Diskussion:Rechtsgeschichte

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Diskussionsbeiträge ab Oktober 2009[Quelltext bearbeiten]

ad Diskussionsseite: Fast alle Diskussionsbeiträge nehmen auf Vorversionen dieser Seite Bezug, die schon längst überholt sind und daher mE mehr verwirren. Ich würde vorschlagen, Diskussionen hier neu anzufangen.

ad Textseite: Ich selbst habe ein paar kleinere Änderungen vorgenommen bzw. auch Änderungen wieder rückgängig gemacht:

- "Anfang des 20. Jh" hat ein Kollege auf "Mitte" geändert, da RG noch nach 1965 in großem Umfang gelehrt und geprüft wurde - das Eine widerspricht nicht dem Andren: Der Abstieg begann eben auf hohem Niveau. Es wäre aber sinnlos, zuerst von der "Mitte" zu sprechen und danach das Jahr 1945 zu nennen, das noch vor der "Mitte" liegt.

- "Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht die ZRG": So eine Aussage ist nicht verifizierbar. Da hat mir noch "traditionell" besser gefallen, jetzt aber eine neue Formulierung gefunden, die hoffentlich allgemeine Zustimmung findet.

- Auch den Verweis auf die Antike Rechtsgeschichte habe ich wieder angefügt. Da sollte sich jemand mal um einen eigenen Artikel kümmern.

LG, --62.178.15.183 08:51, 1. Okt. 2009 (CEST) [08:50, 01. Oct 2009 (CEST)][Beantworten]

Zwei Passagen[Quelltext bearbeiten]

die meines Erachtens im aktuellen Text so nicht stehen bleiben können:

a) im Abschnitt "Rechtsromanistik" heißt es, es sei früher "kein rein historisches Anliegen" gewesen, sich mit RömR zu beschäftigen. Das ist völlig schief. Es war ursprünglich überhaupt kein historisches Anliegen, sondern es war die Beschäftigung mit dem geltenden Recht (oder etwas kritisch: mit dem Recht, von dem man unterstellte, dass es galt). Historische Anliegen kamen erst mit der Historischen Rechtsschule hinein (also ab ca. 1800), doch anders als wir heute Geschichte betreiben. Für die Historische Rechtsschule war der Rückgriff auf die Quellen Mittel zur Formung und Bestätigung des geltenden Rechts. Weil es aber auch hier um geltendes Recht ging, war der Romanist der historischen Schule voreingenommener als ein heutiger Geschichtswissenschaftler es ist oder jedenfalls sein sollte. Natürlich waren auch die Methoden weniger gut als heute. In der historischen Rechtsschule vermischten sich Erkenntnis des Historischen und Beurteilung des aktuell für richtig gehaltenen.

b) In dem Abschnitt "Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts" ist zu Beginn die Rede von einem "Umdenken" in der Rechtsgeschichte. Es ist aber der Bezug gar nicht verständlich. Weder der Fachmann noch gar der Laie versteht, was hier mit Umdenken gemeint ist. Ich vermute, es ist die Abkehr von dem von mir unter a) beschriebenen Mischmasch von historischer Forschung und Beurteilung des aktuell Geltenden gemeint, und hin zu einer rein historischen Forschung. Das macht der Text aber nirgends deutlich.

Im übrigen störe ich mich an den Begriffen "Rechtsromanistik" und gar "Rechtsgermanistik". Diese Begriffe höre ich hier zum ersten Mal; eigentlich spricht man immer nur von Romanistik und Germanistik. Klar, dass man bei Verwendung dieser Wörter klarstellen muss, dass damit nicht die heutigen Studienfächer gemeint sind. Aber hier Begriffe neu zu bilden, ist nicht nur unter dem Aspekt der Suchfunktion in Wikipedia und Google problematisch.

