Diskussion:Päpstliche Universität

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KU Eichstätt-Ingolstadt[Quelltext bearbeiten]

Die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt ist eine Katholische Universität im Sinn der Apostolischen Konstitution Ex Corde Ecclesiae, keine Päpstliche Universität. Sie steht nicht unter der Aufsicht des Heiligen Stuhls, sondern unter der Aufsicht einer gleichnamigen kirchlichen Stiftung öffentlichen Rechts, welche von der Bayerischen Bischofkonferenz eingerichtet wurde. Quelle: Verfassung der Stiftung Katholische Universität Eichstätt vom 25. November 1991. -- (nicht signierter Beitrag von 77.191.204.118 (Diskussion) 02:31, 24. Jun. 2008 (CEST)) [Beantworten]

Die KU wurde vom Heiligen Stuhl errichtet (via Konkordat) und steht unter Aufsicht des Heiligen Stuhls (Annuario Pontficio 1997, S. 1726) - wie das Beispiel bei der Präsidentenwahl Hermel gezeigt hat wo es kein "nihil obstat" vom Heiligen Stuhl gab[1]. Insgesamt sind nur 53 kath. oder päpstlichen Universitäten/Hochschulen direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt und werden im Päpstlichen Jahrbuch aufgeführt - von über 1000 weltweit...ob diese Universitäten päpstlich oder katholisch genannt ist dabei zweitranig. Also in die Liste gehören nur diese Universitäten...--Empiricus (Diskussion) 11:26, 7. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Art. 3 - Errichtung einer Katholischen Universität

§ 1. Eine Katholische Universität kann errichtet und anerkannt werden vom Heiligen Stuhl, von einer Bischofskonferenz, oder von einem anderen Organ der Katholischen Hierarchie oder von einem Diözesanbischof.

§ 2. Mit Zustimmung des Diözesanbischofs kann eine Katholische Universität auch von einem Ordensinstitut oder von einer anderen öffentlichen juristischen Person eingerichtet werden.

§ 3. Eine Katholische Universität kann von anderen Personen, Geistlichen oder Laien, eingerichtet werden. Eine solche Universität kann als Katholische Universität nur gelten mit Billigung durch die zuständige kirchliche Autorität, gemäß den Bedingungen, welche die Parteien vereinbart haben.(48)

§ 4. In den Fällen von § 1 und § 2 müssen die Statuten von der zuständigen kirchlichen Autorität genehmigt werden.

Du wirfst hier die beiden Kategorien KU und PU durcheinander.
Das Bsp. Hemel zeigt im Übrigen genau das Ggt.[2] In Deutschland gibt es keine päpstlichen Universitäten.
Dass ein Nihil obstat der Bildungskongregation notwendig ist, hat nichts damit zu tun, das brauchen auch nicht-päpstliche katholische Hochschulen, wie kürzlich ja auch das Bsp. Wucherpfennig in St. Georgen zeigte.--Jordi (Diskussion) 23:09, 22. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Auflistung Päpstliche Universitäten[Quelltext bearbeiten]

Im Annuario Pontificio einfach die rausfischen, die sowohl den Titel "Päpstlich" als auch "Universität" tragen.--Th1979 16:50, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Wenn es denn dann doch so einfach wäre. Ist es aber eben nicht. --Manuel Aringarosa 16:58, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Sondern?--Th1979 17:00, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
AP enthält zwar Liste aller theol. Hochschulen; Universitäten sind aber jeweils staatlich. Also nicht einfach rauszufinden, ob es eine Päpstliche Universität oder Hochschule ist und erst recht nicht ob can 814 od. 815. Muss mal mit Rom telefonieren ;-) --Manuel Aringarosa 17:10, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Dein Problem versteh ich nicht! Es ist doch ganz einfach: Wenn eine Universität den Zusatz „Päpstlich“ (Pontificia) trägt, dann ist es eine Päpstliche Universität und gehört in diese Liste. Wenn sie den Titel nicht trägt, dann nicht. Und wenn es eine Hochschule ist, die nicht im Universitätsrang steht, dann auch nicht.--Th1979 17:48, 31. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Siehe oben - entscheidend ist hier ob diese im Päpstlichen Jahrbuch aufgeführt sind...--Empiricus (Diskussion) 11:37, 7. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Liste überarbeitet...[Quelltext bearbeiten]

Ich hab die Liste gemäß der zentralen Quelle Annuario Pontificio überarbeitet....--Empiricus (Diskussion) 13:25, 7. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

... ist ein Link auf eine Begriffsklärungsseite. Welche der beiden Universitäten ist gemeint? Wenn beide gemeint sind, sollten auch beide hier im Artikel erwähnt werden.--Katakana-Peter (Diskussion) 10:44, 8. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

Du hast Recht im PA stehen beide...--Empiricus (Diskussion) 18:52, 8. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]