Diskussion:Ombudsmann

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Ombudsmann“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Zur gesellschaftlichen Realität[Quelltext bearbeiten]

Leider erlebe ich dieses Gremium im Feld zwischen Soll und Ist als Zusammenrottung niederer Instinkte, also kollektivierte Feigheit von Prekären, die im eigentlichen Konfliktfall nur als andere Dritte bezeichnet werden können. Zu siebt zu neunt zu elft wird vor meiner Tür angeklingelt und völlig Fremde meinen mit mir meine Hausangelegenheiten durchkauen zu müssen. Die wirklich Verantwortlichen verstecken sich hinter deren Deckmäntelchen, als Auftraggeber oder Freizeitgestalter im Destruktionsfeld 'gemeinsamer Feind eint'. Hier und Jetzt in NRW ein 'Volksfeind' der besonderen Art!--Hum-ri 10:36, 17. Okt. 2008 (CEST) Der angedachte Dritte, der in Konfliktfällen ausgleicht oder auf gültige demokratische Regeln hinweist und so vernunftvoll schaltet und waltet, ist durch diese analoge Kettenbildung dem Verschwinden preisgegeben!--Hum-ri 10:36, 17. Okt. 2008 (CEST)[Beantworten]

Klärung der Schreibweise und logische Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn dieser Artikel überarbeitet würde: Einerseits die Klarstellung, wo der Begriff nur mit einem n verwendet wird (also: Ombudsman). Sogar in den ursprünglichen Sprachen (schwedisch, norwegisch - zumindest nach dem englischen Wikipedia-Artikel, siehe oben), wird er mit zwei n geschrieben, also kann nicht behauptet werden, dass die Schreibweise mit zwei n eine "Verdeutschifizierung", sondern eher, dass die Schreibweise mit einem n eine "Anglifizierung" ist (was nachzuprüfen wäre). Zudem ist die Abschnittfolge danach willkürlich gewählt. Es wäre nett, wenn sich jemand um eine logische Struktur kümmern würde (mindestens mal in geographischem Sinne). Es grüsst Christo 14:48, 4. Jan. 2009 (CET)[Beantworten]

Situation in der Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Über die Schweiz ist im aktuellen Artikel nichts vorhanden. Ich denke es täte Not dass auch hier etwas vorhanden ist? --Kellerpm 12:33, 1. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe den Artikel wegen WP:Edit-War gesperrt. Bitte hier ausdiskutieren.Karsten11 17:48, 14. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Bürgerbeauftr. EU[Quelltext bearbeiten]

Es versteht sich von selbst, dass B. nicht für Beschwerden gegen die EU-Rechtsprechung zuständig ist, jedoch in Justizverwaltungsangelegenheiten tätig werden kann. Den eingeschobenen Satz habe ich herausgenommen, weil er bei flüchtiger Betrachtung missverständlich sein kann. --JaJo Engel 15:50, 19. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich sage da mal ganz einfach, wenn sich das von selbst verstehen würde, würde der Satz nicht so in der Geschäftsordnung des Parlaments stehen. Es ist eben gerade doch Tatsache, dass sich Leute an nichtzuständige Institutionen wenden und dann abgewiesen werden. Und warum sollte der eingeschobene Satz missverständlich sein? --Sasik 16:05, 19. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Ich antworte einmal ganz einfach: Man kann auch den vollen Wortlaut der parlamentarischen Geschäftsordnung ausdrucken und sich weitere Hinweise ersparen. Aber wäre es nicht angemessen, auf die mögliche Beanstandung von Justizverwaltungsmaßnahmen im Gegensatz zur unangreifbaren Gerichtsentscheidung hinzueisen und einen Querverweis zur Petition einzufügen? MfG --JaJo Engel 18:51, 23. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Das war der gekürzte Wortlaut der Geschäftsordnung – der Hinweis ist so im Satz auch drin. Mit der Petition bin ich anderer Meinung. Erstens behandelt der Artikel über den Ombudsmann und den betrifft das Petitionsrecht nicht. Zweitens sind mit Petition und Ombudsmann die Mittel auch nicht ausgeschöpft, man kann sich zumindest auch bei den Institutionen direkt beschweren oder in bestimmten Fällen klagen. --Sasik 20:27, 23. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]
Und wie sieht es mit der Verfahrensdauer und den Erfolgsaussichten solcher Rechtsbehelfe und Klagen aus? Wie steht es um einschlägige Statistik? Dem Artikel fehlt eine geordnete Gliederung und Lebensnähe. Weshalb gehören Ombudsleute gegen Korruption nicht hierher? Gehören Ombudsleute in Körperschaften des öffentlichen Rechtes zu Privateinrichtungen? --JaJo Engel 22:59, 23. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Mann -> Leute[Quelltext bearbeiten]

Da der Begriff offensichtlich, und zwar zurecht, in den Unterüberschriften als "Ombudsleute" auftritt, plädiere ich dafür, den Artikelnamen von Ombudsmann zu Ombudsperson oder Ombudsleute zu ändern, so wie den ersten Satz abzuändern: Ähnlich wird man ja auch beim Klicken auf den Verweis "Schiedsmann" auf Schiedsamt verwiesen. Egal ob Schiedsmann oder -frau oder -person, der Verweis geht auf Schiedsamt. Eine solch geschlechtsneutrale Bezeichnung wäre also nicht nur fairer und richtiger, sondern würde sich auch besser in die allgemeine Logik von Wikipedia-Artikeln einfügen, wie ich meine. Liebe Grüße-- Sonicyouth 10:07, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]