(hab' ich auch nie gehört; habe im Studium einige Seminare u Vorlesungen Rechtsgeschichte & Rechtsphilosophie belegt; grundsätzlich war die geläufige Terminologie "Germanisches Gewohnheitsrecht" und "Römisches Recht"; ist schon 3-4 Jahre her aber in der Zeit wurde die Rechtsgeschichte wohl nicht neu erfunden; müsste fast mal den Uwe Wesel aus der hinteren Regalreihe herauskramen....)--Zuviele Interessen 11:25, 21. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Darüberhinaus ist mir der Abschnitt über die "Rechtsgermanistik" tendenziell zu ideologisch. Germanistik war ursprünglich eigentlich überhaupt kein Gegenentwurf zum RömR, sondern eine Ergänzung. Das RömR ist nämlich keineswegs so "beeindruckend geschlossen", wie im Text formuliert ist. Es erfasste wesentliche Teile des in Deutschland (und in Österreich, Frankreich und der Schweiz) praktizierten Rechts überhaupt nicht, als da wären Stadtrechte, Verfassungsrecht, Lehenrecht und das Recht der bäuerlichen Bevölkerung (Allmendenutzungen, Bindung an die Scholle u.ä.). Das RömR in Deutschland (und Österreich, Schweiz, Frankreich) war zwar in sich ein relativ geschlossenes System, bedurfte aber in der täglichen Anwendung immer wieder der Ergänzung. Und statt diese römrechtlich nicht geregelten Bereiche durch schlichte Analogien zu schließen, war es ehrlicher, wenn man schon, im Sinne der historischen Rechtsschule, nach den Quellen forschte, hier nach den eben nicht römischen Quellen zu forschen, also mittelalterliches Stadtrecht zu studieren, Lehenrecht, Volksrechte und nicht zuletzt deutsches (schweizerisches, österreichisches) Verfassungsrecht. Während der Romanist oft im elfenbeinernen Turm sein schönes Corpus Juris studierte, schaute der Germanist eher auch mal vor der Haustür, welches Recht im Alltag tatsächlich praktiziert wurde. Die Germanistik war also eine ganz wichtige Ergänzung der Romanistik. Dass auch die Germanistik nicht vom Nationalismus des späteren 19. Jahrhunderts und des früheren 20. Jahrhunderts verschont blieb, und dass natürlich auch das "germanische" Zivilrecht studiert wurde und damit ein Gegenmodell zum RömR möglich wurde, geschenkt.

Matthias217.233.33.82 15:03, 29. Okt. 2009 (CET)[Beantworten]

...den Ausführungen im letzten Absatz von Matthias kann man wenig hinzufügen--Zuviele Interessen 11:25, 21. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
was wohl eine vollkommen sinnlose und entbehrliche Wortspende von Zuviele Interessen war. Wenn der Artikel wirklich so "ideologisch" ist - warum wird er seit über eineinhalb Jahren nicht geändert? Scheint, dass es leichter ist zu meckern, als sich aktiv an der Wikpedia zu beteiligen! MfG, A. 23:33, 23. Mar. 2011 (CET)

Diskussionsbeiträge bis September 2009[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Ich meine, man müßte neu gliedern. Es werden m.E. nämlich verschiedene Kategorien in einen Topf geworfen: Begriffs-/Interessenjurisprudenz sind doch nur bestimmte rechtswissenschaftliche Methoden, nicht aber rechtsgeschichtliche Perioden (damit sei nicht bestritten, dass man sämtliche Methoden auch rechtshistorisch untersuchen kann). Dasselbe gilt für das kanonische Recht, das heute noch gilt ! Die Frage der Gliederung hat sich für mich deshalb gestellt, weil ich ratlos bin, wie ich die mir am Herzen liegende Justiz im Dritten Reich, die wahrlich Erwähnung "verdient" hat, einordnen soll.

als Vorschlag folgende Gliederung:1. Antike (Unterpunkte: röm.R + griech. R) 2. Gemeines Recht 3. Zeit der Kodifikationen (mit zB ALR, AGBGB,BGB u.a.) 4. ab hier speziellere Perioden wie zB in Weimar, Drittes Reich, DDR

mE könnte man das ganze dann Portalähnlich aufbauen: unter den bestimmten Perioden die betreffenden Stichworte aufführen und, wenn genügend zusammengekommen ist, einen Verweis im Portal Recht anbringen; Rolf 19:17, 12. Apr 2004 (CEST)

