Diskussion:Naftali Herz Homberg

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Gelöschte Passage[Quelltext bearbeiten]

Die beiden Sätze: "Sein 1812 veröffentlichter Katechismus Bene Zion ("Söhne Zions") wurde zum obligatorischen Prüfungsstoff für sämtliche Brautpaare, welche in Böhmen und Mähren eine Zivilheirat beantragten. Die meisten Juden in Galizien beschränkten sich jedoch bei Eheschließungen auf eine religiöse Zeremonie ohne staatliche Bewilligung." sind ein völliger Blödsinn. In Österreich gab es bis zum Jahr 1938 keine Zivilehe, für Ehen war immer die Religionsbehörde zuständig. Niemand wurde auf nach religiösen Gesichtspunkten geprüft. Es wurde, speziell in der Zeit vor 1848, dem jüdischen Brautpaar die Heiratsbewilligung nur dann erteilt, wenn der Bräutigam Aussicht auf eine Familienstelle hatte. Diese Regelung galt vor allem für Böhmen und Mähren, für Ungarn oder Galizien galt sie nicht. -- Lewinstein 09:10, 10. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Tja, irgendwie stimmte der Satz wohl schon. Es ging doch um die Erlaubnis zur Ehe in allen deutschen k. k. Erbstaaten nach erfolgter bestandener Prüfung. Man vergleiche den einleitenden Text des Dekretes, 3. Blatt, 2tens … „… von dem Kreisamte geprüft …“: GoogleBook: GBS|IwYoAAAAYAAJ (Bne Zion, 1812). Zabia 13:45, 13. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]