie benachteiligt Betroffene sind. Wikipedia ist eine Plattform, die sich in unzähligen Definitionen und Artikeln auf Angestellte konzentriert.
Was ihr hier macht, wird der Situation nicht gerecht. Sehr schade. --Bemsib (Diskussion) 17:43, 14. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]