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Mit Blick auf Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist muss dieser Artikel dringend überarbeitet werden. Ich schlage vor, ihn vorerst auf den einleitenden Text zurückzustutzen. Der Rest der Infos ist nicht verloren, sondern kann unter "Versionen" später eingesehen werden. --Venividiwiki 01:24, 30. Mai 2004 (CEST)[Beantworten]

Würdest Du bitte genauer mitteilen, was daran gegen Wiki verstoßen soll. Sieh Dir bitte die hervorragende Sammlung Zeit des Nationalsozialismus an; so sollte es idealerweise später aussehen. Da Du offensichtlich Ahnung hast, könntest Du das am besten besorgen
im übrigen: Warum jetzt Deutsche Rechtsgeschichte; mir wurde gesagt, dass man gemeinhin mit Deutscher Rechtsgeschichte nicht etwa die in Deutschland betriebene Rechtsgeschichte meint, wie Du wohl sagen willst. Ich halte den Artikel unter dem Titel Rechtsgeschichte für besser aufgehoben. Sieh Dir nur die Titel der zitierten Standardwerke an. Warum sollen die jetzt nur unter "Deutscher Rechtsgeschichte zu finden sein ? Grüße von Rolf 20:18, 2. Jun 2004 (CEST)


1. Warum Verschiebung?
Der Artikel leitet zwar allgemein ein, was man unter RG verstehen kann, wird dann aber zu einer deutschen Rechtsgeschichte
2. Deutsche Rechtsgeschichte?
Sehr viele Fachpublikationen tragen den treffenden Titel Rechtsgeschichte (vgl. [1], unter anderem die führenden Standardwerke. Unter dieser Bezeichnung versteht man Rechtsgeschichte aus Sicht des heute bestehenden deutschen Rechts.
Beste Grüße --Venividiwiki 14:28, 11. Jun 2004 (CEST)

Ich habe den Eindruck, hier wird einiges durcheinander geworfen. Eine Differenzierung zwischen "Rechtsgeschichte" und "deutscher Rechtsgeschichte" halte ich für angezeigt. Am sinnvollsten halte ich eine Unterteilung in Romanistik, Kanonistik und Germanistik (entspricht wohl auch der Fachbereichsabgrenzung einschlägiger Lehrstühle). Vielleicht ist der Artikel Rechtsgeschichte als ein "Überartikel", der auf die anderen Artikel verweist möglich? Im vorliegenden Artikel geht ja auch das kanonische Recht so völlig unter (bedeutend z.B. für die Entwicklung des Familienrechts; außerdem sind die einschlägigen Artikel sehr von Theologen dominiert)). Ich kenne mich technisch leider (noch) nicht so gut mit Wikipedia aus, aber inhaltlich sehe ich hier doch Umarbeitungsbedarf. Gibt es vielleicht Mitstreiter? Die Argumentation mit den Standardwerken kann ich im Übrigen nicht nachvollziehen. -- Palmström 17:42, 22. Apr 2005 (CEST)


Es sollte m.E. jedenfalls klargemacht werden, dass sich dieser Artikel nur mit der Geschichte des PRIVATRECHTS befasst. Ein Nichtfachmann - und davon sollte man bei Wikipedia ausgehen - wird hier nämlich Strafrechtsgeschichte, Prozessrechtsgeschichte, ganz zu schweigen von Verfassungsgeschichte, vermissen (Noch schöner wäre es freilich, auch zu diesen Bereichen etwas zu schreiben...) - MfG, Thomas Olechowski (Inst. f. RG, Wien) 12:31, 16. Aug 2005 (CEST)


