Diskussion:Razzia

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Zeit des Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Im Text wird bisher ausschließlich die Situation in der Bundesrepublik Deutschland beschrieben, nicht jedoch diejenige zur Zeit des Nationalsozialismus, obwohl das Bild gerade auf diese Zeit verweist. Damals gab es außerdem Razzien zur Festnahme von Juden und Zwangsarbeitern. Der im Artikel angegebene Zweck der Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung trifft bei Juden und Zwangsarbeitern nicht zu. Razzien zur Festnahme von Juden werden in den Artikeln Pius XII. und Fabrikaktion erwähnt. Zu Zwangsarbeitern: Es ging um die Festnahme von einheimischen (nicht-deutschen) Zivilisten in besetzten Gebieten, um sie in Zwangsarbeiterlager zu deportieren; vgl. Zwangsarbeiter#Zwangsarbeit_im_Zweiten_Weltkrieg : "Besonders in Osteuropa wurden sie großenteils mittels Razzien rekrutiert." oder Zwangsarbeit_in_der_Zeit_des_Nationalsozialismus#Niederlande : "Die Anzahl der niederländischen Zwangsarbeiter wurde 1966 auf etwa 395.000 geschätzt, seit 1979 geht man von mehr als 500.000 aus. Etwa 50.000 von ihnen starben. Die größte Razzia fand in Rotterdam am 10. und 11. November 1944 statt. Bei dieser Razzia wurden 50.000 Männer verhaftet, von denen 40.000 zum Arbeitseinsatz nach Deutschland geschickt wurden und 10.000 Zwangsarbeit im Osten der Niederlande leisten mussten." (Bei solch einer Razzia erschien z.B. die Polizei auf einem Marktplatz oder einem anderen viel besuchten Ort und trieb die arbeitsfähigen Männer zusammen, um sie als Zwangsarbeiter zu deportieren.) -- Pinguin55 22:40, 22. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Pinguin55, kennst du eine Quelle aus der NS-Zeit, die den Begriff in dem Zusammenhang verwendet? Nur dann wäre das Bild gerechtfertigt. Falls andere Begriffe verwendet wurden, sollte man sie im Artikel erwähnen.--ChickSR (Diskussion) 11:46, 26. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Ich habe Ursprung des Wortes Razzia kurz erläutert, weil der Artikel nur erklärt, was man jetzt darunter versteht. Sollte ich noch mehr darauf eingehen, dort sollte man das nicht auf der Seite der Barbareskenstaaten oder Sklavenhandel tun? --Maxian D-C (Diskussion) 19:14, 27. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

"Bei diesen Überfällen erbeuteten die Seeräuber neben Gütern und Vieh vor allem christliche Sklaven, die auf den Sklavenmärkten der Barbareskenstaaten verkauft wurden. So hat sich Bedeutung des Wortes von einer kriminellen Handlung zu einer polizeilichen Maßnahme hin gewandelt." Interessant! Geht der Verkauf von christlichen Sklaven schon in Richtung polizeiliche Maßnahme? Oder hat es damit zu tun, dass ja die Polizei aus Barbaren besteht? (nicht signierter Beitrag von 188.162.167.55 (Diskussion) 17:54, 11. Dez. 2012 (CET))[Beantworten]

"Razzia (von arabisch غزوة ghazwa ‚Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht‘)" - ich denke, das genügt, zumal selbst im Arabischen das غزوة wesentlich älter ist als das des mittelalterlichen bzw. früh-neuzeitlichen Sklavenerbeutens quer übers Mittelmeer. Guckstu hier: Die Schlacht von Badr (ghazwat Badr / غزوة بدر / ġazwatu Badr) https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_von_Badr - oder hier: Die Schlacht von Uhud (arabisch غَزوة أُحُد, DMG ġazwat uḥud) https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_von_Uhud --2003:E8:5F0D:F249:1DE2:5600:F570:55A5 21:54, 23. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Eine Razzia gibt es in der (bundesrepublikanischen) Rechtssprache nicht, dennoch wird frank und frei etwa behauptet: "Eine Razzia kann von der Staatsanwaltschaft mittels Verfügung oder direkt von den Polizeibehörden angeordnet werden."; gemeint ist wohl eher Durchsuchung (Recht), insbesondere wohl auch Hausdurchsuchung.--in dubio Zweifel? 01:12, 10. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Was die "offizielle" Bezeichnung ist und wie es "allgemeinverständlich" genannt wird, ist meiner bescheidenen Meinung nach nicht erheblich hier. Offiziell gibt es am Auto ja auch keinen "Blinker", sondern einen "Fahrtrichtungsanzeiger".--Synuchus (Diskussion) 15:39, 17. Okt. 2019 (CEST)[Beantworten]

Razzia ist tatsächlich ein Fachbegriff, allerdings kein juristischer, sondern ein polizeitaktischer. Nähere Ausführungen kann ich hierzu leider nicht machen, da die entsprechenden Quellen als VS-NfD eingestuft sind. --Cyberhopser (Diskussion) 18:52, 7. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Das Bild mit der Bildunterschrift "SEK-Einsatz bei einer Drogen-Razzia in Uetersen" suggeriert, dass es sich bei den abgebildeten Personen um SEK-Beamte handelt. Ausrüstung und Kleidung verraten aber, dass es Bereitschaftspolizisten sind und keine Spezialeinheit. Ich bezweifle nicht, dass SEK-Beamte bei dieser Aktion beteiligt waren, aber das Bild zeigt eben keine. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:1463:7BC0:A0B6:2239:731D:3CFD (Diskussion | Beiträge) 15:40, 9. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]

Wurde der Begriff in der Zeit des Nationalsozialismus verwendet?[Quelltext bearbeiten]

Das ist im Artikel nicht belegt. Wenn nein, dann sollte das Bild der SS-Aktion entfernt werden.--ChickSR (Diskussion) 11:45, 26. Nov. 2021 (CET)[Beantworten]

Razzia in der Rechtssprache[Quelltext bearbeiten]

@Legatorix: Wegen deiner Änderung eben: Könntest du auch noch auf Razzia#Bundesrepublik_Deutschland schauen? Liebe Grüße --Pistazienfresser (Diskussion) 17:09, 15. Dez. 2022 (CET). geändert --Pistazienfresser (Diskussion) 17:26, 15. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Hallo @Pistazienfresser: ich meine, das kann man so stehen lassen. Bist du anderer Ansicht? --Legatorix (Diskussion) 17:52, 15. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Ich habe deine Quelle leider nicht, mir fiel nur der Zusammenhang auf. Danke für die Antwort. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:56, 15. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Bei meiner Quelle hat sich in der ZQ leider ein peinlicher Fehler eingeschlichen. Statt "StGB" muss es selbstverständlich "StPO" heißen. Grüsse. --Legatorix (Diskussion) 18:01, 15. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]
Hatte ich übersehen, habe nur "Meyer-Gossner/Schmitt" gesehen ;-) Im Löwe-Rosenberg kommt das Wort Razzia offenbar nicht vor, jedenfalls keine Treffer für Rechtswissenschaft bei De Gruyter. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:10, 15. Dez. 2022 (CET)[Beantworten]

Ann den Abschnitt Deutschland sollte mal jemand mit fundierten und nicht mit oberflächlichen Rechtskenntnissen arbeiten. Die Aussagen sind nur halbwegs im Einklang mit deutschem Verfahrensrecht und führen zu falschen Schlussfolgerungen. --2003:D3:F2F:E75B:75B1:A266:86EE:C1 18:50, 1. Jun. 2023 (CEST)[Beantworten]