Diskussion:Regalien

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Regalien bei geistlichen Ämtern[Quelltext bearbeiten]

Beim Wormser Konkordat von 1122 ist die Rede von den Regalien, die mit dem geistlichen Amt verbunden sind. Der Link zu diesem Artikel hier hilft mir nur wenig weiter, den ich lese da, es handele sich um

  • die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König oder Kaiser besaß.

Wenn nun, wie es im Artikel heißt, im HRR auch Fürsten solche Rechte bekamen, kollidieren für mich die zwei Aussagen: Mittelalter und HRR liegen ja zeitlich nicht nacheinander, sondern teilen viele Jahrhunderte miteinander. Und sollten nicht die Bischöfe und Äbte noch separat aufgeführt werden? Welche der Regalien an die weltlichen Fürsten und geistlichen Prälaten gelangten, wäre auch noch interessant zu erfahren. --KaPe, Schwarzwald 22:59, 16. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]


Die Schweiz hat auch heute noch solche Regalien: Transportregal, Salzregal, Postregal...

Ich habe im Mittelalter-Lexikon ([1]) folgenden Eintrag gefunden: Seit dem 12. Jh. gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf weltl. und geistl. Fürsten über (s. Fürstengesetze). Auch viele Städte gelangten durch einmalige Ablöse oder jährliche Pachtzahlung in den Besitz von Regalien, etwa in Zoll-, Geleit- oder Münzrechten. Die ®Goldene Bulle Kaiser Karls IV. von 1356 weist die Salz-, Juden-, Zoll- und Münzregalien den Kurfürsten zu und bestätigt damit eine de facto bereits bestehende Ordnung. Vielleicht beantwortet das Deine Frage. -- Eberhard45 12:27, 17. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Zusammenlegung mit <Regalienrecht>[Quelltext bearbeiten]

Ich bin der Ansicht, dass diese Seite mit der Seite <Regalienrecht> zusammengelegt werden kann. Das Thema "Regalienrechte" im Falle einer Sedisvakanz kann doch als ein Unterpunkt der allgemeinen Regalien eingeordnet werden. Die drei Abschnitte im weitesten Sinne, im engeren Sinn und im engsten Sinn kann man sicherlich auch anders anordnen - mit geeigneten Überschriften und mit Inhaltsverzeichnis - , nur weiß ich nicht wie das geht.

Außerdem bleibt mir unklar, nach welchen Vorgaben die Schreibweise der lateinischen Vokabeln geregelt ist. Mal "Jus", an anderer Stelle aber wieder "ius"?? -- Eberhard45 12:18, 17. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Vectigalia, Argentaria[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher ob der Ausdruck Vectigalĭa hier in diesem Zusammenhang geläufig ist. Ich fand im Lexikon diese Erklärung: (lat.), bei den Römern ursprünglich die in die Staatskasse fließenden Erträge der Staatsdomänen; Den Ausdruck Argentaria (wahrscheinlich ist argentariae = Silberbergwerke gemeint?) habe ich im Lexikon nicht gefunden, hier reicht doch auch der Begriff Bergregal. -- Eberhard45 12:19, 17. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hoheitszeichen?[Quelltext bearbeiten]

Ich bin mir nicht sicher, ob Hoheitszeichen auch zu diesem Thema gehören. Bei allen Texten, die ich dazu gefunden habe, werden die Hoheitszeichen nicht zu den Regalien gezählt. -- Eberhard45 18:21, 18. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Ergänzungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Das Foto passt nicht zum Text: der Text erwähnt nur die Bedeutung Regalien = Hoheitsrechte, abgebildet werden aber Regalien = Hoheitszeichen / Insignien.--Quinbus Flestrin 19:23, 8. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Foto entfernt, da nicht der Text ergänzungsbedürftig ist, sondern die Verwendung des Begriffs Regalien für Hoheitszeichen fehlerhaft. --Enzian44 (Diskussion) 10:24, 13. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich frage mich, ob dieser Teil über die heutige Situtation in diesen Artikel gehört. Meiner Auffassung nach wäre ein eigener Artikel für moderne Manifestationen von Regalien geeigneter. --Enzian44 (Diskussion) 23:22, 16. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Wenn das jemand machen kann, habe ich gar nichts dagegen. Habe den Abschnitt (den ich durchaus nur als erste Stufe eines weiteren Ausbaus ansehe) deshalb eingefügt, weil der Begriff des Regals in der Schweiz immer noch gebraucht wird, der bisherige Artikel aber ganz auf die historischen Regalien fokussiert war. Sobald ein eigener Artikel über die modernen Manifestationen von Regalien steht, kann man ihn deshalb auch wieder löschen. Solange das aber nicht der Fall ist, macht er als vorläufiger Hinweis auf den Wortgebrauch in der Schweiz jedoch Sinn. --Freigut (Diskussion) 08:56, 17. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Falsche Übersetzung[Quelltext bearbeiten]