Denke - wie wohl die meisten - dass der Artikel erheblich überarbeitet / neugeschrieben werden müsste. Die folgenden Begriffe sollten hierbei meiner Meinung nach eingearbeitet werden und evtl. auch zusätzlich eigene Seiten erhalten:
  • Deutsche Rechtsgeschichte: germanisches Recht und Recht bis zum Ende des ersten Kaiserreiches 1806;
  • römische Rechtsgeschichte - hierunter auch die Rezeption des römischen Rechts durch die historische Schule Savignys;
  • juristische Zeitgeschichte / neueste Rechtsgeschichte (der genaue Unterschied ist mir trotz recht intensiven Studiums nicht ganz klar), hierunter sollte dann auch das oben erwähnte Recht des Nationalsozialismus fallen, aber auch etwa das Recht der DDR. Die Problematik der Nähe zur Politik und der politischen Zielrichtung bei der Forschung zu diesem Rechtsgebiet sollten auf jeden Fall erwähnt werden.
  • Privatrechtsgeschichte der Neuzeit sowie die
  • Verfassungsgeschichte (s.u.).
Bin gerne Mitstreiter bei einer Neubearbeitung. --Erzer 21:57, 13. Jan. 2007 (CET)[Beantworten]

Rechtsgeschichte und Verfassungs- / Verwaltungsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt - wie oft unter dem verfälschenden Namen "Rechtsgeschichte" anzutreffen - nur Privatrecht und etwas Strafrecht iRd ordentlichen Gerichtsbarkeit, die ja damals kaum zwischen Privat- und Strafrecht unterschied. Davon abzugrenzen ist die Verfassungs- und Verwaltunggeschichte, für das es bis jetzt keinen eigenen Artikel gibt.

Wir sollten überlegen, ob wir diesem Bezeichnungsimperialismus der Zivilrechtler auch in der Wikipedia Raum geben, oder uns doch lieber der Bedeutung des Wortes "Rechtsgeschichte" besinnen und einen dem Etikett entsprechenden Artikel daraus machen wollen, nämlich dem der gesamten Rechtsgeschichte. Dann könnten wir das ganze in

  • Antike
  • MA und
  • Neuzeit unterteilen, wobei Verfassungs- und Verwaltunggeschichte ja im MA erst rudimentär vorhanden war und erst in der Neuzeit zur blüte kam. --C.Löser Diskussion 00:13, 15. Apr 2006 (CEST)
Ich hatte mir auch mal Gedanken gemacht, was man aus diesem Artikel noch machen kann, bin aber noch unschlüssig. Was hältst du davon, in diesem Artikel in erster Linie zu schildern, was Rechtsgeschichte als Wissenschaftsdisziplin ist? Die gesammte 2000jährige Geschichte des Rechts in allen Rechtsgebieten zu schildern, ist wohl zu viel für einen Artikel. Dieser Artikel sollte daher mehr die Wissenschaft beschreiben, und grob die von den Rechtshistorikern vorgenommene Aufteilung der Rechtschichte in einzelne Phasen und Schulen darstellen. Für die einzelnen Phasen und Schulen gibt es dann Einzelartikel. Also: Pandektenwissenschaft, Historische Rechtsschule Rechtspositivismus; ebenso für die einzelnen Rechtsgebiete: Strafrechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte usw.
Solange allerdings sich niemand findet, der den Artikel ausbaut, kann da auch sonstwas erstmal rein, Hauptsache Fließtext! --Alkibiades 10:02, 15. Apr 2006 (CEST)
Eine Art grober Übersichtsartikel wäre gut. Die Unterteilung sollte imo aber nach Epochen erfolgen, nicht nach Rechtsgebiet: Der absolute Herrscher war Gesetzgeber und höchste Instanz der Exekutive und Rechtsprechung; auch Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Richter hängen sowohl mit Verfassungsgeschichte als auch mit Strafrechtsgeschichte zusammen. Weiterhin regelte das ALR alle Rechtsgebiete in einer Kodifikation. Viele ideengeschichtliche Erklärungsansätze haben Einfluss auf verschiedene Rechtsgebiete gehabt und lassen sich ab besten zusammen erklären usw. --C.Löser Diskussion 11:02, 15. Apr 2006 (CEST)
Unter Rechtswissenschaft#Geschichte der Rechtswissenschaft findet sich übrigens ein kurzer Abriss über die Entwicklung der Jurisprudenz, wobei die Übergänge zur eigentlichen „Rechtsgeschichte“ wohl fließend sind und mir die Abgrenzung noch nicht ganz gelungen erscheint. Im Artikel Recht fehlt (bis auf einen Verweis hierher unter Siehe auch) jede Erwähnung der Geschichte. -- Wolfgang Kopp 11:48, 15. Apr 2006 (CEST)
Zur „Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte“ gibt es mittlerweile das gleichnamige Buch von Michael Stolleis, 2017 und den bemerkenswerten Artikel von Benjamin Schindler: Verwaltungsrechtswissenschaft und Geschichtsschreibung. Narrative über Vergangenes – Versuch einer Typologie. In Adminstory (1) 2016. Das Thema sollte einen eigenen Abschnitt erhalten. --Malabon (Diskussion) 22:37, 5. Okt. 2018 (CEST)[Beantworten]

