Diskussion:Oberstadtdirektor

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Laut Artikel gilt das Amt des (Ober-)stadtdirektors als abgeschafft - geradeeben kam in den Tagesthemen ein Interview mit dem Stadtdirektor von Köln. Fehler in der ARD-Redaktion oder ungenauer Artikel hier? --Schwindp 22:19, 3. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Es handelt sich um den im Artikel aufgeführten Stadtdirektor "im engeren Sinne" (vgl. "andere Bedeutungen").--93.135.53.93 12:26, 12. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Es gibt also einen Stadtdirektor, der aber mit dem abgeschafften OBERstadtdirektor nichts zu tun hat. Das schreit imho nach einem Baustein, denn ein Lemma sollte nicht zwei verschiedene Begriffe definieren, nur weil sie vielleicht historisch denselben Ursprung haben! --2A02:AA15:B100:5180:61C3:7C30:2FE:BE60 10:08, 5. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Vorschlag: Verschiebung nach Gemeindedirektor[Quelltext bearbeiten]

Die Grundform der Bezeichnung ist Gemeindedirektor. Stadtdirektor und Oberstadtdirektor heißt bzw. hieß das Amt nur in (bestimmten) Städten.

Analog: Gemeinderat (Deutschland) beschreibt die Gemeindevertretung generell, Stadtrat#Deutschland verweist darauf. In diesem Sinne möchte ich das Lemma nach Gemeindedirektor verschieben und den Artikel etwas überarbeiten.

Derzeit ist Gemeindedirektor eine BKL mit drei Verweisen:

  • Gemeindedirektor (Niedersachsen) - das ist das hier beschriebene Amt, das in Niedersachsen in bestimmten Gemeinden fortbesteht; Artikel ist redundant und kann hier integriert werden
  • Gemeindedirektor (Finnland) - Artikel besteht ohne das wörtlich zitierte finnische Gesetz nur aus einem Satz; kann in diesen Artikel integriert werden kann
  • und ein Verweis auf diesen Artikel

Wenn kein Widerspruch kommt, würde ich das in ein paar Tagen umsetzen (ich hoffe, das ist so der korrekte Weg.)

--Josshh (Diskussion) 15:23, 14. Mär. 2023 (CET)[Beantworten]