Diskussion:Pigou-Steuer

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Pigou-Steuer[Quelltext bearbeiten]

Hier steht: ,,Da das Marktgleichgewicht in diesen Fällen nicht pareto-optimal ist, kann durch den Einsatz von Pigou-Steuern eine Pareto-Verbesserung erreicht werden."

Aus meiner Sicht ist das Marktgleichgewicht pareto-optimal, denn die Gruppe der Unternehmer wird durch die Steuer schlechter gestellt als vorher. Daher stellt das neue Marktgleichgewicht mit Steuer auch keine Pareto-Verbesserung dar. (nicht signierter Beitrag von 93.221.41.245 (Diskussion) 17:31, 22. Jun. 2012 (CEST)) [Beantworten]

Das stimmt so nicht, denn man könnte den Unternehmer aus den Wohlfahrtsgewinnen, die durch die Erhebung der Steuer entstehen, entschädigen. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:18, 29. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]

Grenzvermeidungskosten und Grenzschadenskosten[Quelltext bearbeiten]

im wissenschaftlichen Bereich sind andere Begrifflichkeiten vorzuziehen.

Grenzvorteil = Grenzvermeidungskosten
Grenznachteil = Grenzschadenskosten --134.93.51.36 12:12, 2. Jul. 2007 (CEST) Eine Emissionssteuer ist keine Pigou-Steuer im klassischen Sinn.[Beantworten]

Totalbedingung[Quelltext bearbeiten]

Für einen fachfremden Leser ist die "Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz" nicht ohne weitere Erklärung / Link verständlich. Sucht man bei Google nach eben diesem Stichwort, findet man nichts (ausser dieses Artikels). Also entweder Artikel ueber Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz schreiben oder hier erklären oder Satz entfernen, denn so ist es nur verwirrend.

-- Attilathehans 19:48, 2. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]


Die Sachen, die unter Kritik stehen, sind ziemlich seltsam.

"Die Pigou-Steuer kann die Totalbedingung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz verletzen. Dadurch, dass Unternehmen meist eher Mengen- als Preisanpasser sind, führt die Steuer möglicherweise zu Marktaustritten."

Ich kann nicht erkennen, warum eine Pigousteuer bei Preisanpassern besser funktionieren sollte als bei Mengenanpassern. Die Angebotskurve mit einer privaten Grenzkostenkurve gleichzusetzen (und dem eine soziale Grenzkostenkurve gegenüberzustellen), wie es oft gemacht wird, setzt sogar Mengenanpassungsverhalten voraus.

"Im Fall eines unvollkommenen Marktes ist sogar eine Wohlfahrtsverschlechterung möglich. Ein Monopolist würde die Steuern in seine Kalkulation aufnehmen und dadurch seine Produktion noch weiter reduzieren als er dies aus Gründen der Gewinnmaximierung ohnehin schon tut."

Es ist nicht zu erkennen, warum das eine Wohlfahrtsverschlechterung sein soll - der Staat erhebt, wenn er es optimal tut, die Steuer ja so, dass die externen Effekte internalisiert werden. Wenn dann weniger produziert wird, so what.

16:23, 11. Sep. 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 85.181.229.240 (Diskussion) )