Rechtsgeschichte und Rechtskreise[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann jemand, der mit der Geschichte der Rezeption des römischen Rechts in Europa vertraut ist noch Ausführungen zur Entstehung der Rechtskreise machen. Gruß --C.Löser Diskussion 09:39, 7. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Hallo Kruwi, sieht eher schlecht aus. Aber tu' dir keinen Zwang an deinen Tatendrang unter Verschluss zu halten ;-) --C.Löser Diskussion 14:40, 21. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

hi

Dimensionierung: Einteilung der Rechtsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Eine Unterteilung in Romanistik, Kanonistik, Germanistik schärft den Eindruck vom rechtsgeschichtlichen Fach durchaus, aber eine Dimensionierung rechtsgeschichtlichen Fachwissens bedarf eine schärferen Einteilung. So gibt es nicht nur die Dimension nationaler beziehungsweise einzelstaatlicher Rechtsgeschichte mit Begriffen, wie zum Beispiel italienische/deutsche/russische oder nordische/germanische/romanische. Sondern es gibt auch andere Arten der Dimensionierung.

Das liegt im Wesen des geschichtswissenschaftlichen Aspekts der Rechtsgeschichte. Wissen erlangt erst historische Bedeutung, wenn es einem Kontext unterworfen wird; Beispiel Dimension islamischer Rechtsgeschichte, Dimension geschlechtlicher Rechtsgeschichte, Dimension römischer Rechtsgeschichte, Dimension fallrechtliche Rechtsgeschichte beziehungweise history of case law.

(nicht signierter Beitrag von ---law--and--history--- (Diskussion | Beiträge) 18:19, 10. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Rechtsgeschichte in aktueller Lehre[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung zum Artikel finden wir den Textabschnitt Während die Rechtsgeschichte im 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts einen hervorragenden Stellenwert im juristischen Studium einnahm, ist sie seit etwa 1945 mit einem zunehmenden Bedeutungsrückgang und - damit verbunden - mit Legitimationszwang verbunden.

Ich spreche mich entschieden gegen Anfang des 20. Jahrhunderts aus. Noch in den 60er Jahren galt den so genannten historischen Fächern auffällige Bedeutung. Vor mir liegt eine Promotionsurkunde aus 1966, gezeichnet von drei Professoren, darunter ein Dozent österreichischer und deutscher Rechtsgeschichte sowie ein Dozent kirchlicher Rechtsgeschichte. Somit erachte ich auf Grund dieser Urkunde und zahlreichen Gesprächen mit Zeitzeugen beziehungsweise entsprechenden Jahrgängen die Formulierung Mitte des 20. Jahrhunderts als adäquat.

