Diskussion:Originärer Eigentumserwerb

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Okkupation als synonymer Begriff für Originärer Eigentumserwerb[Quelltext bearbeiten]

Rax kennt die Bedeutung des Begriffs Okkupation nur unzureichend im umgangssprachlichen Sinn als militärische Besetzung (vgl. Diskussion:Okkupation. Deshalb löscht er den Begriff Okkupation, wie aus der Versionsgeschichte ersichtlich, aber auch in anderen Artikeln, obwohl dieser in der Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft im Band Sachenrecht (vollständig überarbeitete Auflage 2006, ISBN 978-3-540-29869-4), Band 1/Teil 4, §11 Originärer Eigentumserwerb, Abschnitt IV., Absatz 2. Aneignung, Okkupation z.B. als aktueller Terminus des Sachenrechts verwendet wird. Dieses Verhalten kann jeder beurteilen, wie er will, einer Enzyklopädie dienlich ist es keinesfalls. --Uncle Silver (Diskussion) 09:33, 25. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Was ich kenne oder nicht kenne, ist vollkommen irrelevant, wir schreiben Lexikon und nicht wünsch-dir-was, also lass mal die ad-hominem-Argumentation bleiben, die stärkt deine Position sicher nicht.
Zur Sache: Im Artikel heißt es: "Das ABGB teilt die originären Erwerbsarten folgendermaßen ein:", anschließend waren (u.a.) die Artikel Aneignung und Okkupation verlinkt, das hatte ich entfernt. Begründung (s.a. meine ZQ: hier): Wenn man die angegebene Quelle überprüft, dann stellt man fest, dass die Begriffe im ABGB nur ein mal in ganz anderem Zusammenhang ("Aneignung durch den Bund", §750, Abs.2) oder gar nicht (Okkupation) auftauchen, s. ABGB, http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622&ShowPrintPreview=True. (Abgesehen davon ist die Verlinkung des Artikels Okkupation hier eh nicht nachvollziehbar, weil jener Artikel nun mal nur die militärische Bedeutung behandelt.) Beste Grüße --Rax post 12:30, 25. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]