Diskussion:Reifezeugnis

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Matura auch an berufbildenden Schulen[Quelltext bearbeiten]

Der zweite Satz: Der Abiturient bzw. Maturant erhält das Reifezeugnis nach Abschluss der gymnasialen Oberstufe und zuvor bestandener Reifeprüfung (Abitur bzw. Matura).

1. Frage: Ist es in Deutschland tatsächlich so, dass die Reifeprüfung "zuvor" bestanden wird, erst danach wird die (...) Oberstufe abgeschlossen? Bei uns, den Ösis, ist es umgekehrt.
2. Frage: Ich habe von Schulzentrum Herbststraße für Mode und Kunst her verlinkt. Das ist aber keine "gymnasiale Oberstufe", sondern eine berufbildenden Schule. Solche Schule (HBLAs HAKs, HTLs) führen in Ö mehr SchülerInnen zur Matura als Gymnasien. Ist das in D anders? Wie formuliert man am besten den zweiten Satz? Aus meiner Sicht müsste er (ohne "zuvor") heißen:

Der Abiturient bzw. Maturant erhält das Reifezeugnis nach Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder einer Berufsbildenden Höheren Schule und bestandener Reifeprüfung (Abitur bzw. Matura).
Ich würde dann auch noch "gendern" ... kein Thema auf Wikipedia?
AbiturientInnen bzw. MaturantInnen erhalten das Reifezeugnis nach Abschluss der gymnasialen Oberstufe oder einer Berufsbildenden Höheren Schule und bestandener Reifeprüfung (Abitur bzw. Matura). --Rudolf S (Diskussion) 22:02, 11. Jun. 2012 (CEST)[Beantworten]

in der Vorschriftensprache (Gesetze und Verordnungen) ist er aber seit der Neuordnung der Oberstufenschulen Anfang des 21. Jahrhunderts verschwunden? Wo verschwunden? --2A02:908:FD33:B500:143D:2220:860A:D0F 21:34, 31. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

zu 1. Am Ende der Oberstufe (Unterrichtszeit) in Österreich und in Dtschl. steht die Abschluss-/ Reifeprüfung. Folglich ist die Oberstufe bzw. die Schulzeit nach der Reifeprüfung abgeschlossen. (Bei Nichtbestehen gibt es kein Abschluss-, sondern nur ein Abgangszeugnis.)

zu 2. Nicht nur Gymnasien, auch andere Schulformen, wie berufsbildende Schulen, können eine gymnasiale Oberstufe haben, die zur Hochschulreife (Abitur, Matura) führt.

Gesetze und Verordnungen ändern sich laufend, auch die Bezeichnungen des Reifezeugnisses (Zeugnis der Reife), das zu einem Hochschulstudium berechtigt. --2A02:908:FD33:3000:DD6B:521A:A331:E1F0 09:13, 1. Mai 2017 (CEST)[Beantworten]

Zeugnis der Matura[Quelltext bearbeiten]

Aktuell lautet der erste Satz „Das Reifezeugnis wird auch Abitur­zeugnis oder Zeugnis der Matura …“. Ich kenne nur das Maturazeugnis. -- Peter Gröbner -- 12:23, 20. Mär. 2022 (CET)[Beantworten]