Diskussion:Rechtsanwalt

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Sozietäten

Ich finde den Teil des Artikels wertend ("allermeisten") und würde folgende neutrale Überarbeitung vorschlagen:

Formen der Berufsausübung

Rechtsanwälte, die immer auch eine konkrete Kanzleianschrift haben müssen, können sowohl allein in eigener Kanzlei als auch gemeinsam mit weiteren Rechtsanwälten zusammen tätig sein. Man unterscheidet insoweit Einzelanwalt, Bürogemeinschaft und Sozietät.

Bei den so genannten Bürogemeinschaften üben mehrere Rechtsanwälte in gemeinsam gemieteten Räumlichkeiten ihre eigene Kanzlei aus. Das bedeutet, jeder der Rechtsanwälte bleibt eigenständig aber er teilt das Büro sowie möglicherweise die Telefonnummer, das Sekretariat und Gemeinschaftseinrichtungen (Konferenzraum etc.)mit seinen Kollegen.

Anwälte einer Sozietät, die Sozien, haben sich zur gemeinsamen Berufsausübung zusammengeschlossen und treten unter einer gemeinsamen Bezeichnung nach Außen auf. Sozietäten können auch angestellte Rechtsanwälte beschäftigen. In den meisten Fällen sind Sozietäten gesellschaftsrechtlich als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) organisiert. Daneben sind Sozietäten oft in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder (seltener) einer Kapitalgesellschaft organisiert.

Es gibt auch Sozietäten, die an verschiedenen Orten vertreten sind (überörtliche Sozietäten).

Traditionell handelte es sich bei Sozietäten in Deutschland bisher um Zusammenschlüsse von ca. zwei bis zehn Berufsträgern. Es gibt aber mittlerweile auch in Deutschland Sozietäten, die einige hundert Sozien haben. Hierbei handelt es sich zumeist um internationale Sozietäten, deren deutsche Partner sich mit englischen oder amerikanischen Kanzleien zusammengeschlossen haben. Durch die Globalisierung hat es sich ergeben, dass die größten deutschen Anwaltskanzleien heute entweder von britischen oder amerikanischen Kanzleien beherrscht werden.

Mit der Berufsordnung unvereinbar ist allerdings die Errichtung einer sog. Sternsozietät, also eine gesellschaftsrechtliche Gestaltungsform, in welcher beispielsweise Rechtsanwalt A Partner der A&B-Partnerschaftsgesellschaft und zugleich Sozius der A&C-Gesellschaft ist, beziehungsweise eine Rechtsanwaltsgesellschaft ihrerseits Beteiligte einer Sozietät ist (vgl. § 59c Abs. 2 BRAO).

RA Axel Pabst

[Bearbeiten] Standesrecht

Der Begriff des Standesrechtes ist veraltet. Zutreffend wird heute vom anwaltlichen Berufsrecht gesprochen. Dieses ist vor allem in der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung geregelt.

RA Dr. Stehmann, Langenfeld/Rheinland

[Bearbeiten] en.wp

Are somebody going to describe the German system at en:Lawyer?

[Bearbeiten] bitte einarbeiten aus "Fürsprecher"

Ein Fürsprecher ist ein Rechtsanwalt. Fürsprecher ist die übliche Bezeichnung für einen Anwalt im Kanton Bern (Schweiz).


[Bearbeiten] Advokat

Advokat ist meiner Meinung nach auch in Deutschland ein läufiger Begriff für Rechtsanwalt und nicht nur in der Schweiz

[Bearbeiten] Interlanguage-Links

Die Liste der Interlanguage-Links ist zu verbessern! Die englische Liste sehen.

[Bearbeiten] Organ der Rechtspflege

Der Satz "So darf der Anwalt zum Beispiel vor Gericht nicht die Unwahrheit vortragen." sollte geändert werden in "So darf der Anwalt zum Beispiel vor Gericht nicht bewußt die Unwahrheit vortragen." Ansonsten entsteht der falsche Eindruck, ein Anwalt sei generell für die Richtigkeit der Behauptungen seines Mandanten verantwortlich.

[Bearbeiten] Korrektur von "Syndikus" (übernommen vom gleichnamigen Wikipediaeintrag)

Dieser Teil soll ersetzt werden:

Wegen einer Weisungsgebundenheit gegenüber seinem Arbeitgeber darf er diesen nicht vor Gericht vertreten.


durch diesen Teil:

Ihre Arbeitgeber dürfen deutsche Syndikusanwälte gem. § 46 Bundesrechtsanwaltsordnung – sofern Anwaltszwang besteht – nicht vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht anwaltlich vertreten. Eine Vertretung vor Gerichten ohne Anwaltszwang ist auch durch Syndikusanwälte jederzeit möglich.



Außerdem ist die Bezeichnung des Syndikusanwalts als "Rechtsanwalt" zumindest missverständlich, da diese eben nicht als Rechtsanwalt für ihren Arbeitgeber tätig sind, sondern "lediglich" als weisungsgebundener rechtlicher Berater.

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