Das lateinische "argentarie" wird fälschlicherweise als "Wechselstube" übersetzt. Richtig muss es "Silberbergwerke" heißen. (nicht signierter Beitrag von 195.37.4.150 (Diskussion) 10:48, 19. Apr. 2016 (CEST))[Beantworten]

Das müßtest Du dann dem Prof. Schanbacher sagen, denn zitiert ist es korrekt. Vielleicht hats Du eine andere Quelle, mit der man die Silberbergwerke belegen kann? -- Glückauf! Markscheider Disk 12:38, 19. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]

@R2Dine, merci für die ÜA. Beim Einleitungssatz könntest Du uns allerdings noch helfen. Ich habe einen Knoten im Kopf. Vielleicht 2 Sätze? Die Regalien erscheinen als einzelne Äußerungen der Staatsgewalt des seinem Begriffe nach eigentlich unteilbaren Herrscherrechts, welche teils nach den verschiedenen Formen, in welchen, teils nach den verschiedenen Objekten, in Beziehung auf welche sie dabei tätig hervortritt, von einander unterschieden werden können: Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 17:04, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Hallo, Stephan Klage, das war ein Zitat aus dem verlinkten Lexikon von 1859 :) Ich habe die Passage jetzt auf neudeutsch übersetzt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 17:15, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]
Hach. Jetzt ging das Verständnis durch wie das Messer durch die Butter. Vielen Dank & Gruß nochmals --Stephan Klage (Diskussion) 17:21, 14. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Lemma im Plural[Quelltext bearbeiten]

Müsste das Lemma nach der Singularregel (WP:Sing) nicht eigentlich im Singular stehen? Zugegebenermaßen würde dann wohl ein Klammerlemma wie Regal (Recht) nötig werden, aber den Wikipedia-Regeln entsprechender wäre es wohl. Zumindest hat sich gestern der versammelte Frankfurter Stammtisch über dieses Lemma unterhalten und niemand konnte einen klaren Grund gegen die Anwendung der Singularregel erkennen. --DerMaxdorfer (Diskussion) 15:13, 9. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]

So weit ich sehe, ist es in der Geschichtswissenschaft üblich, diesen Begriff im Plural zu gebrauchen, weil er ein Sammelbegriff für die königlichen Hoheitsrechte ist. --Freigut (Diskussion) 21:29, 10. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Natürlich gibt es den Plural, und häufig ist in der Forschung auch von mehreren Regalien die Rede, aber die einzelnen Rechte gibt es ja auch im Singular (Fischregal, Salzregal etc.) und sie werden auch durchaus so bezeichnet. Wenn ich WP:Sing richtig verstehe, wäre das rein "wiki-juristisch" also noch keine ausreichende Begründung für ein Plurallemma. --DerMaxdorfer (Diskussion) 22:27, 10. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Ich sehe den Begriff gern im Plural, der Singular befremdet im juristischen Zusammenhang eher. Angegeben ist zur Übersetzung „Königsrecht“ (sing. und ebenso Kollektivum), oder auch „Majestätsrechte“ (pl.). Warum? Königsrecht erschöpft sich nicht in einer einzelnen Befugnis, vielmehr ist aus der mit dem Amt verbundenen Hoheit eine Vielzahl von Befugnissen abgeleitet. Treffend ist daher der Begriff „Hoheitsrechte“. Ein Beispiel bietet auch das römische Königsrecht. Uneingedenk der Frage, ob es sich dabei um einen reinen Mythos handelt, spricht die Literatur allein von den leges Regiae, nicht etwa von der lex Regia. Es handelte sich um Rechtsbündel, die auf den Berechtigten übertragen wurden. Ich finde die vorgegebene Lösung ok. --Stephan Klage (Diskussion) 01:17, 11. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]
Danke euch beiden! Formal bin ich nicht überzeugt, inhaltlich sehr wohl. --DerMaxdorfer (Diskussion) 10:32, 11. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]