Diskussion:Postgeheimnis

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Ist das secretus epistulae nicht sogar in der Europäischen Menschenrechtskonvention erwähnt? --Asthma 14:32, 28. Jan 2006 (CET)

Ach hoppla, ich meinte Briefgeheimnis. Nix für ungut, --Asthma 15:28, 28. Jan 2006 (CET)

Schutz der näheren Umstände[Quelltext bearbeiten]

Was m.E. fehlt ist die Erklärung was mit "näheren Umständen" gemeint ist. Es geht nämlich nicht nur um den Inhalt, sondern auch um die sonstigen Tatsachen. Ob jemand überhaupt einen Brief geschrieben oder empfangen hat bzw. wer mit wem in Postkontakt steht. Ein Postbote dürfte z.B. nicht erzählen, das jemand Post aus Flensburg bekommt. --Eingangskontrolle 19:44, 15. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Auslandspakete[Quelltext bearbeiten]

"Während das Briefgeheimnis alle schriftlichen Mitteilungen zwischen Absender und individuellem Empfänger schützt, umfasst das Postgeheimnis alle von der Post übermittelten Sendungen, jedoch nur in dem Zeitraum von der Aufgabe der Sendung bei der Post bis zu ihrer Auslieferung an den Empfänger."

Inwiefern ist es kein Verstoß gegen das Postgeheimnis wenn der Zoll bzw. mein Paket aus den USA verdachtslos öffnet? --Kloth 12:41, 19. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Es gibt eine Reihe teilweise speziell vereidigter Stellen, die verschlossene Sendungen öffnen dürfen. Die Regelungen bezüglich des Zolls kenne ich nicht, aber ich weiss es von der Briefermittlungsstelle in Marburg, und für die Paketermittlungsstellen dürfte das gleichermaßen gelten.-- Cmdr.bond 21:38, 29. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]
Nachtrag: woher will man eigentlich wissen, dass das Öffnen "verdachtslos" erfolgte? Selbst weiss man ja, was Sache ist, aber das Gegenüber nicht. Ein "Verdacht" ist dabei gelegentlich nur diffus als Summe von einzelnen Indizien vorhanden, ein Bauchgefühl oder ein nicht plausibler Schatten auf dem Röntgenbild. Dabei kann man sich jederzeit irren. Aber das ändert ja am Verdacht nichts. -- Cmdr.bond 12:56, 20. Nov. 2011 (CET)[Beantworten]

Momentan suggeriert der Abschnitt, dass Briefe in Deutschland analog zum MfS geöffnet wurden. Aus der Antwort der Bundesregierung geht das nicht hervor. Dort steht:

Der § 8 IZÜVO bestimmte, dass die Deutsche Post sämtliche Postsendungen, die aus der sowjetisch besetzten Zone oder dem Ostsektor von Berlin eingingen und an Empfänger im Bundesgebiet gerichtet waren und die dem Anschein nach Waren enthielten, der für den Empfänger zuständigen Zollstelle vorzuführen hatte. Die Öffnung der Postsendungen erfolgte durch Bedienstete der Zollbehör- den.

Das ist also einfach eine Zollkontrolle und nicht erwähnenswert (jedenfalls nicht in diesem Kontext), ich nehm den Abschnitt mal raus. --Studmult 15:18, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

siehe auch die Diskussion zur Frage der Redundanz.--Cologinux 12:54, 2. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Redundanzbaustein erledigt. Zur Diskussion: siehe nun im Archiv. Ich werde den Redundanz-Tag entfernen.--Cologinux 13:05, 14. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Angleichung[Quelltext bearbeiten]

Die Redundanz-Diskussion ist 10 Jahre alt. Unabhängig davon war mir der Zusammenhang der drei Artikel Briefgeheimnis, Postgeheimnis und Fernmeldegeheimnis aufgefallen (augenfällig manifestiert im deutschen Art. 10 GG), ohne dass dies insbesondere die jeweiligen Einleitungen klar erkennen ließen. Diese waren vielmehr eher Deutschland-lastig (entsprechender Baustein bei Postgeheimnis), wobei das Postgeheimnis tatsächlich eine deutsche Besonderheit darstellt. Einleitungen und Artikelstruktur habe ich nun versucht, einander anzugleichen und zu ordnen, Deutschland-Bezogenes in die entsprechenden Abschnitte verschoben, den Baustein in Postgeimnis entfernt, in den anderen beiden hingegen durch die Vorlage:Überarbeiten auf fehlende Informationen außerhalb der deutschsprachigen Länder verwiesen. --WinfriedSchneider (Diskussion) 23:42, 9. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]

Brieföffnungsgerät[Quelltext bearbeiten]

Schön wäre auch ein Bild des Geräts das der Verfassungsschutz bzw. das österreichische Abwehramt benutzt. (nicht signierter Beitrag von 193.83.8.200 (Diskussion) 15:55, 4. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

Durch den Deutschlandvertrag letzte Postüberwachungsmöglichkeit aufgehoben?[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "Zum Schutze der Sicherheit und des Ansehens der alliierten Streitkräfte gab es seit 1949 eine Sonderbefugnis. Durch den Deutschlandvertrag ist auch diese letzte Postüberwachungsmöglichkeit aufgehoben worden."

Bei Josef Foschepoth klingt das hier aber ganz anders ("Noch 20 Jahre lang wurden heimlich Briefe geöffnet"). --85.180.107.51 11:33, 2. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 14:01, 24. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]