Diskussion:Referendar

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Hallo Joe-Tomato, leider hat das jetzt etwas gedauert, da ich noch mit den Funktionen hier an sich am kämpfen bin. Ich verstehe den Hinweis mit den fehlenden Belegen nicht ganz. Die Nachweise sind doch als Weblinks angehängt. Den Abschnitt mit der Vergütung habe ich wohl etwas unklar formuliert, ich werde das im Laufe des Tages nachbessern. Zur Redunanz zum Artikel Referendariat: Im Artikel Referendar geht es um die Person, während es im Artikel Referendariat um das Referendariat an sich geht. Stimmt, es sind einige Inhalte ähnlich, sie wegzulassen hätte den Artikel aber meiner Meinung nach unvollständig gemacht. Viele Inhalte des Artikels Referendar sind im Artikel Referendariat nicht enthalten. (nicht signierter Beitrag von 217.86.113.54 (Diskussion) 11:54, 31. Mai 2013 (CEST))[Beantworten]

Wegen des möglichen sachlichen Zusammenhangs und zur Kenntnisnahme kompetenter Benutzer hier diese Frage: Es gibt in Wikipedia den Artikel "Rechtsreferent", dazu die Frage, ist das etwas anderes als ein "Rechtsreferendar" oder einfach eine Falsch-Schreibung desselben? --Jo.Fruechtnicht (Diskussion) 10:52, 17. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Das ist etwas ganz anderes, nämlich die Tätigkeit eines ausgebildeten Juristen in bestimmten Bereichen. Der Referendar ist nicht unbedingt Jurist und in Ausbildung. --Michael Metschkoll (Diskussion) 17:04, 25. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]

Belege fehlen[Quelltext bearbeiten]

Keine Aussage dieses Artikels ist mit einem Belegverweis versehen. Dann sollte auch eine Konzentration auf das Lemma stattfinden. --Michael Metschkoll (Diskussion) 16:56, 25. Okt. 2014 (CEST)[Beantworten]