1. Zum Thema unvollkommener Markt / Monopol habe ich eine Quelle ergänzt. Es geht darum, dass, wenn man nur den Kreis der initial Betroffenen betrachtet (Fischer und Fabrik) die sozialen Kosten von noch geringerem Output für Dritte (Konsumenten) nicht enthalten sind.
2. Den Punkt "Totalbedingung und Marktaustritt von Mengenanpassern" verstehe ich auch nicht?
3. Auch der Punkt "Nachverhandlungen" ist mir unklar. Warum sollten sie im Optimum nachverhandeln, aufgrund unvollständiger Information? In Demsetz (s. Einzelnachweis) auf Seite 71 unten steht zwar ein Halbsatz zu Nachverhandlung, wird aber nicht weiter theoretisch begründet, weiß nicht, ob der hier anwendbar ist, sonst habe ich dazu nichts gefunden.
Kann dazu jemand Einzelnachweise ergänzen? Sonst sollte man die Punkte 2 und 3 vielleicht erst einmal herausnehmen. --Man 11:48, 18. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]
Zu:
"1. Zum Thema unvollkommener Markt / Monopol habe ich eine Quelle ergänzt. Es geht darum, dass, wenn man nur den Kreis der initial Betroffenen betrachtet (Fischer und Fabrik) die sozialen Kosten von noch geringerem Output für Dritte (Konsumenten) nicht enthalten sind."
Das ist Quatsch, denn wenn die Konsumenten von einem höheren Output profitieren, sind sie bereit einen höheren Preis zu bezahlen, und dann lohnt sich für das Unternehmen weiter zu produzieren, obwohl die Steuer so hoch ist. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:22, 29. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Lies die Quelle. --man (Diskussion) 23:46, 29. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Zu:
3.) Nachverhandlungen. Im Artikel steht: "Durch Nachverhandlungen zwischen dem Schädiger (Fabrik) und dem Geschädigten (Fischer) kann eine andere Emissionsmenge vereinbart werden. Der Fischer zahlt der Fabrik für eine weitere Reduzierung der Verschmutzung, es kommt insgesamt zu einem Wohlfahrtsverlust."
Dies würde bedeuten, dass die Pigou-Steuer zu niedrig bemessen ist und im Anschluss noch Coase-Verhandlungen möglich sind. Also Pigou-Steuer + Coase. Da der Unternehmer durch die Reduzierung der Verschmutzung auch noch weniger Steuern bezahlen muss, könnte es also sein, dass die Emissionen dadurch dann stärker reduziert werden als es wohlfahrtsoptimal ist. (Der Fischer kann die Steuer für seine Interessen nutzen, in gewisser Hinsicht schafft die Steuer also eine neue Externalität). So ist das denke ich gemeint.
In der Praxis habe ich noch nie von so einem Beispiel gehört. Sowieso kommt es meines Erachtens in der Praxis sehr selten zu Coase-Verhandlungen wenn es um Emissionen geht. Beispielsweise bei den CO2-Emissionen ist es völlig abwegig, dass sich 8 Mrd. geschädigte (+ die zukünftigen Generationen) zusammentun und Coase-Verhandlungen mit den Emittenten aufnehmen. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:34, 29. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Hier in der Wikipedia belegen wir Behauptungen, WP:BEL. Du kannst gerne Belege für Pigou+Coase vorlegen, und dann überlegen wir, ob und wie das in den Artikel gehört. --man (Diskussion) 23:46, 29. Nov. 2022 (CET)[Beantworten]
Das steht doch schon im Artikel. Ich habe doch nur interpretiert, wie das gemeint sein könnte. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:37, 8. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Beleg zu meiner Behauptung, dass es abwegig ist, dass sich 8 Mrd. Geschädigte + die geschädigten aus zukünftigen Generationen zusammentun und die Schädiger dafür entschädigen, dass sie weniger Emissionen verursachen: Endres, A.: Umweltökonomie, 2., überarbeitete Auflage, Stuttgart Berlin Köln, 2000, S.50f. Dort steht: Wie hoch die Transaktionskosten bei der eigentumsrechtilchen Behandlung von Umweltproblemen sind, mag von Fall zu Fall verschieden sein. Es ist jedoch aus den oben angemerkten Gründen plausibel, dass sie mit der Zahl der Beteiligten ansteigen. Ohne dies durch empirische Untersuchungen belegen zu können, möchte ich die These wagen, dass die Transaktionskosten bei vielen Umweltproblemen den möglichen (und zur Verteilung auf die Beteiligten zur Verfügung stehenden) "Verhandlungsgewinn" übersteigen. Sie wären damit prohibitiv. Unter der Verursacher-Regel würde dann das Ausgangsemissionsniveau von 0, unter der Laissez-faire-Regel das unkorrigierte Gleichgewichtsniveau x* bestehen bleiben."
Ich hoffe ich muss hier nicht auch noch belegen, dass mit "Nachverhandlungen" (steht so im Artikel) Coase gemeint ist. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:50, 8. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]