(nicht signierter Beitrag von ---law--and--history--- (Diskussion | Beiträge) 18:19, 10. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

Rechtsgeschichte = Rechtsgeschichte in Deutschland?[Quelltext bearbeiten]

Die Links zu anderssprachigen Artikeln scheinen mir unpassend, denn anders als z.B. in der englischen WP wird hier Rechtsgeschichte nur insoweit abgehandelt, als sie an deutschen (und österreichischen?) Universitäten gelehrt wird. Ganz abwegig ist es dann aber, z.B. Berman in der Literaturliste aufzuführen. Wenn man schon diese Selbstbeschränkung durchführt, dann bitte richtig! --Dlugacz 07:28, 23. Aug. 2010 (CEST) Und die Geschichte älterer Rechte kommt schon gar nicht erst vor (Kodex Hammurabi, Lipiteštar u.v.a.m.). --Dlugacz 06:08, 9. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

defekte / fehlerhafte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die ersten beiden Weblinks unter Allgemein sind fehlerhaft: - Die PDF-Datei (Einführung in die Rechtsgeschichte von Prof. Dr. Rainer Schröder) kann nicht aufgerufen werden. - Beim Anklicken des zweiten Links (Virtuelle Bibliothek Rechtsgeschichte von Dr. Steffen Breßler) findet man sich auf einer Milchmarie.de-Website wieder - es handelt sich um eine Werbe-Site für Stillschürzen... Bitte korrigieren oder löschen. --Docupedia 12:39, 14. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Wurden entfernt, danke für den Hinweis. --Benowar 14:48, 14. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Es fehlt die Entstehung des Rechts und das vor-Antike Recht[Quelltext bearbeiten]

Rechtsgeschichte muß m.E. auch ihren Begin analysieren. (nicht signierter Beitrag von 84.133.183.32 (Diskussion) 15:07, 20. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Beginn ist vielleicht ein bischen viel verlangt, wenn man sich den Zustand dieses Portals so ansieht. Aber die Darstellung von Gebieten der Rechtsgeschichte außerhalb des hier recht hohen Tellerrandes wäre ja doch informativ gewesen. --Dlugacz 09:34, 22. Okt. 2011 (CEST)[Beantworten]

Zeitschriften Rg statt Rechtsgeschichte[Quelltext bearbeiten]

Die "Rechtsgeschichte" wurde mittlerweile durch die "Rg" abgelöst, näheres auf der Webseite des MPI. Fl.schmitt (Diskussion) 18:57, 6. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Wiktionary als Beleg nicht geeignet[Quelltext bearbeiten]

Siehe WP:WPIKQ. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:14, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Justizgeschichte[Quelltext bearbeiten]

... ist die Geschichte der rechtsprechenden Gewalt (Justiz) und ihrer Entwicklung. Was hat das synonym mit Rechtsgeschichte zu tun? Kleinste Teilausschnitte rechtfertigen Deine Maßnahmen keinesfalls. Du scheinst bei juristischen Dingen nicht hinreichend im Bild zu sein, @Benutzer:Georg Hügler. Wieso soll Juristische Fakultät groß geschrieben werden? Ist kein Eigenname. --Stephan Klage (Diskussion) 19:18, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Falls Justizgeschichte nicht zumindest ein Teilbereich der Rechtsgeschichte ist, sollte die entsprechende Weiterleitung vom 10. Feb. 2012‎ gelöscht werden bzw. ein Löschantrag gestellt werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:23, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Ich habe keine Ahnung wer auf die Idee gekommen ist, diesen redirect zu tätigen. Er ist hochgradig unprofessionell. Und ja, der muss raus. --Stephan Klage (Diskussion) 19:26, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
 Info: Habe einen SLA auf Justizgeschichte gestellt. Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:57, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
Wurde schon ausgeführt. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 20:59, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]
 Info: Habe auch wikt:Justizgeschichte entsprechend angepasst. Keine Synonyme, sondern Ober-/ Unterbegriffe. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 21:24, 18. Feb. 2023 (CET)[Beantworten]

Geschichte der Rechtswissenschaft ist nicht Geschichte des Rechts[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Überschrift der Seite ist irreführend, da hier die Geschichte des Rechts nur gestreift wird. Die Begriffe "Rechtswissenschaftsgeschichte" oder "Geschichte der Rechtswissenschaft" wären passender. Dann könnte eine neue Seite zur Geschichte des Rechts angelegt werden. HJunghans (Diskussion) 15:33, 18. Aug. 2023 (CEST)[Beantworten]