Diskussion:Oberlehrer

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"In der Schweiz werden Gymnasiallehrer als Oberlehrer bezeichnet." -> Davon habe ich als ehemaliger schweizer Gymnasiast noch nie gehört! Quellen? --B00nish w4rs 09:18, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schild, Wien[Quelltext bearbeiten]

Und wo genau? – Simplicius 19:00, 27. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

Naja, nicht nur in Wien, wie man jetzt sieht. Die Dinger werden an touristischen Ort verscherbelt. -- MrsMyer 19:05, 13. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

Justizdienst[Quelltext bearbeiten]

Im deutschen Justizdienst gibt es ebenfalls Oberlehrer. Zitat: Oberlehrerinnen und Oberlehrer im Justizvollzug entwickeln und koordinieren als Bildungsbeauftragte die vielfältigen schulischen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Gefangene. Sie unterrichten und betreuen Gefangene in diesen Maßnahmen. Als Sportlehrerinnen und Sportlehrer organisieren sie das Sportangebot in den Justizvollzugseinrichtungen. Einstellungsvoraussetzung ist ein Studienabschluss und die Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder an sonstigen Schulen. Sie werden mit A 13 BBesO besoldet. (Q: [1]) Harry8 18:16, 26. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Historisches Amt?[Quelltext bearbeiten]

Die im Justizdienst beschäftigten Lehrkräfte heißen Oberlehrer (A 13). Sie unterstehen dem Justizministerium. Die dem jeweiligen Kultusministerium unterstellten Lehrer verdienen in der Regel A 12. Also gibt es zwar recht wenige Oberlehrer, aber es gibt sie. Harry8 17:12, 25. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]

Siehe hier am Beispiel Niedersachsen. Harry8 17:53, 25. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]
"oberlehrer" wird in diesem lemma nicht als historischer hintergrund wie es bei "Heinrich Milz" zutreffen könnte behandelt. --Ifindit (Diskussion) 04:59, 1. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Hallo,

aus der Literatur (s. u.) entnehme ich, dass "Oberlehrer" im 19. Jahrhundert eine reguläre Amtsbezeichnung für Lehrer an Gymnasien war. Wie ich den Artikel hier erweitere, weiss ich nicht. Leider habe ich auch keine Zeit, mir das Wissen zu erarbeiten.

Ich beziehe mich auf

Führ, Christoph. 1992. Gelehrter Schulmann - Oberlehrer - Studienrat. Zum sozialen Aufstieg der Philologen. In Bildungsbürgertum im 19. Jahrhundert. Bildungssystem und Professionalisierung im internationalen Vergleich. Industrielle Welt, Bd. 38, 2. Aufl, Hrsg. Werner Conze, 417-457.

--Syujef (Diskussion) 17:56, 11. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]

Reguläre Amtsbezeichnung für Lehrer an jdfs. pr. höheren Schulen bis 1918, zuletzt noch im Kaiserreich durch „Studienrat“ ersetzt, Näheres siehe dort.--Jordi (Diskussion) 00:20, 2. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

"Er konnte an Lehrer verliehen werden, die neben ihrer fachlichen Qualifikation auch aktiv Mitglied in der SED waren." Es musste nicht SED sein. Auch wer sich außerhalb der SED aktiv gesellschaftlich betätigte, konnte Oberlehrer werden. War selbst im Bildungswesen tätig und kenne mehrere Oberlehrer, die nicht in der SED waren. Hab das mal korrigiert. GG52 (nicht signierter Beitrag von 80.153.141.101 (Diskussion) 15:57, 21. Mär. 2013 (CET))[Beantworten]