Diskussion:Prozess Oberkommando der Wehrmacht

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Teilweise schiefe Darstellung[Quelltext bearbeiten]

"In Anbetracht des vorangegangenen Freispruchs von Generalstab und OKW vom Anklagepunkt, verbrecherische Organisationen zu sein, ließen die Richter die Anklagepunkte Verbrechen gegen den Frieden und Verschwörung nicht als Belastungspunkte gelten."

Dieser Satz ist nicht nur kruckelig konstruiert, sondern auch inhaltlich falsch. Wenn jemand mal die Zeit hat, sollte er/sie den Satz in Ordnung bringen. --13Peewit (Diskussion) 11:16, 19. Mär. 2012 (CET)[Beantworten]

Warum ist dieser Prozess eigentlich als "OKW-Prozess" bekannt, obwohl nur drei der 14 Angeklagten im OKW tätig waren? --Reibeisen (Diskussion) 21:11, 20. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Das ist eine gute Frage. Besser wäre die Bezeichnung Prozess Höhere Befehlshaber der Wehrmacht oder so ähnlich. --GT1976 (Diskussion) 21:35, 20. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Fortsetzg zu diesem "Missverständniss" gehört nicht in die Einleitg.[Quelltext bearbeiten]

Hallo, unter anderem auch Orik, jetzt steht schon wieder diese für die WP belanglose Kritik an der zeitgenöss. Betitelung am Anfang. Sie ist nicht erkennbar belegt. Der Hintergedanke der Kritk im Bezug zum Hauptverfahren ist mir schon klar. Doch der lässt sich mit diesen Satzkonstrukten nicht vermitteln. An dem Prozess sind wahrlich andere Dinge relevant. (Link zur Versionsgesch)‎. Nun sogar doppelt. Also minus Doublette. Die nachträgl. Kritik am Namen gehört m. E. nicht in die Einleitung. Soweit es das OkW gar nicht betraf, steht das ja im Artikel selbst bereits drin. Dort am Anfang interessiert das wenig bis gar nicht und hat gar kein Gewicht. Die OB's und die Urteile gegen sie + die Gründe sind am Anfang wichtig. (Ich hatte das Brimborium gekürzt und weiter unten wieder eingefügt.) Die amerik. Originalquelle einzufügen, das ist sicher gut. Keine Rede. Wer die DDR-Kommentierungen krtisieren will, sollte das vielleicht in einem entspr. Absatz, z. B. Rezeption tun (siehe Disku weiter unten). Dieses Fußnotengeklingel bringts eher nicht. Frage von Giordano und die Antworten stehen ja auf der Disku. Im Artikel steht jetzt zusätzl. wieder nur die engl. Urteilstextversion. --seh und …, 15:59, 17. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Lit - warum "weiterführende Literatur"[Quelltext bearbeiten]

[1] - Literatur meint eigentlich immer "weiterführend" - was ist hier so besonders? --GiordanoBruno (Diskussion) 13:38, 8. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Ist ja der Urteilstext. Deshalb mal in "Quelle zum Urteilstext" umbenannt. --seh und, 19:07, 14. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
Der Text des Buches ist etwas problematisch. 1. Das wegen seines etwa 30seitigen Vorworts. In diesem wird versucht nachzuweisen, dass die BRD und ihre Generäle auf Krieg setzen und die Wiedereinführung des Faschismus beabsichtigen. Die USA werden bezichtigt, den westdeutschen Imperialismus zu stärken und die friedliebenden antifaschistischen Staaten überfallen zu wollen. Erst wollte ich einen kritischen Kommentar zum Text schreiben. Da gibt es bei Überschär eine, wenn auch kurze Kritik zu. 2. Ist der Autor und Herausgeber des Buches nicht angegeben. Wegen des allgemeinpolitischen Vorwortes ist anzunehmen, dass das eine Stellungnahme aus dem ZK der SED ist. Daher habe ich das als weiterführende Literatur gekenzeichnet. Man kann das auch anders machen. Auf jeden Fall ist das keine normale Literatur. Ich verstehe nicht, warum Du, @ Sehund, das so schnell ändern musstet, ehe wir die Frage von Giordano beantworten konnten. --Orik (Diskussion) 00:30, 15. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]
PS: Das was ich als Antwort auf Giordanos Frage formulierte, hättest Du, @Sehund, eigentlich wissen müssen, ehe Du einen problematischen Text dadurch umdefinierst, dass Du statt „weiterführender Literatur“ einfach „Quelle zum Urteilstext“ schriebst. Offensichtlich kanntest das Buch nicht nicht. Das Buch ist eben nicht nur der Urteilstext. Der Urteilstext war übrigens schon im Lemma verlinkt. Wenn man in einem Thema editiert, das man nur am Rande kennt wie Du, sollte man etwas zurückhaltender sein. Auch dieser edit [2] ist etwas voreilig. Dass der OKW Prozess keiner ist, gehört natürlich in die Einleitung und so steht es auch in der angegebenen Literatur ziemlich am Anfang der Darstellung. Dass Du das für unwichtig hältst, ist WP:TF, die ist auf Wikipedia ungern gesehen. Das revertiere ich daher auch. Orik (Diskussion) 11:59, 17. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Weiterleitung fehlt[Quelltext bearbeiten]

Werte Kollegen, könnte bitte jemand eine Weiterleitung schreiben für „Prozess gegen das Oberkommmando der Wehrmacht“ auf Prozess Oberkommando der Wehrmacht? Danke im voraus. --Orik (Diskussion) 18:23, 17. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Erledigt --GiordanoBruno (Diskussion) 21:52, 19. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Falsche Angaben zum Zeitraum des Prozesses[Quelltext bearbeiten]

Der Prozess war nicht 169 Tage lang und das Urteil wurde auch nicht 1949 verkündet. Die Zeitabläufe: Anklageerhebung 28.11.1947, Verfahrenseröffnung 30.12.1947, Eröffnungsplädoyer der Anklage 5.2.1948, Eröffnungsplädoyer der Verteidigung 12.4.1948, Schlussplädoyer der Anklage 30.8.1948, Schlussplädoyer der Verteidigung 10.-13.8.1948, Urteilsverkündung 27.-28.10.1948 (113 Verhandlungstage)

Literaturangaben hierzu:Priemel, Kim C.; Stiller, Alexa (Hg.): NMT. Die Nürnberger Tribunale zwischen Geschichte, Gerechtigkeit und Rechtschöpfung, Hamburg 2013, S. 788 --XYZ13 (Diskussion)

Quellenmäßige Monokultur?[Quelltext bearbeiten]

Seltsamerweise wurde dieser Artikel irgendwann so umgeschrieben, dass er sich seitdem fast ausschließlich auf ein Buch der kanadischen Historikerin Hébert stützt. Das mutet eigenartig an. --Reibeisen (Diskussion) 19:20, 15. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]