Diskussion:Nachweisgrenze

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'Qualitätssicherung durch DIN-gerechte Kalibrierung' funktioniert nicht --77.74.119.217 09:00, 10. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Nachweisgrenze in der Kerntechnik[Quelltext bearbeiten]

In der Kerntechnik heißt der auf die im Artikel beschriebene Art bestimmte Wert "Erkennungsgrenze". Unglücklicherweise existiert auch dort der Begriff "Nachweisgrenze", hat aber eine andere Bedeutung, und zwar liegt in der Kerntechnik ab der Nachweisgrenze das Messergebnis hinreichend sicher oberhalb der Erkennungsgrenze. Vgl. dazu DIN ISO 11929 "Bestimmung der charakteristischen Grenzen (Erkennungsgrenze, Nachweisgrenze und Grenzen des Vertrauensbereichs) bei Messungen ionisierender Strahlung - Grundlagen und Anwendungen" http://www.beuth.de/de/norm/din-iso-11929/133566312 (Download leider kostenpflichtig, ein Vorläufer der Norm lässt sich aber unter http://osiris22.pi-consult.de/userdata/l_20/p_105/library/data/fs-04-127-aksigma.pdf finden). Man sollte daher den Artikel aufspalten in Nachweisgrenze(Chemie) und Nachweisgrenze(Kerntechnik). (nicht signierter Beitrag von 193.30.192.187 (Diskussion) 13:52, 16. Apr. 2014 (CEST))[Beantworten]