Diskussion:Rahmenvertrag

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Die hier gegebene Definition eines Rahmenvertrags ist falsch. Was hier definiert wird, heißt im juristischen Sprachgebrauch (in Deutschland) Sukzessivlieferungsvertrag. Als Rahmenvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der Eckpunkte einer Schuldrechtsbeziehung (nicht notwendigerweise eines Kaufs) festlegt und im einzelnen durch spätere Vereinbarungen ausgefüllt werden muss. Er ist abzugrenzen vom Vorvertrag und vom letter of intent. -- 82.140.23.29 16:53, 5. Jun 2005 (CEST)

Nicht lange diskutieren, sondern ändern - das hier ist ein Wiki! --Reinhard 16:55, 5. Jun 2005 (CEST)

Rahmenvertrag[Quelltext bearbeiten]

Müssten also Kündigungsklauseln und Befristungen der Leistungen im Rahmenvertrag festgesetzt werden oder werden diese in den Einzelvereinbarungen seperat festgelegt?


Dies wird im Rahmenvertrag festgelegt. Was wohl erstmal richtig ist, ist: Ein Rahmenvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei juristischen Personen. Desweiteres würd ich definieren: Er regelt im Großhandel die Mindestabnahmemenge in einem bestimmten Zeitraum zu bestimmten Konditionen. Der Rahmenvertrag ist bedeutsamer als jegliche andere Abmachung, wie zum Beispiel aus Angeboten oder Preislisten. Zum jetzigen Artikel muss ich sagen, es liest sich so wie in einem Schnellhefter aus der Berufsschule. mfg --84.188.237.187 22:27, 5. Mär. 2007 (CET)[Beantworten]

"Ein Wartungsvertrag ist ebenfalls eine Form des Rahmenvertrages."[Quelltext bearbeiten]

Diese Aussage ist totaler Käse. Ein Wartungsvertrag kann als Rahmenvertrag gestaltet werden, er kann aber auch als Einzelvertrag gestaltet werden. Warum gerade ein Vertrag, der Wartungsdienste zum Gegenstand hat, ein Rahmenvertrag sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Genausogut kann eine Käselieferungsvertrag als Rahmenvertrag gestaltet werden. (nicht signierter Beitrag von 195.145.106.126 (Diskussion) 12:13, 22. Jan. 2014 (CET))[Beantworten]

Rahmenverträge gibt es auch im Sozialrecht: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__131.html Und auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__75.html Und: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__129.html