Diskussion:Pflichtverletzung

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Der Absatz "Kritik" ist mE nicht mehr notwendig. Er wäre in knapper Form von Laien ohnehin nicht zu verstehen und in ausführlicher Form würde er den Rahmen des Artikels sprengen. Heinrichs schrieb im Palandt bereits 2004, dass mit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform das Pro und Contra zur Reform als ganzem und einzelnen Begriffen obsolet geworden ist (vgl Einleitung Rn.19 in der 63.Aufl "interessiert nicht mehr"). Das soll nicht heißen, dass Gesetze nicht mehr kritisiert werden sollten aber der Begriff Pflichtverletzung ist im Rechtsalltag, in der Literatur und in der Rechtsprechung inzwischen völlig akzeptiert, eine profunde Kritik findet in der Literatur nicht mehr statt. Habe Begriffsgeschichte und gesetzliche Schuldverhältnisse hinzugefügt, man könnte auch noch was über vertragsähnliche Pflichten und damit zusammenhängende Pflichtverletzungen schreiben, zur Verdeutlichung aber wahrscheinlich nicht nötig. --Old-Pascas 04:31, 29. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]