Einschlägig ist hier WP:NK. Zunächst einmal ist das Lemma im Singular zu halten. Alternative kann daher nur Ombudsperson sein. Und dann kommt es auf den Sprachgebrauch an, was häufiger ist. Ombudsmann liegt bei Google mit 1060 zu28 extrem weit vorne. Ombudsmann ist sowieso das generische Maskulinum und damit geschlechtsunabhängig. Eine Verschiebung ist daher nicht von WP:NK gedeckt.Karsten11 13:28, 9. Dez. 2011 (CET)[Beantworten]
wenn ich meinen senf dazugeben darf: in dänemark und grönland tragen auch frauen mit stolzer brust den titel ombudsMANN--Schoener alltag 20:31, 15. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]
Was hat das mit Stolz zu tun? --Herzliche Grüße, Svetlana 19:26, 3. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

Einzelnachweise / References[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Abschnitt Einzelnachweise ist der Link zu 3. nicht mehr existent. (nicht signierter Beitrag von Mike-x (Diskussion | Beiträge) 17:26, 7. Apr. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Wär schön ...[Quelltext bearbeiten]

Wär schön, wenn jemand auch mal außereuropäische Einrichtungen aufführen könnte, z.b. in USA. Inwiefern ist ein "public editor" bei einer Zeitung eine solche Person/Institution? --13Peewit (Diskussion) 23:42, 9. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

neuer Ombudsmann für Insolvenzverwalter[Quelltext bearbeiten]

Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands hat für Beschwerden gegen Insolvenzverwalter einen eigenen Ombudsmann bestellt: http://vid.de/de/der-verband/ombudsmann.html?view=ckforms&id=2 __----

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:35, 30. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Der namensgebende Begriff Ombud ist abgeleitet von altnordisch umboð ‚Auftrag‘, ‚Vollmacht‘. 

Das ist falsch oder zumindest missverständlich. Das deutsche Ombudsmann ist ein Lehnwort aus dem Schwedischen, wo es ombudsman heißt. Der erste Teil des Kompositums im Schwedischen, d.h. das Substantiv ombud geht sprachgeschichtlich auf das o.g. altnordische Substantiv zurück, so wie die entsprechenden Kognate in anderen modernen nordgermanischen Sprachen. Weder hat das deutsche Wort (direkt) etwas mit dem Altnordischen zu tun, noch ist ombud von umboð "abgeleitet". Ich werde das bei Gelegenheit besser formulieren. Rießler (Diskussion) 16:08, 6. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Die Formulierung

Der Begriff Ombud (alt(west)nordisch/altisländisch umboð „Auftrag, Vollmacht“, umboðmaðr „Bevollmächtigter“) bedeutet Vermittler, Vertreter oder Bevollmächtigter. Anfang des 19. Jahrhunderts hat sich daraus der Justitie-Ombudsman (schwedisch) abgeleitet, was den Sachverwalter oder Treuhänder der Rechtsprechung darstellt.

stammt vom Löschkandidaten Ombud. Es werde es hier einarbeiten. Rießler (Diskussion) 16:30, 6. Apr. 2021 (CEST) @Pietz: Vielleicht interessiert Dich das auch. Rießler (Diskussion) 16:33, 6. Apr. 2021 (CEST)[Beantworten]

Mann -> Person[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich möchte die Diskussion erneut aufnehmen bzgl. der Umbenennung dieses Lemmas von Ombudsmann zu Ombudsperson. Wenn ich die Argumentation von oben aufgreife und Suchergebnisse betrachte, dann sehe ich auf Google für Ombudsperson "ungefähr 1.590.000 Ergebnisse" und für Ombudsmann weniger, nämlich "ungefähr 1.160.000 Ergebnisse". MurielDamiana (Diskussion) 11:07, 20. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]

Das wurde weiter oben schon besprochen. "Ombudsmann" ist als gen. Maskulin geschlechterneutral und ist zudem der historisch gewachsene Ausdruck. Mag sein, dass "Ombudsperson" aktuell etwas höhere Verwendungszahlen hat. Ombudsperson ist seit 6 Jahren eine WL hierher, ich habe dies nun noch in der Einleitung ergänzt, das war wensentlich dringender als eine Umbenennung. Ich würde dies so belassen. --Alpöhi (Diskussion) 11:22, 20. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]
Na ja, MurielDamiana greift ja genau die obige Argumentation auf. Wenn Person heute häufiger wäre, würde sich ja mein Argument von oben umkehren. Ist imho aber nicht so. Ombudsperson ist aber dummerweise der englische wie auch der deutsche Begriff, Ombudsmann aber nur der deutsche. Man muss daher beim googeln auf deutschsprachige Texte oder Verwendungen in Deutschland filtern, um die englischen Begriffverwendungen herauszufiltern. Ist nicht so einfach, da perfekte Verwendungshäufigkeiten zu bekommen. Das Wortschatzlexikon der Uni Leipzig listet Ombudsmann in Häufigkeitsklasse 16 und Ombudsperson in Häufigkeitsklasse 19, danach ist der Ombudsmann noch um ein Vielfaches häufiger. Aber die Tendenz geht ganz klar zur Ombudsperson, ich kann mir vorstellen, dass sich Ombudsperson im Laufe der nächsten Jahrzehnte durchsetzt.--Karsten11 (Diskussion) 12:20, 20. Mai 2021 (CEST)[Beantworten]